Was sind die Gründe für die Anfechtung des Arbeitsvertrags?

Hallo an alle Personalfachkaufleute. Aus dem Handlungsfeld 2 gehen wir heute der Frage auf den Grund: Was sind die Gründe für die Anfechtung des Arbeitsvertrags?

Anfechtung des Arbeitsvertrags

Welche sieben Beendigungsgründe von Arbeitsverhältnissen gibt es?

Marcel: Wir hatten doch vor einiger Zeit über die sieben Beendigungsgründe von Arbeitsverhältnissen gesprochen. Und ein Grund war die Anfechtung durch den Arbeitgeber.

Silke: Und was waren nochmal die anderen sechs Gründe?

Andreas: Neben der Anfechtung durch den Arbeitgeber

Fristgemäße, also ordentliche Kündigung durch den AG oder AN

Fristlose, also außerordentliche Kündigung durch den AG oder AN

Aufhebungsvertrag

Ablauf einer zeitlichen Befristung

Tod oder Pensionierung des Mitarbeiters

Oder Auflösung durch das Arbeitsgericht

 

Grundsätzliches zur Anfechtung des Arbeitsvertrags

Marcel: Grundsätzlich können wir sagen: irrt der Arbeitgeber bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrages, kann er den Arbeitsvertrag anfechten. Der Arbeitsvertrag wird durch die Anfechtung dann rückwirkend unwirksam.

Silke: Aber macht eine Anfechtung überhaupt Sinn? Es ist doch bekannt, dass ein Arbeitsverhältnis durch eine ordentliche bzw. außerordentliche Kündigung beendet werden kann.

Andreas: Naja, eine Anfechtung dient zunächst der Korrektur und Aufhebung eines fehlerhaften Vertragsschlusses. Da das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung noch nicht in Kraft gesetzt ist, sind auf die Anfechtung nicht die Regelungen des Kündigungsschutzes anwendbar. Denn der Arbeitgeber irrte ja, als das Arbeitsverhältnis noch nicht Bestand oder erst im Entstehen war.

Katharina: Aber lasst uns mal beim Thema bleiben. Was sind denn nun die Gründe für eine Anfechtung durch den Arbeitgeber?

 

Aus welchen drei Gründen kann ein Arbeitsvertrag angefochten werden?

Andreas: Da gibt es drei Gründe. Der Arbeitsvertrag kann angefochten werden…

erstens: durch arglistige Täuschung nach § 123 BGB. Zum Beispiel Falschbeantwortung des Arbeitnehmers bei zulässigen Fragen.

zweitens: durch widerrechtliche Drohung nach § 123 BGB. Zum Beispiel Androhung von Zerstörung des Eigentums des Arbeitgebers, und

drittens: durch Erklärungs- und Inhalts- oder Eigenschaftsirrtum nach § 119 BGB

Silke: Was ist denn mit Erklärungs- Inhalts- oder Eigenschaftsirrtum gemeint?

 

Was ist mit Erklärungs- Inhalts- oder Eigenschaftsirrtum gemeint?

Andreas: Beim Erklärungs- und Inhaltsirrtum geht es zum Beispiel um die Einstellung der falschen Person. Und beim Eigenschaftsirrtum um, zum Beispiel, die Einstellung eines Taxifahrers ohne Führerschein.

Katharina: Und wie lange kann der Arbeitgeber den Vertrag anfechten?

 

Und wie lange kann der Arbeitgeber den Vertrag anfechten?

Andreas: In den Fällen der arglistigen Täuschung oder der widerrechtlichen Drohung beträgt die Anfechtungsfrist ein Jahr und beginnt ab dem Zeitpunkt der Drohung oder Täuschung.

Katharina: Und beim Erklärungs-, Inhalts- oder Eigenschaftsirrtum?

 

Und beim Erklärungs-, Inhalts- oder Eigenschaftsirrtum?

Andreas: Dort beträgt die Anfechtungsfrist lediglich zwei Wochen. Diese beginnt allerdings erst ab dem Zeitpunkt, an dem der Arbeitgeber von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat.

Marcel: Und müssen wir für die schriftliche PFK-Prüfung noch mehr zum Thema: „Anfechtung“ wissen?

Andreas: Die Dinge, die wir hier besprochen haben, reichen völlig aus für die schriftliche Prüfung.

 

Was sind die Gründe für die Anfechtung des Arbeitsvertrags?

 

 

Keine Kommentare

Kommentar schreiben

IHK-PRÜFUNG PERSONALFACHKAUFLEUTE

JETZT MEHR ERFAHREN!

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen

AUSBILDERWELT UG hat 4,85 von 5 Sternen 399 Bewertungen auf ProvenExpert.com