Diese Tipps sollten die Unternehmen beachten
Jedes Jahr im August / September stellen viele Unternehmen neue Auszubildende ein. Nach dem Abschluss der Ausbildung und Bestehen der Prüfung verlassen andere das Unternehmen oder bleiben weiterhin im Unternehmen und bekommen deshalb einen neuen Arbeitsvertrag. Dadurch fallen im Lohnbüro bestimmte Aufgaben an.
Vermittlung von Ausbildungsinhalten
Eine Ausbildung zu machen bedeutet für den Azubi erlernen und für den Ausbilder lehren. Dabei sind Fehler fast nicht zu vermeiden. Am Anfang sollte deshalb immer eine Probezeit vereinbart werden. So können sowohl Ausbilder als auch Auszubildender sich gegenseitig kennenlernen und wenn es gar nicht passt, das Ausbildungsverhältnis ohne Probleme beenden. Dabei haben beide Seiten natürlich Pflichten zu erfüllen. So muss der Ausbildungsbetrieb sich beispielsweise an den Ausbildungsrahmenplan für die Ausbildung halten, die Ausbildungsvergütung wie vereinbart zahlen und Arbeitszeiten einhalten, ohne regelmäßig Überstunden anzuordnen. Diese sollten eher die Ausnahme sein. Der Besuch der Berufsschule ist Teil der Ausbildung, weshalb der Auszubildende dafür freigestellt werden muss. Außerdem braucht er Zeit, um sein Berichtsheft zu führen. Das Berichtsheft ist dabei regelmäßig zu überprüfen. Hier können sich leicht Defizite des Auszubildenden zeigen, denen der Ausbildungsbetrieb gezielt entgegenwirken kann. Auch ein regelmäßiger Kontakt mit der Berufsschule kann zum Gelingen der Ausbildung beitragen. Die Auszubildenden brauchen die Möglichkeit, ganz praxisnah im Unternehmen mitzuarbeiten. So fühlen sie sich ernst genommen. Auszubildende in Büroberufen können sehr schnell lernen mit der notwendigen Software umzugehen, wie beispielsweise der Schreib- oder Kalkulationssoftware. Aber auch die Anwendung spezieller Software für die Erstellung von Rechnungen können Auszubildende sehr leicht erlernen. Dadurch werden sie schnell zur Entlastung für die entsprechende Stelle im Unternehmen.
Probleme vermeiden
Klare Regeln und unmissverständliche Anweisungen können dazu beitragen, dass Probleme gar nicht erst entstehen. Kommt es dennoch einmal zu Problemen, sollten Ausbilder diese frühzeitig ansprechen und gegebenenfalls Unterstützung suchen, beispielsweise bei der Ausbildungsberatung der IHK. Sind die Probleme gravierender, gibt es einen Schlichtungsausschuss bei der IHK, der helfen kann, die Probleme zu lösen. Bei der Agentur für Arbeit gibt es darüber hinaus kostenlos ausbildungsbegleitende Hilfe für Azubis, wenn etwa Bildungsdefizite, Lernhemmungen, Prüfungsängste oder Sprachprobleme vorliegen.
Die Vereinbarung der Ausbildungsvergütung
Der Ausbildungsbetrieb muss dem Auszubildenden bis zum Ender seiner Ausbildung die vereinbarte Ausbildungsvergütung bis spätestens zum letzten Arbeitstag eines Monats überweisen. Die Fälligkeit kann auf einen anderen, früheren Termin gelegt werden, wenn dieser für den Azubi günstiger ist. Diesen Termin dürfen Unternehmen nicht nach hinten schieben. Die Höhe der Ausbildungsvergütung können Ausbildungsbetrieb und Auszubildender individuell vereinbaren oder sie richtet sich nach einem gültigen Tarifvertrag. Wie hoch die tariflichen Ausbildungsvergütungen für das Jahr 2017 waren, hat die IHK Nürnberg in einer Übersicht veröffentlicht.
Vorschuss- oder Abschlagszahlungen sind erlaubt. Dabei hat der Auszubildende in bestimmten Fällen Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung:
- Bei einer Freistellung von der Arbeit für den Berufsschulunterricht, die Prüfungen (Zwischen- und Abschlussprüfungen) oder Ausbildungsmaßnahmen, die auch außerhalb der Ausbildungsstätte stattfinden können.
- Wenn die Berufsausbildung für maximal sechs Wochen ausfällt und weder das Unternehmen noch der Auszubildenden für den Ausfall verantwortlich sind.
- Wenn der Auszubildende beispielsweise erkrankt oder aus einem anderen in seiner Person liegenden Grund gehindert ist, seine vertraglichen Pflichten aus der Ausbildungsstelle zu erfüllen.
Wichtige Frage: Wann beginnt und endet eine Ausbildung?
Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang, genau zu wissen, wann die Ausbildungszeit genau endet. Wann sie beginnt, bestimmt der Ausbildungsvertrag exakt. Wann sie endet hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil dargelegt (13.3.2007, AZ: 9 AZR 494/06). Es kommt häufig vor, dass die Ausbildung laut Vertrag schon beendet ist, jedoch die Abschlussprüfungen noch nicht stattgefunden haben oder deren Ergebnisse noch nicht feststehen. Deshalb hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass ein Ausbildungsverhältnis zum vereinbarten Datum endet, auch wenn noch keine Prüfungen stattgefunden haben oder die Ergebnisse noch nicht vorliegen. Wenn beispielsweise ein Ausbildungsverhältnis zum 1.1.2016 beginnt und am 31.12.2017 enden soll, endet es auch tatsächlich am 31.12.2017. Das gilt unabhängig davon, wann die Prüfungstermine sein werden. Das Berufsbildungsgesetz sieht nach Auffassung des BAG nicht vor, dass sich der Ausbildungsvertrag automatisch verlängert.
Sonderfälle, die es zu beachten gilt
Wichtig sind die Prüfungstermine. Finden die Prüfungen vor dem vereinbarten Ende der Ausbildung statt, dann endet die Ausbildung vor diesem Termin, und zwar mit Bekanntgabe der Ergebnisse der Prüfungen.
Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, kann das Ausbildungsverhältnis auf Antrag verlängert werden. In Paragraph 14 Absatz 3 Berufsbildungsgesetz ist dies genauer geregelt. Nach geltender Rechtsprechung dürfen Azubis mehrere Wiederholungsprüfungen in einem Jahr ablegen. Dabei erlischt der Lohnanspruch nicht. Ist allerdings die Jahresfrist abgelaufen und der Auszubildende hat die Prüfung nicht bestanden, darf das Unternehmen das Ausbildungsverhältnis auflösen. Dadurch entfällt auch der Anspruch auf Ausbildungsvergütung.
Folgende Meldungen sind zu machen
Neben Beginn und Ende der Ausbildung sind noch weitere Meldungen wichtig. So muss der Auszubildende bei der Krankenkasse, die jeder selbst wählen darf, angemeldet werden. Wenn das Ausbildungsverhältnis mitten im Monat beginnt und der Azubi schon vorher als Aushilfe im Unternehmen tätig war, darf aus Gründen der Vereinfachung die Meldung zum Monatsbeginn erfolgen. Auch das Ende der Ausbildung ist der Sozialversicherung anzuzeigen. Wenn der Azubi am Ende der Ausbildung nicht weiterbeschäftigt wird, ist er abzumelden. Bei einer Weiterbeschäftigung ist das Ende der Berufsausbildung und der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses anzuzeigen.
Ausbildung im Verbund
Für eine Verbundausbildung arbeiten mehrere Unternehmen oder Unternehmen und ein, übergeordneter Bildungsträger zusammen, um eine Ausbildung zu gewährleisten. Gerade für kleinere Betriebe ist dies eine Möglichkeit, Azubis zu beschäftigen, auch wenn sie bestimmte Ausbildungsbereiche nicht selbst abdecken können, weil beispielsweise die notwendigen Maschinen fehlen. Mit diesem Modell können auch hoch spezialisierte Unternehmen oder Kleinunternehmer bestimmte Ausbildungsabschnitte übernehmen, die andere Ausbildungsbetriebe nicht abdecken können. Wann ein Unternehmer als Kleinunternehmer gilt, lässt sich leicht mit dem Rechner für die Kleinunternehmerregelung feststellen. So können Unternehmen gemeinsam mehr Fachkräfte ausbilden und auch die Zukunft von kleinen oder hoch spezialisierten Betrieben sicherstellen. Weitere Informationen für die Ausbildung im Verbund gibt es in der Broschüre des Bundesministeriums für Bildung und Forschung „Verbundausbildung – vier Modelle für die Zukunft“.
Bildquellen: Pixabay © geralt (CC0 Creative Commons), Pixabay © Counselling (Creative Commons)
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