Arbeiten bei einem Bildungsdienstleister – Wer ist geeignet?
Grundsätzlich richtet sich die Eignung natürlich nach den Inhalten des Seminars. Das Internet zeigt, dass jeder, der sich für einen Experten hält, Webinare abhalten und damit Geld verdienen kann. Bei den Bildungsdienstleistern ist es aber in der Regel so, dass sie sich der beruflichen Bildung verschrieben haben und die in Maßnahmen bei Bildungsdienstleistern erworbenen Kenntnisse arbeitsmarktrelevant sind. Träger die Maßnahmen anbieten, die auch von staatlicher Seite gefördert werden können, unterliegen daher einer Zertifizierungspflicht nach AZAZ (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung/ früher AZWV).
Diese Zertifizierung muss sowohl für den Träger, wie auch für die Maßnahme vorliegen. Daher wird die Definition, wer sich als Lehrkraft eignet, im Maßnahmekonzept verankert. Ist das Konzept zertifiziert, müssen Träger die Dozenten, die für die Maßnahmen vorgesehen sind, namentlich bekannt geben (inklusive Vertretungskräfte) und deren sämtliche Qualifikationen beim Regionalen Einkaufszentrum der Arbeitsagenturen einreichen. Von dort kommt dann das OK für den Einsatz.
Neben der fachlichen Kompetenz wird hier auch auf die persönliche Eignung geschaut, die entweder mit einem Berufsabschluss oder einer Ausbildereignung nachgewiesen sein muss. Zudem dürfen natürlich keine Vorstrafen o.ä. vorliegen. In Ausnahmefällen können die pädagogischen Nachweise auch später erbracht werden, das muss dann aber zeitlich definiert sein.
Etwas anders läuft es bei Anbietern von Maßnahmen, die keine Fördergelder verwenden. Hier können die Träger freier entscheiden, wer eingesetzt werden kann.
Per se gelten Diplompädagogen, Sozialpädagogen etc. als geeignet, wenn sie die fachlichen Kenntnisse mitbringen. Arbeitsmarktrelevante Bildungsangebote enthalten meistens einen Vermittlungsauftrag, der mit einem Coaching verbunden wird. Es kann daher auch sein, dass beispielsweise der fachliche Anteil von Meistern, Techniker o.ä. unterrichtet wird und ein Pädagoge in Einzelgesprächen konsultiert wird. Auch der Jobscout setzt sich in immer mehr Maßnahmen der durch, der für Teilnehmende die eine Arbeit suchen, entsprechend Jobs findet und Kontakte zwischen Unternehmen und Teilnehmer herstellt.
Was gilt als pädagogischer Nachweis
Die sogenannte AEVO – Prüfung (Ausbildereignung) gilt als pädagogischer Nachweis. Allerdings gestaltet sich dies teilweise ganz schön schwierig. Wer beispielsweise ein Diplom in einem naturwissenschaftlichen Fach und nicht auf Lehramt studiert hat und bei einem Träger für Jugendliche in der ausbildungsbegleitenden Hilfe (abH) arbeiten möchte, muss die pädagogische Eignung erst nachweisen. Die Prüfung wird vor den IHK abgenommen und besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
Inzwischen haben sich Aufstiegsfortbildungen wie zum Beispiel der geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagoge (IHK) oder der geprüfte Berufspädagoge (IHK) etabliert. Die sind nach dem DQR europaweit vergleichbar auf dem Niveau eines Bachelors oder Masters angesiedelt. Diese Fortbildungen nehmen wesentlich mehr Zeit in Anspruch als ein Vorbereitungskurs auf die AEVO-Prüfung.
Bei Ausbildungsberufen sind es Abschlüsse als Erzieher oder Heilerzieher, die als interner Nachweis für die pädagogische Eignung bei so manch einem Bildungsträger anerkannt werden. Zudem gibt es beispielsweise für Deutsch als Fremdsprache eigene Weiterbildungen vom BAMF.
Wie wird gearbeitet?
Ist die erste Hürde geschafft und die persönliche und fachliche Eignung wurde einwandfrei festgestellt, geht es an die Vorbereitungen der Einsätze. Ob diese Zeit bezahlt wird, hängt davon ab, ob es eine Festanstellung gibt oder einen Honorarvertrag. Bei der Festanstellung wird die Arbeitszeit immer ausreichen, Seminarentwürfe zu erstellen. Im Honorarvertrag werden nur die tatsächlichen Unterrichtseinheiten festgelegt und vergütet. Das heißt, die Erstellung von Handouts und anderen Materialien muss in der Freizeit stattfinden.
Die Seminare finden teilweise im Präsenzkurs statt, teilweise online. Der Vorteil in den Onlinekursen liegt natürlich auch für Dozenten auf der Hand. Eine Arbeitsecke zuhause reicht bereits aus, jedenfalls wenn die nötige Technik, die oft von Trägern gestellt wird, vorhanden ist.
Das Qualitätsmanagement von Trägern sieht eine Evaluierung vor, das bedeutet, dass Dozenten bewertet werden müssen. Auch die Leistungsträger fordern zu Bewertungen auf. Werden Träger oder Dozenten schlecht bewertet, wird das Gespräch gesucht. Daher sind natürlich alle an einer hohen Kundenzufriedenheit interessiert und die Qualität der Kurse hat sich in den letzten Jahren enorm gesteigert.
Bei zertifizierten Maßnahmen muss streng nach den Konzepten, die auch den Lehrplan beinhalten vorgegangen werden.
Der Verdienst
Der Verdienst hängt von der Vertragsart ab. Bei festangestellten Lehrkräften richtet er sich nach der Qualifikation und ggf. nach der Zugehörigkeit zum Bildungsunternehmen. Tatsächlich ist die Bezahlung oft nicht wirklich gut. Die Gründe hierfür liegen zum einen in der Beteiligung an Ausschreibungen. Hier wird so eng kalkuliert, damit gewonnen wird, dass später nach Einsparungen gesucht wird. Maßnahmen die ohne feste Termine stattfinden, können ohnehin nur grob geplant werden. Hier können Kosten vor allem durch das Angebot als Webseminare eingespart werden. Allerdings bestehen die Leistungsträger oft auf Präsenzteilnahmen. Das führt dazu, dass Bildungsträger zumindest einen Raum und die Technik bereitstellen müssen. Die Lehrkraft kann dezentral dann mehrere Standorte via Internet betreuen. Trotzdem schlägt sich das nicht unbedingt im Verdienst nieder.
Bei Honorarkräften ist es noch einmal schwieriger, einen Verdienst zu benennen. Hier ist es reine Verhandlungssache. Klar, dass das Honorar höher ist, als der Stundensatz der Festangestellten, aber hier muss bedacht werden, dass die Vorbereitung Zeit kostet, die erst einmal nicht vergütet wird und die Honorarkraft bei Ausfall eben auch kein Geld bekommt, sich aber versichern usw. muss.
Seit Jahren werden Dozenten verstärkt gesucht. Regional ist es tatsächlich oft so, dass sich Einzelne einen guten Namen gemacht haben und dann so eine Art Trägerhopping bestreiten können. Entsprechend werden die Entgelte hier natürlich auch höher. Die Branche gilt aber als unterbezahlt.
Dozentenmangel und die Gründe
Der Mangel an Dozenten ist sicher auch auf die Verpflichtung zur Rentenversicherung zurückzuführen. Abgesehen von den Kosten scheuen viele auch den bürokratischen Aufwand. In der Vergangenheit hat es Fälle gegeben, in denen auch Bildungsträger zur Zahlung rückständiger Rentenversicherungsbeiträge herangezogen wurden. Viele Träger kontrollieren das inzwischen und lassen sich von den Honorarkräften entsprechend nachweisen, ob und wo sie weitere Einkünfte erzielen, wie hoch die sind und ob die Dozenten ihrer Versicherungspflicht nachkommen. Ggf. melden sie diese Informationen auch an die Rentenkassen.
Die Wahl zwischen einer schlecht bezahlten Festanstellung und einem zwar guten Honorar, von dem aber nicht viel bleibt, ist für viele, die geeignet wären, keine Option. Die zwingende Vorlage eines pädagogischen Nachweises erlaubt es Fachkräften nicht ohne weiteres, als Lehrkraft zu arbeiten, selbst wenn sie es gern wollten. Nicht immer ist es leicht, so einen Nachweis erwerben zu können.
Andreas Frank
Posted at 07:56h, 11 JuliDas Problem kennt man ja bereits seit Jahren. Der Staat müsste endlich die Rahmenbedingungen schaffen, damit Quereinsteiger gefunden werden. Wir haben sicherlich Millionen Rentner, die gerne nebenberuflich ihr Wissen weitergeben würden. Nur dann kommt „der Sheriff von Nottingham“ , rechnet alles zusammen und ruft zur Besteuerung auf. Die Rentenversicherungspflicht ist zudem ein Klotz am Bein. Ein Gesetz, dass noch von Bismarck stammt. Wer soll eigentlich die Fachkräfte ausbilden? Wir haben nicht einmal genügend Deutschlehrer mit BAMF Zulassung. Aber es geschieht einfach nichts.