Lernziele in der AEVO Prüfung leicht gemacht

Warum sind Lernziele in der Ausbildereignungsprüfung so wichtig? Ihr Azubi braucht von Ihnen eine klare Arbeitsanweisung, damit er genau weiß was er machen soll. In diesem Beitrag wird erklärt, wie Sie ein Feinlernziel entwickeln. Damit sind sie für Ihre AEVO Prüfung und dem AdA Schein gut vorbereitet.

Lernziele

Warum sind Lernziele in der Ausbildereignungsprüfung so wichtig?

In der praktischen Ausbildereignungsprüfung und im Ausbildungsalltag haben wir es immer mit Azubis zu tun, denen wir etwas Neues beibringen wollen. Zum Beispiel: wie man eine Steckdose installiert, einen Lieferschein kontrolliert, die Festplatte in einem Laptop wechselt, eine Unfallanzeige aufnimmt, eine Rechnung in der Buchhaltung kontrolliert, eine Bauplan richtig faltet, als Fachinformatiker einen HTML-Code zu erstellen, in der Gärtnerei pflanzliche Stecklinge zu schneiden, das Hobeleisen in der Tischlerei zu wechseln, wie man als Koch das Gemüse tourniert, wie man im Labor eine PH-Wert-Messung vornimmt, und viele andere Tätigkeiten. Was Ausbilder hier brauchen sind operationalisierte Lernziele.

Nehmen wir einmal an, Sie sind Ausbilder und wollen Ihrem Azubi beibringen Bauteile, zum Beispiel einen Zylinder aus Metall, richtig zu messen. Warum Ihr Azubi, beispielsweise ein Industriemechaniker, das können muss liegt klar auf der Hand. Um den Zylinder in der Werkstatt so passgenau zu bearbeiten, dass er in einem Endprodukt, zum Beispiel in einer Bohrmaschine, verwendet werden kann. Kurzum, Ihr Azubi braucht von Ihnen eine klare Arbeitsanweisung, damit er genau weiß mit welchem Messgerät er den Zylinder wie messen soll. Demzufolge müssen Sie als Ausbilder in der Lage sein ein Lernziel zu formulieren. Ein Lernziel, um am Ende zu kontrollieren, ob es erreicht wurde und Ihr Azubi auch wirklich richtig gemessen hat. Mit anderen Worten, eine Lernzielkontrolle, worin der Lernerfolg Ihres Azubis offensichtlich ist.

Ein Lernziel richtig zu formulieren gehört also zu den grundlegenden Aufgaben eines Ausbilders. In der praktischen Ausbildereignungsprüfung müssen Sie daher diese Fähigkeit unter Beweis stellen.

 

Richt- und Groblernziele als Grundlage für die Lernzielformulierung

Zu jedem Beruf im dualen System gibt es eine staatlich anerkannte Ausbildungsordnung, worin der Ausbildungsrahmenplan (sachliche und zeitliche Gliederung) enthalten ist. In diesem Ausbildungsrahmenplan sind bestimmte Arten von Lernzielen bereits enthalten. Die Rede ist hier von den Richt- und Groblernzielen.

Auch hier wieder ein Beispiel. In der Ausbildungsordnung zum/zur Personaldienstleistungskaufmann/-kauffrau findet sich im Abschnitt A – Sachliche Gliederung – unter § 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.4 das Richtlernziel „Personalsachbearbeitung“. Wenn der Azubi nun fragt: „Was machen wir heute?“, sagen sie „Wir lernen heute Personalsachbearbeitung“. Weiß der Azubi nun was zu tun ist? Nicht wirklich, weil das Richtlernziel wirklich zu allgemein formuliert ist. Jetzt sehen wir weiter in der Sachlichen Gliederung und entdecken unter § 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.4b das Groblernziel „Personalakten führen“.

Wenn der Azubi nun wieder fragt: „Was machen wir heute?“, sagen sie „Wir lernen heute wie man Personalakten führt“. Weiß der Azubi jetzt was zu tun ist? Leider noch nicht richtig, weil das Groblernziel zwar schon relativ konkreter wird, aber immer noch zu allgemein formuliert ist. Der Azubi könnte begegnen „Ich weiß wie das geht, schließlich habe ich auch schon gelernt wie man die Buchhaltung richtig führt. Da wird das ja wohl ein Kinderspiel.“

Fassen wir zusammen. Im Ausbildungsrahmenplan des jeweiligen Ausbildungsberufes sind die Richt- und Groblernziele zu finden. Genauer gesagt im Abschnitt A – Sachliche Gliederung und im Abschnitt B – Zeitliche Gliederung. In unserem Beispielberuf „Personaldienstleistungskaufmann/-kauffrau“ kann das wie folgt aussehen:

  • Ausbildungsberufsbild: Personaldienstleistungskaufmann/-kauffrau
  • Richtlernziel: Personalsachbearbeitung (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.4)
  • Groblernziel: Personalakten führen (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.4b)

Wenn Sie Ihren Ausbilderschein machen und sich auf die praktische Ausbildereignungsprüfung vorbereiten, ist es Ihre Aufgabe sich aus der Ausbildungsordnung eines selbst gewählten Berufes ein passendes Richtlernziel und ein dazugehöriges Groblernziel herauszusuchen.

 

Wie entsteht nun aus dem Groblernziel ein Feinlernziel?

Zuerst muss das Groblernziel in einem Feinlernziel operationalisiert werden. Das bedeutet die exakte Beschreibung des Lernziels mit allen Einzelheiten und Überprüfbarkeit der Ergebnisse. Das heißt, ein Lernziel ist dann operationalisiert, wenn überprüfbare Verhaltensweisen festgelegt sind, mit denen der Auszubildende nachprüfbar zeigt, dass er das Lernziel erreicht hat. Unter operationalisierten Feinlernzielen sind also Ziele zu verstehen, die in exakt nachprüfbarer Weise angeben, welche beobachtbaren Verhaltensweisen Azubis nach der Unterweisung zeigen oder welche Fähigkeiten bzw. Fertigkeiten sie erworben haben sollen. Lernziele sind also so klar zu formulieren, dass am Ende sowohl der Ausbilder wie auch andere feststellen können, ob diese Ziele erreicht worden sind.

Nehmen wir wieder das Beispielberuf „Personaldienstleistungskaufmann/-kauffrau“.

  • Ausbildungsberufsbild: Personaldienstleistungskaufmann/-kauffrau
  • Richtlernziel: Personalsachbearbeitung (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.4)
  • Groblernziel: Personalakten führen (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.4b)

Feinlernziel: Die Auszubildende soll innerhalb von 15 Minuten selbstständig und richtig die notwendigen Unterlagen zur Einstellung eines neuen Mitarbeiters kennen und eine Personalakte sachlich richtig anlegen können. Besonderes Augenmerk ist hierbei darauf zu richten, dass alle erforderlichen Unterlagen für die Führung des Arbeitsverhältnisses vorhanden sind.

Unter dem Strich ist also ein Feinlernziel durch folgende Merkmale gekennzeichnet:

  • Es bezieht sich auf einen Lerngegenstand, eine Situation oder ein Verhalten.
  • Die Handlung muss durch den Auszubildenden selbstständig durchführbar.
  • Es gibt das gewünschte Endverhalten oder das Ergebnis präzise an.
  • Die Handlung muss sachlich und fachlich richtig durchgeführt werden.
  • Es ist eindeutig formuliert, sodass es kaum alternative Abweichungen gibt.
  • Für die Handlung muss ein Anfangs- und einen Endzeitpunkt.
  • Es ist kontrollierbar für den Durchführenden sowie für Außenstehende.

 

Weitere Beispiele für die Formulierung von Feinlernzielen

Ein weiteres Beispiel für die Ableitung von Feinlernzielen aus den kaufmännischen Bereich:

  • Richtlernziel: das industrielle Rechnungswesen kennen
  • Groblernziel: das System der doppelten Buchführung beherrschen
  • Feinlernziel: Der Auszubildende soll sachlich und fachlich richtig innerhalb von 15 Minuten selbständig ein Bestandskonto eröffnen.

Obendrein noch ein Beispiel für die Ableitung von Feinlernzielen aus dem Industriebereich:

  • Richtlernziel: Schmelzschweißverfahren kennen und ausführen
  • Groblernziel: Metallbauteile manuell zu einer Maßgenauigkeit bearbeiten und einpassen
  • Feinlernziel: Der Auszubildende soll sachlich und fachlich richtig innerhalb von 15 Minuten selbständig zwei Stahlbleche zuschneiden und richten.

Wenn Sie Ihren Ausbilderschein machen und sich auf die praktische Ausbildereignungsprüfung vorbereiten, ist es Ihre Aufgabe aus einem selbst ausgesuchten Ausbildungsrahmenplan eine Übersicht zu den Richtlernzielen, Groblernzielen herauszusuchen und anschließend ein Feinlernziel abzuleiten.

  • Ihr Richtlernziel aus dem Ausbildungsrahmenplan:
  • Daraus abgeleitet, Ihr Groblernziel:
  • Daraus Ihr entwickeltes Feinlernziel:

Obendrein ein Formulierungstipp für Ihr Feinlernziel: „Der Auszubildende soll sachlich und fachlich richtig innerhalb von z.B. 10 Minuten selbständig (z.B. etwas ausführen) können.“

Prüfen Sie abschließend, ob Ihr selbst erstelltes Feinlernziel folgende Soll-Kriterien erfüllt:

  • Die Handlung ist durch den Auszubildenden selbstständig durchführbar.
  • Der Hinweis auf die sachliche und fachliche Richtigkeit ist vorhanden.
  • Für die Handlung ist ein konkreter Anfangs- und ein Endzeitpunkt festgelegt.

 

Welche Hilfestellungen gibt es noch, um Feinlernziele zu erstellen?

Von einem didaktisch kompetenten Ausbilder wird nicht nur erwartet, dass er die Inhalte („Was“) selbst verinnerlicht hat, sondern dass er dieses Wissen auch seinen Auszubildenden vermitteln kann („Wie“). Folglich müssen die Lernziele zu Beginn des Lernprozesses klar und eindeutig definiert sein, damit sowohl der Ausbilder als auch der Auszubildende wissen, wohin „die Reise gehen soll“ und was am Ende des Lernvorgangs an verändertem Verhalten vom Auszubildenden erwartet wird. Daher tauchen in fast jedem Feinlernziel auch die sogenannten Lernbereiche: kognitiv, psychomotorisch und affektiv auf. Der Mix aus den drei Lernbereichen sollte in Unterweisungen immer gegeben sein.

 

Kognitiver Lernbereich (Wissen)

Dabei geht es um die Verarbeitung und Darstellung des Gelernten. Kurzum sind hier komplexe Aufgabenstellungen, Problemlösungsverhalten und die Reproduktion aus dem Gedächtnis durch Wissenskontrolle gemeint. Beispiele aus dem Ausbildungsalltag sind:

  • Der Azubi lernt die Anlassfarben von Werkzeugstahl kennen.
  • Ihr Azubi lernt die Formel für die Schnittgeschwindigkeit auswendig.
  • Der Azubi lernt die Fachbezeichnungen für das Personal eines großen Hotels.

 

Psychomotorischer Lernbereich (Fertigkeiten)

Hier geht es um das Nachahmen eines Handlungsablaufes. Das bedeutet Handlungen aufgrund von Instruktionen und angepasst an die augenblickliche Situation nachzumachen. Dabei werden die Handlungen selbst strukturiert und durch die Zunahme an Koordination Schritt für Schritt zur Routine. Am Ende läuft alles nur noch automatisch ab. Beispiele aus dem Ausbildungsalltag sind:

  • Der Azubi lernt, mit der Handblechschere eine kreisförmige Scheibe zu schneiden.
  • Ihr Azubi lernt, auf einer Tastatur im Zehnfingersystem blind zu schreiben.
  • Der Azubi lernt, den Hobel richtig zu halten.

 

Affektiver Lernbereich (Einstellungen)

Gemeint sind zum Beispiel die Aufmerksamkeit und die Aufnahmebereitschaft. Das beinhaltet zu reagieren, sich mit einem Wert zu identifizieren, sich in einem Wertesystem zu integrieren und die Lerninhalte zunehmend zu verinnerlichen. Beispiele aus dem Ausbildungsalltag sind:

  • Der Azubi lernt, sich um eine exakte Ausführung einer Arbeit zu bemühen.
  • Ihr Azubi lernt, bei der Bedienung von Maschinen umsichtig vorzugehen.
  • Der Azubi lernt, Kunden gegenüber höflich und freundlich zu sein.

 

Bestimmen Sie jetzt die Lernbereiche für Ihre Ausbildereignungsprüfung

Wenn Sie Ihren Ausbilderschein machen und sich auf die praktische Ausbildereignungsprüfung vorbereiten, ist es sehr hilfreich Ihr Feinlernziel in die drei Lernbereiche zu unterteilen. Das hilft Ihnen später im Fachgespräch zu erläutern, wie sie in Ihrer Unterweisung vorgegangen sind.

Übrigens, sehen wir uns das beispielhafte Feinlernziel der Personaldienstleistungskaufleute noch einmal genauer an. „Die Auszubildende soll innerhalb von 15 Minuten selbstständig und richtig die notwendigen Unterlagen zur Einstellung eines neuen Mitarbeiters kennen (kognitiv) und eine Personalakte sachlich richtig anlegen können (psychomotorisch). Besonderes Augenmerk (affektiv) ist hierbei darauf zu richten, dass alle erforderlichen Unterlagen für die Führung des Arbeitsverhältnisses vorhanden sind.“

Entwickeln Sie nun aus Ihrem selbst erstellten Feinlernziel je eine passende Formulierung zum:

Kognitiven Lernbereich Ihres Feinlernziels (Wissen)
Ihr Auszubildender kann etwas formulieren, nennen, beschreiben, erläutern, definieren, schildern, zusammenfassen, einordnen, unterscheiden, anordnen, beurteilen, überprüfen, ermitteln, vergleichen, gewichten, herausfinden, untersuchen, prüfen, testen, begründen.

Psychomotorischen Lernbereich Ihres Feinlernziels (Handeln)
Ihr Auszubildender kann etwas anwenden, trainieren, verbessern, gestalten, ausdrücken, handeln, erweitern, erfahren, wagen, fördern, entwickeln, spielen, bewegen, erproben, üben.

Affektiven Bereich Ihres Feinlernziels (Einstellungen)
Ihr Auszubildender kann etwas beachten, berücksichtigen, beherzigen, befolgen, akzeptieren, gelten lassen, tolerieren, zulassen, anerkennen, richtig einschätzen, würdigen, richtig einstufen, prüfen.

 

Video: Mit diesem Feinlernziel besteht jeder die AEVO Prüfung

 

 

Keine Kommentare

Sorry, the comment form is closed at this time.

SCHLAGFERTIG IM AEVO-FACHGESPRÄCH

HIER ZUM HÖRBUCH

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen

AUSBILDERWELT UG hat 4,85 von 5 Sternen 409 Bewertungen auf ProvenExpert.com