Welche rechtlichen Kriterien gibt es in der Personalbeurteilung?

Hallo an alle Personalfachkaufleute. Aus dem Handlungsfeld 4 gehen wir heute der Frage auf den Grund: Welche rechtlichen Kriterien gibt es in der Personalbeurteilung?

Personalbeurteilungen

Welche rechtlichen Kriterien gibt es in der Personalbeurteilung?

Marcel: Ist denn Rechtsmaterie nicht dem Handlungsfeld 2 bei uns Personalfachkaufleuten zugeordnet?

Katharina: Ja, und Personalbeurteilungen sind dem Handlungsfeld 4 zugeordnet.

Silke: Na, in den Prüfungssätzen gibt es aber immer wieder Überschneidungen zwischen den Handlungsfeldern. So genau kann man das nicht trennen. Das haben wir ja in der letzten Zeit häufiger erlebt.

Marcel: Ja, stimmt auch wieder. Dann legen wir mal los mit den rechtlichen Kriterien von Personalbeurteilungen. Die sind doch Grundlage für die Erstellung eines Arbeitszeugnisses.

 

Ist die Zeugniserstellung verpflichtend?

Andreas: Genau. Und darüber gibt uns der Paragraf 630 im BGB eine Auskunft.

Katharina: Und im Paragraf 630 im BGB geht es um die Pflicht zur Zeugniserteilung. Im Gesetzestext heißt es: Bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete von dem anderen Teil ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern. Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung im Dienst zu erstrecken. Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Wenn der Verpflichtete ein Arbeitnehmer ist, findet § 109 der Gewerbeordnung Anwendung.

 

Welche Angaben muss ein Zeugnis beinhalten?

Silke: Und wenn ich mir den nächsten Hinweis im § 109 der Gewerbeordnung ansehe, heißt es dort: Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.

Marcel: Na da haben wir es ja. In Personalbeurteilungen werden ja auch die Leistungen und das Verhalten beurteilt.

Andreas: Und bei der Leistung geht es um die Arbeitsmenge und Arbeitsgüte. Wogegen mit Verhalten das Sozialverhalten, wie zum Beispiel die Teamfähigkeit oder die Kundenorientierung gemeint ist.

Katharina: Sind das denn alle rechtlichen Kriterien in der Personalbeurteilung? Oder gibt es noch mehr?

 

Gibt es Besonderheiten die zu berücksichtigen sind?

Silke: Was ist denn, wenn es einen Betriebsrat gibt?

Katharina: Ja, stimmt. Daran habe ich gar nicht gedacht. Aber du hast recht. In den meisten Prüfungsfragen steht ja immer da, ob ein Betriebsrat vorhanden ist oder nicht.

Marcel: Na dann schauen wir doch mal ins Betriebsverfassungsgesetz.

Silke: Gute Idee. Ich stoße da gleich auf den Paragrafen 82. Anhörungs- und Erörterungsrecht des Arbeitnehmers. Dort steht im Absatz 2: Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass ihm die Berechnung und Zusammensetzung seines Arbeitsentgelts erläutert und dass mit ihm die Beurteilung seiner Leistungen sowie die Möglichkeiten seiner beruflichen Entwicklung im Betrieb erörtert werden.

Andreas: Im Paragraf 94 Betriebsverfassungsgesetz geht es zusätzlich um Beurteilungsgrundsätze.

Katharina: Ja, ich habe das gerade vor mir. Da steht: Personalfragebögen bedürfen der Zustimmung des Betriebsrats. Und im Absatz 2: Dies gilt auch für die Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze.

Marcel: Also eigentlich sind ja manche Rechtsfragen einfach zu beantworten, wenn man im Gesetz nachschlagen kann.

 

Video: Welche rechtlichen Kriterien gibt es in der Personalbeurteilung?

 

 

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