Welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat bei der Einstellung von Azubis?

Hallo an alle Berufs- und Weiterbildungspädagogen. Im Themenfeld: „Gewinnung und Auswahl von Azubis“ gehen wir heute der Frage auf den Grund: Welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat bei der Einstellung von Azubis?

Mitbestimmung Betriebsrat

Welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat bei der Einstellung von Azubis?

Silke: Werden denn Azubis bei den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates besonders behandelt?

Andreas: Nein, die Betriebsräte haben bei den Azubis dieselben Beteiligungsrechte wie auch bei anderen Angestellten.

Katharina Dann ist der Betriebsrat also bei der Einstellung oder Versetzung von Auszubildenden zu beteiligen?

Andreas: Ja, genau. Das bedeutet, dass nach Paragraf 99 Betriebsverfassungsgesetz, der Betriebsrat in Betrieben mit mehr als 20 Arbeitnehmern bei Einstellungen zustimmen muss.

Marcel: Dann kann der Betriebsrat also auch die Zustimmung zur Einstellung verweigern, wenn ein bestimmter Grund vorliegt.

Andreas: Ja, genau.

Katharina: Und, was könnte das für ein Grund sein?

Andreas: Die Gründe hierfür sind beschrieben im Paragraf 99 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz

Silke: Wenn ich mir den Absatz 2 anschaue, dann entdecke ich hier sechs Gründe, bei denen der Betriebsrat die Zustimmung zu einer Einstellung verweigern kann:

  1. wenn zum Beispiel die Einstellung gegen ein Gesetz, eine Verordnung, eine Vorschrift oder einen Tarifvertrag verstoßen würde
  2. wenn die Einstellung gegen Auswahlrichtlinien nach Paragraf 95 Betriebs- Verfassungsgesetz verstößt
  3. wenn durch die Einstellung andere Arbeitnehmer gekündigt werden müssen
  4. wenn ein einzelner Arbeitnehmer durch die Einstellung benachteiligt wird
  5. wenn eine innerbetriebliche Ausschreibung nach Paragraf 93 Betriebsverfassungsgesetz unterblieben ist, und
  6. wenn Tatsachen vorliegen, dass der zukünftige Mitarbeiter durch gesetzwidriges Verhalten den Betriebsfrieden stört

Wie ist der genaue Ablauf der Mitbestimmung bei Einstellungen?

Marcel: Und, wie ist jetzt der genaue Ablauf der Mitbestimmung des Betriebsrates bei Einstellungen?

Andreas: Da gibt es drei Schritte. Schritt eins: der Arbeitgeber unterrichtet den Betriebsrat von der geplanten Einstellung und holt die Zustimmung ein.

Katharina: Und, wie läuft das mit dieser sogenannten „Unterrichtung“?

Andreas: Der Arbeitgeber legt dem Betriebsrat die Bewerbungsunterlagen vor, informiert ihn über die Auswirkung der Einstellung, teilt den in Aussicht genommenen Arbeitsplatz und die vorgesehene Eingruppierung mit.

Marcel: Und wie lange hat jetzt der Betriebsrat Zeit für eine Rückmeldung?

Andreas: Sieben Tage, also eine Woche hat der Betriebsrat die Möglichkeit seine Zustimmung zu verweigern.

 

Was wenn der Betriebsrat bei Einstellung nicht unterrichtet wird?

Silke: Und was ist, wenn der Arbeitgeber es unterlässt den Betriebsrat vor der geplanten Einstellung zu unterrichten?

Andreas: Wenn der Arbeitgeber mit dem neuen Mitarbeiter bereits einen Vertrag geschlossen hat, dann ist dieser wirksam. Es besteht jedoch ein Beschäftigungsverbot nach Paragraf 101 Betriebsverfassungsgesetz.

 

Was wenn der Betriebsrat nicht auf die Einstellung reagiert?

Katharina: Und was ist, wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat ordnungsgemäß unterrichtet hat und der Betriebsrat innerhalb von einer Woche gar nicht reagiert?

Andreas: Dann kommen wir zu Schritt zwei, der Zustimmung des Betriebsrates zu der geplanten Einstellung. Denn, wenn der Betriebsrat dem Arbeitgeber nicht innerhalb der einwöchigen Frist die Zustimmung zur Einstellung verweigert, so gilt die Zustimmung als erteilt.

 

Was wenn der Betriebsrat die Einstellung begründet ablehnt?

Marcel: Und, was ist jetzt, wenn der Betriebsrat innerhalb der sieben Tage die Zustimmung verweigert, und das mit einer der sechs bekannten Gründe begründet?

Andreas: Dann gibt der Betriebsrat dem Arbeitgeber eine schriftliche Information über den Beschluss.

Silke: Und, muss sich jetzt der Arbeitgeber daran halten und darf den betreffenden Mitarbeiter, mit dem er ein Vertrag geschlossen hat, nicht einstellen?

Andreas: Grundsätzlich muss sich der Arbeitgeber daran halten. Es sei denn, es handelt sich um eine Einstellung in Eilfällen nach Paragraf 100 Betriebsverfassungsgesetz. Dann kann der Arbeitgeber den betreffenden Mitarbeiter trotzdem einstellen.

 

Was sind Einstellungen in Eilfällen?

Katharina: Was ist denn so eine Einstellung in Eilfällen?

Andreas: Hier spricht der Gesetzgeber von einer sogenannten vorläufigen personellen Maßnahme. Es könnte zum Beispiel sein, dass in einer für die Gesamtproduktion besonders wichtigen Abteilung ein personeller Engpass aufgetreten ist, der nur durch eine schnelle Versetzung oder Einstellung beseitigt werden kann.

Katharina: Und wenn der Betriebsrat damit aber nicht einverstanden ist?

 

Wozu dient die Einigungsstelle?

Marcel: Gibt es da nicht für solche Fälle die Einigungsstelle.

Andreas: Ja, die Einigungsstelle kann in diesem Fall eine Entscheidung erzwingen. Wenn das nicht ausreicht, kann der Arbeitgeber jedoch vor dem zuständigen Arbeitsgericht eine Zusage oder eine Ablehnung erzwingen.

Katharina: Gar nicht so einfach. Da müssen der Arbeitgeber und der Betriebsrat aber ganz schön aufpassen.

 

Gibt es weitere Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates?

Silke: Gibt es noch andere wichtige Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei der Einstellung von neuen Mitarbeitern und auch Azubis?

Andreas: Ja, beim Personalfragebogen besteht nach Paragraf 94 Betriebsverfassungsgesetz ebenfalls ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates.

 

Wozu dienen Beurteilungsgrundsätze?

Marcel: Gab es nicht auch bei den Beurteilungsgrundsätzen ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates?

Katharina: Was haben denn Beurteilungen mit der Einstellung zu tun?

Andreas: Im Einstellungsgespräch werden häufig standardisierte Fragen gestellt. Und für diese Fragen gibt es häufig sogenannte Beurteilungsgrundsätze. Und dabei darf der Betriebsrat mitbestimmen.

Silke: Na, ein Glück, dass wir hier noch mal darüber gesprochen haben.

 

Video: Welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat bei der Einstellung von Azubis?

Keine Kommentare

Kommentar schreiben

COACHING VOM IHK-PRÜFER

JETZT MEHR ERFAHREN!

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen

AUSBILDERWELT UG hat 4,85 von 5 Sternen 394 Bewertungen auf ProvenExpert.com