Welche Steuern müssen Auszubildende zahlen?

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Mit dem Start in die Ausbildung beginnt ein neuer Lebensabschnitt, zu dem auch das erste eigene Gehalt gehört. Spätestens beim Blick auf die Gehaltsabrechnung stellt sich dann die Frage, welche Steuern eigentlich abgezogen werden und warum das Nettogehalt niedriger ist als das vereinbarte Bruttogehalt.
Mit dem Start in die Ausbildung beginnt ein neuer Lebensabschnitt, zu dem auch das erste eigene Gehalt gehört. Spätestens beim Blick auf die Gehaltsabrechnung stellt sich dann die Frage, welche Steuern eigentlich abgezogen werden und warum das Nettogehalt niedriger ist als das vereinbarte Bruttogehalt.

Inhaltsverzeichnis

Welche Steuern müssen Auszubildende zahlen?

Mit dem Start in die Ausbildung beginnt ein neuer Lebensabschnitt, zu dem auch das erste eigene Gehalt gehört. Spätestens beim Blick auf die Gehaltsabrechnung stellt sich dann die Frage, welche Steuern eigentlich abgezogen werden und warum das Nettogehalt niedriger ist als das vereinbarte Bruttogehalt. Auch im Austausch mit dem Ausbilder tauchen rund um Lohnsteuer, Steuerklasse und Abzüge immer wieder praktische Fragen auf. Der folgende Überblick erklärt deshalb praxisnah, welche steuerlichen Regelungen und Abgaben für den Auszubildenden gelten, wann tatsächlich Steuern anfallen und in welchen Fällen sich eine genauere Prüfung lohnt.

 

Ist ein Auszubildender steuerpflichtig?

Kurz gesagt: Ja, jeder Arbeitnehmer ist steuerpflichtig, sobald er Einkünfte erzielt. Ein Auszubildender erhält eine Ausbildungsvergütung und erzielt damit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass er tatsächlich Einkommensteuer zahlen muss. Entscheidend ist, wie hoch das Jahreseinkommen ist und ob es den Grundfreibetrag übersteigt.

Gut zu wissen: Was genau ist der Grundfreibetrag?

Der Grundfreibetrag stellt sicher, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt. Liegt das zu versteuernde Jahreseinkommen unter diesem Betrag, fällt keine Einkommensteuer an. Das bedeutet, dass viele Auszubildende, insbesondere im ersten Ausbildungsjahr, keine oder nur geringe Lohnsteuer zahlen, da ihre Vergütung häufig unterhalb der maßgeblichen Grenze liegt.

 

Welche Abzüge erscheinen auf der Gehaltsabrechnung?

Auf der monatlichen Lohnabrechnung finden sich verschiedene Abzüge. Dabei ist zu beachten, dass nicht jeder Abzug eine Steuer ist.

Zu den steuerlichen Abzügen gehören in erster Linie die Lohnsteuer sowie gegebenenfalls die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag. Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, die der Arbeitgeber direkt an das Finanzamt überweist. Kirchensteuer wird nur erhoben, wenn der Auszubildende Mitglied einer kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaft ist. Der Solidaritätszuschlag hingegen spielt für die meisten keine Rolle, da er erst bei deutlich höherer Lohnsteuer anfällt.
Daneben stehen die Sozialabgaben, also Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Auch wenn Sozialabgaben keine Steuern darstellen, beeinflussen sie das Nettoeinkommen maßgeblich. Der Auszubildende trägt allerdings in der Regel etwa die Hälfte der Beiträge, während der Arbeitgeber den restlichen Anteil übernimmt.

 

Welche Steuerklasse gilt in der Ausbildung?

Die Steuerklasse beeinflusst, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird. Die meisten Auszubildenden sind ledig und kinderlos, weshalb sie automatisch in Steuerklasse I eingestuft werden.

Andere Steuerklassen kommen nur in besonderen Lebenssituationen in Betracht:

Steuerklasse II bei Alleinerziehenden,
Steuerklasse III oder IV bei Verheirateten,
Steuerklasse V bei Kombination mit einem besser verdienenden Ehepartner,
Steuerklasse VI bei einem zweiten Arbeitsverhältnis,
Relevant wird das Thema besonders dann, wenn ein zweites Arbeitsverhältnis besteht, da dieses häufig nach Steuerklasse VI abgerechnet wird, wodurch höhere Abzüge entstehen können.

 

Muss ein Auszubildender eine Steuererklärung abgeben?

In vielen Fällen besteht keine Verpflichtung, eine Steuererklärung abzugeben. Dennoch ist es oft sinnvoll, freiwillig eine einzureichen.

Eine freiwillige Steuererklärung bietet sich beispielsweise an, wenn:
Lohnsteuer einbehalten wurde, hohe Fahrtkosten angefallen sind,  Arbeitsmittel selbst finanziert wurden und nur ein Teil des Jahres gearbeitet wurde
Beginnt die Ausbildung beispielsweise im September, berechnet der Arbeitgeber die Lohnsteuer so, als würde das Gehalt das ganze Jahr über gezahlt. Das Finanzamt betrachtet hingegen das tatsächliche Jahreseinkommen. Dadurch kann es sein, dass zu viel Lohnsteuer abgeführt wurde, die sich der Auszubildende erstatten lassen kann.
Wer Fahrtkosten, Umzugskosten oder Ausgaben für Fachliteratur hatte, sollte prüfen, ob eine Steuererstattung möglich ist.

 

Nebenjob während der Ausbildung: Was ist steuerlich zu beachten?

Viele Auszubildende arbeiten nebenbei, um sich finanziell zusätzlichen Spielraum zu verschaffen. Hier ist entscheidend, wie der Nebenjob ausgestaltet ist. 
Ein Minijob innerhalb der geltenden Verdienstgrenze wird meist pauschal versteuert, sodass der Auszubildende selbst keine individuelle Lohnsteuer zahlen muss. Anders sieht es bei einer regulären zweiten Beschäftigung aus. Diese wird in der Regel – wie oben bereits erwähnt – nach Steuerklasse VI abgerechnet, was zu höheren monatlichen Abzügen führt.  Der Auszubildende sollte daher vor Aufnahme eines Nebenjobs prüfen, welche steuerlichen Auswirkungen entstehen, damit es später keine unerwarteten Abzüge gibt.

 

Kleine Checkliste für den Auszubildenden

Steuerklasse prüfen und bei Änderungen aktualisieren lassen
Gehaltsabrechnung regelmäßig kontrollieren
Kirchenzugehörigkeit korrekt melden
Belege für Fahrtkosten und Arbeitsmittel sammeln
Nebenjob steuerlich einordnen
Freiwillige Steuererklärung in Betracht ziehen

 

FAQ: Typische Fragen aus dem Ausbildungsalltag

Warum ist mein Nettogehalt jeden Monat unterschiedlich? Das Nettogehalt kann schwanken, wenn Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld ausgezahlt werden. Da diese Beträge das Bruttogehalt erhöhen, steigt im betreffenden Monat auch die Lohnsteuer. Zudem können sich Beiträge zur Sozialversicherung leicht verändern, wenn sich die Bemessungsgrundlagen anpassen.

Muss ich als Auszubildender Kirchensteuer zahlen? Kirchensteuer fällt nur an, wenn der Auszubildende Mitglied einer kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaft ist. Wer keiner Kirche angehört, zahlt auch keine Kirchensteuer. Ein Austritt wirkt sich erst aus, sobald er offiziell beim Finanzamt berücksichtigt wurde.

Bekomme ich meine gezahlte Steuer automatisch zurück? Nein. Eine Erstattung erfolgt nur, wenn eine Steuererklärung eingereicht wird und sich daraus ergibt, dass zu viel Lohnsteuer gezahlt wurde. Das Finanzamt prüft dann, ob eine Rückzahlung möglich ist.

Was passiert steuerlich bei einem Ausbildungsabbruch? Wird die Ausbildung vorzeitig beendet, zählt das bis dahin erzielte Einkommen für das gesamte Kalenderjahr. Ist das Jahreseinkommen insgesamt niedrig, kann sich im Rahmen einer Steuererklärung eine Erstattung ergeben, da möglicherweise zu viel Lohnsteuer einbehalten wurde.

Hat das Kindergeld Einfluss auf meine Steuer? Das Kindergeld erhalten in der Regel die Eltern, solange sich der Auszubildende in der ersten Berufsausbildung befindet und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Auf die Lohnsteuer des Auszubildenden selbst hat das Kindergeld keinen direkten Einfluss.

Muss ich Steuern zahlen, wenn ich unter 18 Jahre alt bin? Das Alter allein entscheidet nicht über die Steuerpflicht. Maßgeblich ist die Höhe des Einkommens. Auch ein minderjähriger Auszubildender ist steuerpflichtig, wenn sein Einkommen die entsprechenden Grenzen überschreitet.

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