Erstellung eines Arbeitszeugnisses

Worauf ist bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses zu achten und wann muss das Arbeitszeugnis ausgestellt werden?

Worauf ist bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses zu achten?

Ein Arbeitszeugnis ist eine wichtige Urkunde für Arbeitnehmer, die vom Arbeitgeber ausgestellt wird. Das Zeugnis wird oft nach Ende des Arbeitsverhältnisses erstellt, damit der Arbeitnehmer dies bei seiner neuen Jobsuche vorzeigen kann. Darin sind Informationen zur Dauer, Position und Art des Arbeitsverhältnisses enthalten sowie eine Bewertung der erbrachten Leistungen.
Bei der Erstellung des Zeugnisses muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass gewisse Vorschriften zur Form und zum Inhalt richtig befolgt werden. Darüber hinaus soll die Sprache stets klar und wohlwollend formuliert sein, was bedeutet, dass der Arbeitnehmer nicht offen kritisiert werden darf.

 

Aufbau und Inhalt eines Arbeitszeugnisses

Es gibt zwei verschiedene Arten von Arbeitszeugnissen: das einfache Arbeitszeugnis, auch bekannt als Arbeitsbescheinigung, und das qualifizierte Arbeitszeugnis. Beide Zeugnisse enthalten die Personalien und Informationen zur Art und Dauer der Beschäftigung, sowie eine Beschreibung der Tätigkeiten. Eine Bewertung der Leistungen und des Verhaltens enthält jedoch nur das qualifizierte Arbeitszeugnis, was dies zum wichtigsten Zeugnis macht.
Generell sollte das Arbeitszeugnis einem Grundaufbau folgen. Als Erstes kommt die Einleitung mit den Personalien des Arbeitnehmers, sowie das Eintrittsdatum und alle Stationen, die durchlaufen wurden und wann sie durchlaufen wurden.
Darauf folgt die Aufgabenbeschreibung. Hier werden alle wesentlichen Tätigkeiten als Aufzählung oder Fließtext dargelegt, wobei die Qualifizierten an erster Stelle stehen sollten.
Als Nächstes werden die Leistungsbeurteilung und die Beurteilung des Sozialverhaltens aufgeführt. In der Leistungsbeurteilung sollten folgende Punkte bewertet werden:

  • Arbeitsbereitschaft
  • Arbeitsbefähigung
  • Fertigkeiten, Fachkenntnisse und Weiterbildung
  • Arbeitsweise und Arbeitsstil (bei Ausbildungszeugnissen auch Lernweise)
  • Arbeitserfolg und Ergebnisse (bei Ausbildungszeugnissen auch Lernerfolg)
  • Konkrete herausragende Arbeitserfolge (nicht für Vollständigkeit erforderlich)
  • Führungsleistung (nur im Falle von Mitarbeiterverantwortung)
  • Leistungszusammenfassung

Bei der Bewertung des Sozialverhaltens wird das Verhalten zu Internen, d. h. Kollegen, Vorgesetzten und Mitarbeitern, das Verhalten zu Externen, d. h. Kunden, Lieferanten und Partnern etc., sowie die soziale Kompetenz bewertet.
An nächster Stelle wird die Beendigungsformel aufgeführt, in welcher geäußert wird, von welcher Seite aus das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Hier gibt es drei Alternativen, entweder durch den Arbeitnehmer, den Arbeitgeber oder einvernehmlich. Anschließend folgt die Dankesformel und danach Zukunftswünsche, was jedoch keine Pflicht ist. Hier bedankt sich der Arbeitgeber bei dem Arbeitnehmer für seine erbrachte Arbeit und bedauert sein Ausscheiden aus dem Unternehmen.
Um einen noch besseren Überblick zur Erstellung und dem Aufbau des Arbeitszeugnisses zu erhalten, könnte dieser Zeugnis Manager bei Haufe hilfreich sein.

 

Wann muss das Arbeitszeugnis ausgestellt werden?

Generell erstellt der Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Arbeitszeugnis für den Arbeitnehmer. Falls während des Arbeitsverhältnisses ein Vorgesetzter wechselt oder die Abteilung gewechselt wird, kann ein Zwischenzeugnis ausgestellt werden.
Bei der Ausstellung des Arbeitszeugnisses sind Fristen einzuhalten. Der Arbeitgeber hat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwei bzw. vier Wochen Zeit, dem Arbeitnehmer das Arbeitszeugnis auszustellen. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, dem Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis auszustellen, sofern der Arbeitnehmer dies ausdrücklich verlangt.

 

Geheime Formulierungen im Arbeitszeugnis

Die für das Zeugnis verwendete Sprache muss stets wahr und wohlwollend sein. Da selbst Negatives positiv ausgedrückt werden soll, ist eine Art Geheimcode entstanden, mit dessen Hilfe Arbeitgeber zwar versteckt, aber erkenntlich die Leistung eines Arbeitnehmers bewerten können.
Hier sind einige Übersetzungs-Beispiele:

  • Er verlässt das Unternehmen auf eigenen Wunsch.
    Bedeutung: Kündigung von Seiten des Arbeitnehmers, ohne Begründung
  • Zeigte für die Arbeit Verständnis
    Bedeutung: Sie hat nicht wirklich etwas geleistet.
  • Er war bemüht, den Aufgaben gerecht zu werden.
    Bedeutung: Der Wille war da, mehr jedoch leider nicht.
  • Mit seinen Vorgesetzten ist sie gut zurechtgekommen.
    Bedeutung: Sie ist eine Mitläuferin und passt sich gut an.
  • Sie war fleißig und wusste sich gut zu verkaufen.
    Bedeutung: Sie ist eine unangenehme Kollegin.
    Wir bedanken uns für seine Mitarbeit.
    Bedeutung: Endlich ist er weg.

 

Änderung des Arbeitszeugnisses

Falls der Arbeitnehmer mit seinem Arbeitszeugnis unzufrieden ist, und der Meinung ist, dass Tatsachen falsch wiedergegeben worden sind, die Leistungen unvollständig beschrieben oder bewertet worden sind, oder formelle Vorschriften nicht beachtet wurden, kann er den Arbeitgeber um eine Überarbeitung des Zeugnisses bitten. Der Arbeitnehmer hat nach der Zeugnisausstellung bis zu etwa einem halben Jahr Zeit, eine Berichtigung vom Arbeitgeber zu verlangen.

 

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