Wie unterscheidet man Lernzielkontrollen und Prüfungen?

Hallo an alle Berufs- und Weiterbildungspädagogen. Im Themenfeld: „Prüfungsgestaltung“ gehen wir heute der Frage auf den Grund: Wie unterscheidet man Lernzielkontrollen und Prüfungen?

Lernzielkontrollen

Lernkontrolle, Lernzielkontrolle, Lernerfolgskontrolle

Katharina: Lernkontrolle, Lernzielkontrolle, Lernerfolgskontrolle. Wo ist der Unterschied? Gibt es überhaupt einen? Ich Blicke da leider nicht mehr durch.

Andreas: Lernkontrolle ist allgemeiner Natur und bedeutet: Mit welchen Methoden kontrolliere ich, was mein Azubi heute gelernt hat? Lernzielkontrolle prüft, nach welchen Zielkriterien das Lernziel erreicht wurde. Also, kann der Azubi es selbstständig, innerhalb der vorgegebenen Zeit und sachlich und fachlich richtig? Bei der Lernerfolgskontrolle geht es darum, ob der Azubi das gelernte sicher anwenden kann.

Marcel: Na, diese feinen Unterscheidungen hatte ich auch nicht auf dem Schirm. Aber, klingt logisch.

Silke: Und was grenzt denn jetzt die Lernzielkontrolle von einer Prüfung ab?

 

Lernzielkontrollen stellen einen Teilaspekt des Prüfens dar

Andreas: Lernzielkontrollen stellen einen Teilaspekt des Prüfens dar und sind nicht mit einer Leistungsmessung gleichzusetzen.

Katharina: Was sind denn die anderen Aspekte einer Prüfung?

Andreas: Der Hauptgrund des Prüfens besteht ja darin, dass der Prüfling seine berufliche Handlungsfähigkeit, also seine Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse, unter Beweis stellt.

Marcel: Also hat eine Abschlussprüfung eine gewisse Kontrollfunktion.

Andreas: Ja genau. Denn die Unternehmen verlassen sich auf die objektive Aussage über die Qualifikation des Prüfungsteilnehmers.

Silke: Verstehe, dann hat ja eine Prüfung auch noch so eine Art „Türöffnerfunktion“

Katharina: Hää? Was meinst du damit?

Silke: Na, für den Prüfungsteilnehmer bedeutet das Bestehen einer Berufsabschlussprüfung einen sicheren Berufseinstieg oder bei einer Meisterprüfung eine Aufstiegsmöglichkeit innerhalb des Unternehmens.

Marcel: Also, halten wir mal bis hierhin fest. Eine Lernzielkontrolle ist Bestandteil einer Prüfung. Genauso wie die allgemeine Kontrollfunktion und die sogenannte Türöffnerfunktion.

Andreas: Ja, genau. Und mit einer Lernzielkontrolle wird der Versuch unternommen festzustellen, inwieweit das durch einen Lernprozess bewirkte Endverhalten eines Lernenden mit dem geplanten Lernziel übereinstimmt.

 

Was aber sind die praktischen Lernzielkontrollen?

Katharina: Jetzt wissen wir schon aus der Schulzeit, dass es jede Menge schriftliche Lernzielkontrollen gibt. Was aber sind die praktischen Lernzielkontrollen?

 

Zum Beispiel eine Fehleranalyse

Andreas: Zum Beispiel eine Fehleranalyse. Hier muss der Azubis beweisen, dass er das Lernziel erreicht hat, indem er Fehler findet und diese richtig stellt. Wie zum Beispiel die Kontrolle von fehlerhaften Rechnungen.

 

Oder eine mündliche Abfrage

Silke: Kann ich denn auch eine mündliche Abfrage als Lernzielkontrolle gelten lassen?

Andreas: Ja, das ist eine gängige Praxis, um zu prüfen ob der Azubi die Lerninhalte verinnerlicht hat. Hierbei eignet sich insbesondere das Lehrgespräch als Ausbildungsmethode.

Marcel: Am einfachsten ist doch ein Funktionstest oder der Vergleich.

 

Was ist ein Vergleich?

Katharina: Was meinst du mit Vergleich?

Marcel: Ich zeige meinem Azubi, wie man zum Beispiel einen Bauplan von DIN-A0 auf DIN-A4 nach einer ganz bestimmten DIN-Norm faltet. Und im Anschluss vergleichen wir die Vorlage mit dem Ergebnis des Azubis.

Katharina: Ah verstehe. Jetzt haben wir einige praktische Lernzielkontrollen angesprochen. Welche praktischen Prüfungsaufgaben bei einer Abschlussprüfung gibt es denn?

 

Welche praktischen Prüfungsaufgaben gibt es?

Andreas: Zum Beispiel eine Arbeitsprobe. Der Prüfling erhält die Aufgabe, eine einzelne berufstypische Tätigkeit durchzuführen. Dabei kann es sich um eine Dienstleistung oder eine Instandhaltung handeln.

Silke: Ich habe mal etwas von einem betrieblichen Auftrag gehört. Ist das auch so eine typische Prüfungsaufgabe?

Andreas: Ja, genau. Der betriebliche Auftrag wird vom Betrieb vorgeschlagen, vom Prüfungsausschuss genehmigt und im Betrieb bzw. beim Kunden durchgeführt.

Marcel: Na das hört sich ja sehr umfangreich an.

Andreas: Ja, so ein betrieblicher Beratungsauftrag kann schon mal 20 Arbeitstage Zeit in Anspruch nehmen. Die Ergebnisse werden dann dokumentiert und müssen in einem Fachgespräch vor den Prüfern erläutert werden.

Katharina: Und welche Arten von Fachgesprächen gibt es innerhalb einer Prüfung?

Andreas: Das schauen wir uns am besten beim nächsten Mal an und gehen da gleich mehr in die Tiefe.

 

Video: Wie unterscheidet man Lernzielkontrollen und Prüfungen?

 

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