Wie setzt sich der Prüfungsausschuss zusammen?

In der schriftlichen AEVO Prüfung werden immer wieder Fragen rund um den Prüfungsausschuss gestellt. In diesem Video beleuchten wir diese Thematik etwas näher, so dass man mehr Durchblick in die Prüfungsfragen bekommt.

Prüfungsausschuss

Sitzen denn im Prüfungsausschuss immer drei Prüfer?

Andreas: Mindestens. Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern.

Silke: Können es da noch mehr sein?

Andreas: Es könnten auch fünf Prüfer sein. Denn, nach Paragraf 40 Berufsbildungsgesetz müssen die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter in gleicher Zahl sowie mindestens eine Lehrkraft anwesend sein.

Marcel: Also besteht ein Prüfungsausschuss aus mindestens drei Personengruppen. Dem Arbeitgebervertreter, dem Arbeitnehmervertreter und der Lehrkraft einer berufsbildenden Schule.

Andreas: Genauso ist es.

Bianca: Und, kann jetzt jeder Prüfer werden? Oder gibt es da bestimmte Voraussetzungen?

 

Wer Mitglied im Prüfungsausschuss werden möchte..

Andreas: Wer Mitglied im Prüfungsausschuss werden möchte, muss sachkundig und geeignet sein. Das ist der, der das erforderliche berufliche Wissen und Können besitzt, um im Rahmen der Abschluss- bzw. Fortbildungsprüfung prüfen zu können. Folgende fünf Voraussetzungen muss derjenige mitbringen:

1. eine fachliche Eignung, wie zum Beispiel eine Ausbildung oder weitere Qualifizierungen in dem Beruf, der geprüft werden soll
2. angemessene Erfahrung als Fach- oder Führungskraft in Unternehmen
3. Urteilsvermögen
4. Pädagogisches Gespür
und 5. Verantwortungsbewusstsein

Silke: Und wer prüft diese Voraussetzungen?

Andreas: Zum Beispiel ein zuständiger Prüfungssachbearbeiter bei der Kammer.

Marcel: Und, kann man sich bei einer Kammer einfach so bewerben als Prüfer?

Andreas: Ja. Wenn man die Voraussetzungen erfüllt sowie Zeit und Lust zum Prüfen hat. Unbedingt.

Bianca: O. k., nehmen wir mal an ich erfülle all diese Voraussetzungen, Frage bei meiner Kammer an und dann?

Andreas: Dann musst du erst einmal einen Lebenslauf einreichen und nachweisen, dass du die Voraussetzungen erfüllst. Dann bekommst du wahrscheinlich eine Einladung zu einem Gespräch mit einem Prüfungssachbearbeiter.

Bianca: Ist das denn so eine Art Vorstellungsgespräch?

Andreas: Im lockeren Rahmen schon. Der Prüfungssachbearbeiter klärt dich auf, wie die jeweiligen Prüfungen bei der Kammer so ablaufen und was deine Aufgaben als Prüfer sind.

Bianca: Und dann geht es los mit dem Prüfen?

Andreas: Noch nicht ganz. Zuallererst musst du berufen werden als Prüferin. Denn es handelt sich hier um ein Ehrenamt und du erhältst eine Berufungsurkunde für einen gewissen Zeitraum.

Silke: Und, um welchen Zeitraum handelt es sich hier?

Andreas: Das kann bis zu fünf Jahre sein. Das wird bei den unterschiedlichen Kammern auch unterschiedlich praktiziert.

Marcel: Ehrenamtlich?

 

Das bedeutet, die Prüfer machen das alles für umsonst?

Andreas: Vom Prinzip her ja. Es gibt eine Fahrkostenpauschale und gegebenenfalls eine kleine Pauschale pro Prüfung.

Bianca: Und, werde ich für eine Prüfertätigkeit von meinem Arbeitgeber freigestellt?

Andreas: Wenn keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen, selbstverständlich.

Bianca: Ach, das ist ja cool. Dann werde ich Prüferin. Was erwartet mich denn so als Prüferin?

Andreas: Erst einmal die Zusammenarbeit mit den anderen Prüferkollegen. Je Prüfungsausschuss gibt es ja immer einen Vorsitzenden und einen Stellvertretenden. Diese werden gewählt.

 

Wird der Vorsitzende von der Kammer oder dem Prüfungssachbearbeiter gewählt?

Andreas: Nein, damit der Prüfungsausschuss beschlussfähig wird, müssen der Vorsitzende und sein Stellvertreter von den Prüfungsmitgliedern selbst gewählt werden.

Marcel: Und gibt es denn bestimmte Qualitätsrichtlinien nach denen geprüft werden soll?

Andreas: Ja, die gibt es natürlich. Prüfungen müssen objektiv sein, verständlich und eindeutig, die berufliche Handlungskompetenz überprüfen, zuverlässige Ergebnisse liefern und tatsächlich das prüfen, was inhaltlich geprüft werden soll.

 

Und müsste ich da als Prüferin nach bestimmten Kriterien prüfen?

Andreas: Grundsätzlich müssen bei Prüfungen die drei wichtigsten Gütekriterien eingehalten werden:
1. Objektivität. Wie unvoreingenommen bist du als Prüferin? Kämen andere Prüfer zum selben oder ähnlichen Ergebnis?
2. Reliabilität, bzw. Zuverlässigkeit. Käme bei einer wiederholten Prüfung ein ähnliches Ergebnis zustande? Sind die Bewertungskriterien konkret?
und 3. Validität, bzw. Gültigkeit. Was wird effektiv gemessen? Orientieren sich die Fragestellungen an der Praxis?

Silke: Können Prüfer diese Gütekriterien einhalten?

Andreas: Ich denke mal, viele Prüfer arbeiten daran. Den Prüflingen ist es in der Regel völlig egal, ob sie gerecht oder ungerecht behandelt werden.

Marcel: Verstehe ich nicht. Wie kann das egal sein?

Andreas: Na, die meisten Prüflinge wollen doch einfach nur ihre Prüfung bestehen. Manchen reichen dabei 50 % und andere wiederum wollen an der 100 % Marke kratzen. Ob der Prüfling dann genauso gerecht behandelt wird, wie die anderen zehn Prüflinge vor ihm, darüber macht er sich doch gar keine Gedanken.

Bianca: Stimmt. Wenn ich zu einer Prüfung musste, ging es mir dabei immer darum, das irgendwie zu überleben und zu bestehen. Interessant. Jetzt wo ich darüber nachdenke Prüferin zu werden, ergibt sich eine ganz andere Perspektive.

 

Was ist denn jetzt nun wichtig für die AEVO Prüfung?

Andreas: Ihr müsst wissen, wie der Prüfungsausschuss zusammengesetzt ist, wer diesen wählt, welche Voraussetzungen man als Prüfer mitbringen muss und nach welchen Gütekriterien geprüft wird.

 

Video: Wie setzt sich der Prüfungsausschuss zusammen?

 

 

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