Welche Gesetze müssen Ausbilder beachten? AEVO Prüfung

In der schriftlichen AEVO Prüfung geht es immer wieder darum, welche verschiedenen Gesetze Ausbilder beachten müssen. Die Rede ist hier vom Berufsbildungsgesetz, dem Jugendarbeitsschutzgesetz, dem Arbeitszeitgesetz, dem Mutterschutzgesetz und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.

Gesetze

Bei Gesetze für Ausbilder fällt mir zuerst das Berufsbildungsgesetz ein.

Silke: Allerdings ist das ja so umfangreich, dass ich da wirklich keine Lust drauf habe.

Bianca: Ja, das geht mir genauso. Andreas, gibt es da irgendeine Eselsbrücke oder einen guten Einstieg, den man sich leicht merken kann?

Andreas: Ich würde erst einmal im Paragrafen eins Berufsausbildungsgesetz nachschauen, für welche Bereiche das eigentlich gilt. Wir haben hier vier Bereiche.

Marcel: Und welche sind das?

Andreas: Erstens die Berufsausbildungsvorbereitung, zweitens die Berufsausbildung, drittens die berufliche Fortbildung und viertens die berufliche Umschulung.

Bianca: Ja, das ist schon mal eine gute Struktur. Kannst du das noch greifbarer machen?

Andreas: Die Berufsausbildungsvorbereitung soll Lernbeeinträchtigte oder sozial Benachteiligte an eine Berufsausbildung heranführen. Eine klassische Maßnahme ist hier zum Beispiel das Berufsgrundbildungsjahr.

Marcel: Ja, und bei der Berufsausbildung geht es ja um die über 300 Berufe, die es in Deutschland so gibt, oder?

 

Worum geht es bei der Berufsausbildung?

Andreas: Auch. Bei der Berufsausbildung geht es hauptsächlich um den Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit. Damit sind die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemeint, die für einen Beruf benötigt werden.

Silke: Jetzt haben wir die Berufsausbildungsvorbereitung und die Berufsausbildung. Und worum geht es nun bei der beruflichen Fortbildung?

Andreas: Bei einer Fortbildung geht es um die Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit. Aufbauend auf den Berufsabschluss kommen hier Fachwirt- und Meister-Fortbildungen infrage.

Bianca: Und, was war noch mal der vierte Bereich?

Andreas: Das war die berufliche Umschulung. Das gilt für alle die, die auf Grund von gesundheitlichen Einschränkungen ihren ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben können, und einen gänzlich neuen Beruf erlernen.

 

Was regelt das Berufsbildungsgesetz noch?

Marcel: Das ist ja schon mal eine sehr gute Übersicht. Aber was regelt das Berufsbildungsgesetz noch? Da gibt es doch mehr.

Andreas: Ja, natürlich gibt es da mehr. Zum Beispiel, die Verkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, alles rund um den Ausbildungsvertrag, die Pflichten des Ausbildungsbetriebes und der Azubis, das Thema Ausbildungsvergütung, Probezeit, Beendigung und Kündigung des Ausbildungsverhältnisses, die Eignung von Ausbildungsstätten und des Ausbildungspersonals, die Befugnisse der Kammern, Bußgeldvorschriften und vieles mehr.

Silke: Das meinte ich ja vorhin. Da sind so viele Themen, das erschlägt mich ja förmlich.

Bianca: Du musst das Gesetz doch nicht auswendig wissen. Wichtig ist doch nur, dass du ungefähr weißt, wo du nachschlagen musst, wenn du mal eine Frage hast.

 

Welche Gesetze muss ich denn noch unbedingt als Ausbilder beachten?

Marcel: Ja, genau. Das sehe ich auch so. Aber, welche Gesetze muss ich denn noch unbedingt als Ausbilder beachten?

Andreas: Auf jeden Fall das Jugendarbeitsschutzgesetz für die jugendlichen Azubis, das Arbeitszeitgesetz für die volljährigen Azubis, das Mutterschutzgesetz bei jungen Müttern, die noch Azubis sind, und das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, wenn es um Diskriminierung und Mobbing geht.

Silke: Ich merke schon. Das wird ein hartes Stück Arbeit sich dadurch zu kämpfen. Wir im Ausbildungsbetrieb haben zum Beispiel keine jugendlichen Azubis. Bei uns sind alle volljährig. Und trotzdem muss ich mich wegen der AEVO Prüfung mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz auseinandersetzen.

Bianca: Naja, es gibt ja keine AEVO für Ausbilder, die mit Jugendlichen arbeiten und für Ausbilder die nur mit Volljährigen arbeiten.

 

Aber, was muss ich dann beim Jugendarbeitsschutzgesetz beachten?

Andreas: Auf jeden Fall die Arbeitszeiten und die Pausenregelungen für Jugendliche.

Marcel: Ja, soweit wie ich weiß, gilt ja hier der Achtstundentag und die 40 Stundenwoche.

Andreas: Ja, wobei es sich bei der 40 Stundenwoche um ein absolutes Recht handelt.

Silke: Was bedeutet absolutes Recht?

Andreas: Da gibt es keine Ausnahme. Für jugendliche Arbeitnehmer gilt also, dass die 40 Stundenwoche nicht überschritten werden darf.

Marcel: Auch, wenn Jugendliche Azubis im Handel auch mal am Samstag ranmüssen?

Andreas: Dann bekommen Sie am Sonntag und am Montag frei. Und damit ist die 40 Stundenwoche gewährleistet. Aber, es gibt noch eine andere Regelung mit dem absoluten Recht.

Bianca: Und welche?

Andreas: Die Freizeitregelung. Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit müssen für die Jugendlichen Arbeitnehmer mindestens 12 Stunden Freizeit gewährleistet werden.

Silke: Das bedeutet ja, gerade für Ausbildungsbetriebe, die in Schichten arbeiten, genau aufzupassen. Gibt es noch weitere Regelungen mit absolutem Recht.

Andreas: Ja, die Pausenzeiten. Jugendliche müssen bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden, mindestens 60 Minuten Pausenzeiten bekommen. Und bei einer Arbeitszeit von 4,5-6 Stunden mindestens 30 Minuten Pausenzeiten.

 

Und, wann muss der Jugendliche Azubi spätestens in die Pause geschickt werden?

Andreas: Ab 4,5 Stunden Arbeitszeit. Denn das ist die Rechtsfolge. Was Ihr euch merken müsst ist also, dass es verboten ist, einen Jugendlichen Azubi länger als 4,5 Stunden hintereinander ohne Pause arbeiten zu lassen.

Bianca: Na diese Zahl kann man sich schon mal merken. Wir haben ja die ganze Zeit über das absolute Recht gesprochen. Gibt es noch eine andere Art?

Andreas: Ja, das generelle Recht. Da gibt es wiederum Ausnahmen.

Silke: Hast du hierfür ein Beispiel?

Andreas: Zum Beispiel gilt ja für jugendliche Arbeitnehmer die Nachtruhe von 20:00 bis 6:00 Uhr. Das bedeutet generell Beschäftigungsverbot. Aber hier gibt es Ausnahmen. Das richtet sich nach dem Lebensalter der Jugendlichen und bestimmten Branchen.

Marcel: Gelten denn nicht auch Ausnahmen an den Wochenenden?

Andreas: Ja, genau. Grundsätzlich gilt am Samstag und Sonntag ein Beschäftigungsverbot für jugendliche Arbeitnehmer. Aber hier gibt es Ausnahmen, wie zum Beispiel Krankenhäuser, Verkehrswesen, Gaststätten oder Notdienste.

Bianca: Was sind dann noch wichtige Regelungen im Jugendarbeitsschutzgesetz, die wir uns genauer ansehen sollten?

Andreas: Ich würde sagen, den Jahresurlaub und die Freistellung zur Berufsschule. Das sollte dir euch noch mal näher ansehen.

 

Was ist denn jetzt zum Arbeitszeitgesetz für die volljährigen Azubis wichtig?

Andreas: In den AEVO Prüfungsfragen steht manchmal in der Einleitung drin, wie alt euer Azubi ist. Wenn er dann 18 ist, dann müsst ihr das Arbeitszeitgesetz beachten.

Marcel: Vom Prinzip her ist das ja auch genauso wie bei uns volljährigen Angestellten. Das bedeutet, die sechs Tagewoche, weil Samstag ein Werktag ist. Außerdem ist eine Verlängerung auf zehn Arbeitsstunden am Tag möglich.

Andreas: Ja, genau. Und ihr könnt ja auch bei der schriftlichen AEVO Prüfung, die Gesetze nutzen. Allerdings werden Paragrafen in der Regel nicht abgefragt.

 

Das gleiche gilt ja bestimmt auch beim Mutterschutzgesetz.

Andreas: Genau. Hier wird auch noch mal unterteilt nach absolutem und generellem Recht.

Silke: Kannst du das mal bitte näher auf den Punkt bringen?

Andreas: Das sechswöchige Beschäftigungsverbot vor der Entbindung ist ein generelles Recht. Hier hat die werdende Mutter jederzeit die Möglichkeit, zumutbare Arbeiten im Unternehmen auszuführen. Bei den acht Wochen nach der Entbindung besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot.

Silke: Ah, verstehe.

 

Was ist denn jetzt beim allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu beachten?

Andreas: Hier schauen wir uns erst einmal den Paragrafen eins im allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz an. Dort ist nämlich geregelt, weswegen eine Benachteiligung nicht erfolgen darf.

Marcel: Ich schau gerad mal nach.

Silke: Und, kannst du uns Input geben?

Marcel: Hier steht, eine Benachteiligung darf nicht erfolgen wegen des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters, der Herkunft, der Religion oder der sexuellen Identität.

Bianca: Und, was hat der Ausbilder damit zu tun?

Andreas: Als Führungskraft für die Auszubildenden ist er auch für die Einhaltung nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz mitverantwortlich.

Silke: Und, was muss der Ausbilder da konkret tun?

Andreas: Er muss an vorbeugenden Maßnahmen mitwirken. Wie zum Beispiel Belehrungen oder der Überprüfung von Beschwerden bei Diskriminierung seiner Azubis.

Marcel: Na, da wollen wir mal hoffen, dass alles beschwerdefrei bleibt. Ich auf jeden Fall brauch jetzt erst mal eine Pause.

Bianca: Ich auch.

 

Video: Welche Gesetze müssen Ausbilder beachten?

 

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