Was gehört in einen betrieblichen Ausbildungsplan?

Betrieblichen Ausbildungsplan
Hallo an alle Berufs- und Weiterbildungspädagogen. Im Themenfeld: „Planung der Berufsausbildung“ gehen wir heute der Frage auf den Grund: Was gehört einen betrieblichen Ausbildungsplan?
Hallo an alle Berufs- und Weiterbildungspädagogen. Im Themenfeld: „Planung der Berufsausbildung“ gehen wir heute der Frage auf den Grund: Was gehört einen betrieblichen Ausbildungsplan?

Inhaltsverzeichnis

Was gehört in einen betrieblichen Ausbildungsplan?

Katharina: Im AEVO-Lehrgang haben wir ja gelernt, dass die Lernziele in einen betrieblichen Ausbildungsplan auf jeden Fall rein müssen.

Marcel: Naja, die Richt- und Grob-Lernziele sind ja leicht im jeweiligen Ausbildungsrahmenplan zu finden.

Silke: Ja, ich kann mich erinnern. Diese Lernziele sind direkt in der sachlichen Gliederung zu finden.

Katharina: Sachliche Gliederung, Ausbildungsrahmenplan. Ich muss da wieder mal reinkommen.

 

Wie setzt sich eine Ausbildungsordnung zusammen?

Marcel: Wir wissen doch bereits, dass für jeden staatlich anerkannten Ausbildungsberuf eine Ausbildungsordnung vorliegen muss.

Andreas: Genau, und jede Ausbildungsordnung enthält einen Ausbildungsrahmenplan. Und der wiederum gliedert sich in die sachliche und zeitliche Gliederung.

Katharina: Ahh, und in der sachlichen Gliederung finden wir die Richt- und Grob-Lernziele. Und warum müssen die jetzt in dem Ausbildungsplan auftauchen?

Andreas: Weil im Berufsbildungsgesetz, genauer gesagt in Paragraf 11, festgelegt ist, dass die sachliche und zeitliche Gliederung Bestandteil des Ausbildungsvertrages zwischen dem Azubi und dem Ausbildungsbetrieb ist.

Marcel: Ja, und deshalb darf man ohne einen Ausbildungsplan keinen Azubi ausbilden. Weil der betriebliche Ausbildungsplan Bestandteil eines jeden Ausbildungsvertrages ist. Und das ist auch die Voraussetzung für die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Kammer. Deshalb gilt: Ohne Ausbildungsplan keine Ausbildung.

Katharina: Und was gehört da nun alles rein, in den betrieblichen Ausbildungsplan?

 

Inhalte des betrieblichen Ausbildungsplans

Andreas: Auf jeden Fall die Probezeit, der Urlaub, die Zeiten in der Berufsschule, die Zwischen- und Abschlussprüfungen. Wo der Azubi eingesetzt werden soll? Zum Beispiel die verschiedenen Arbeitsplätze in einer Werkstatt oder in einer anderen Niederlassung.

Silke: Aber, gab es da nicht eine Empfehlung der Berufsbildungsausschüsse, was in einen betrieblichen Ausbildungsplan reingehört, weil man ja im Alltag mit dem Ausbildungsrahmenplan nur bedingt arbeiten kann.

Marcel: Wir hatten doch letztens erst die Sache mit der geschäftsprozessorientierten Ausbildung besprochen.

Katharina: Ja, stimmt. Zuerst haben wir die Geschäftsprozesse und Arbeitsplätze im Unternehmen ermittelt, die für die Ausbildung infrage kommen. Denn wir mussten ja erst mal herausfinden, ob wir all die Inhalte aus dem Ausbildungsrahmenplan im Unternehmen dem Azubi vermitteln können.

Andreas: Damit beginnt auch der erste Schritt zur Erstellung eines betrieblichen Ausbildungsplans laut der Empfehlung der Berufsbildungsausschüsse.

Silke: Kannst du diese Schritte bitte mal auf den Punkt bringen?

 

Sechs Schritte zur Erstellung eines betrieblichen Ausbildungsplans

Andreas: Klar, es sind sechs an der Zahl.

  1. Was soll vermittelt werden? Hier vergleicht man die Geschäftsprozesse mit den Inhalten aus dem Ausbildungsrahmenplan.
  2. Wo, also an welchen Lernorten im Betrieb, sollen diese Inhalte vermittelt werden? Zum Beispiel am Arbeitsplatz, in der Filiale, in der Werkstatt oder vielleicht sogar im Lernbüro.
  3. Wie sollen die Inhalte aus dem Ausbildungsrahmenplan vermittelt werden? Also mit welchen Lehr- und Lernmethoden? Das könnten zum Beispiel Projekte, Fallaufgaben, Leittexte oder eine Juniorfirma sein.
  4. Wer ist für den Azubi zuständig? Also wer ist der Ausbilder und wer sind die ausbildenden Fachkräfte in den Abteilungen, in die der Azubi eingeteilt wird.
  5. Wann ist der richtige Zeitpunkt, um die verschiedenen Inhalte aus dem Ausbildungsrahmenplan zu vermitteln? Hier kommt die zeitliche Gliederung ins Spiel. Wir haben neben der Aufteilung der Ausbildungsjahre sogenannte Ausbildungsabschnitte, die in Wochen und Monate aufgeteilt sind. Und
  6. Welche Arbeitsmittel kommen zum Einsatz? Üblicherweise sind das die Werkzeuge, Geräte, PCs, Instrumente und Anlagen.

 

Sachliche und Zeitliche Gliederung

Katharina: Aber hatten wir vorhin nicht geklärt, dass der betriebliche Ausbildungsplan, der zum Ausbildungsvertrag bei der Kammer eingereicht werden muss, nur der sachlichen und zeitlichen Gliederung entsprechen muss?

Andreas: Das ist völlig richtig und die Kammern checken auch in erster Linie, ob der eingereichte Ausbildungsplan dieser sachlichen und zeitlichen Gliederung entspricht.

Marcel: Das heißt ja, dass die von der Kammer einfach nur vergleichen, ob die Inhalte im eingereichten Ausbildungsplan mit den Inhalten im Ausbildungsrahmenplan, der in der jeweiligen Ausbildungsordnung zu finden ist, übereinstimmen.

Andreas: Im Wesentlichen ist das so.

Silke: Wir haben ja gelernt, dass man in der Praxis mit dem einfachen Ausbildungsrahmenplan gar nicht so viel anfangen kann. Da braucht es schon eine umfangreichere Planung.

Katharina: Ach, und das sind dann die sechs Punkte, die in einem vernünftigen Ausbildungsplan enthalten sein müssten, damit man auch einigermaßen qualitativ gut ausbilden kann.

Andreas: Ja genau. Daran erkennt man Ausbildungsbetriebe mit einer guten Ausbildungsqualität im Vergleich zu Unternehmen, die ihre Azubis als billige Arbeitskräfte einsetzen wollen.

 

 

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Garcy

    Hallo,
    vielen Dank erstmal für den ausgesprochen lehrreichen Content Ihrer Website+Videos.
    Zum Thema „Betriebl.Ausbildungsplan“ folgende Anmerkung:
    In unserem Unternehmen ist dies gelebte Praxis,ist wichtig.Ich finde das gut und richtig.
    Es wird ausserdem von den Kammern bewußt empfohlen.
    Es tat sich bei uns eine Kontroverse auf. Der betriebliche Ausbildungsplan
    wird auch in d.Novellierung des Berufsbildungsgesetzes bzw. i.d.Ergänzungen durch das BVaDiG 2024
    nicht explezit genannt /erwähnt. Gibt es die rechtsverbindliche Pflicht „Erstellung des betriebl.Ausbildungsplan“
    irgendwo? Was,wenn das ausbildende UN sich einfach darauf beruft,dass es dem Ausbildungsvertrag mit dem Azubi
    einfach den gültigen Ausbildungsrahmenplan beigefügt hat. Würde das reichen und von der zuständigen Kammer anerkannt?
    Beste Grüße

    1. Andreas Gernand

      Hallo, danke für Deine Frage!

      Du hast recht: Der Begriff „betrieblicher Ausbildungsplan“ wird im BBiG – auch nach der Novellierung bzw. dem BVaDiG 2024 – nicht ausdrücklich genannt. Die Pflicht ergibt sich jedoch indirekt aus dem BBiG (§ 11, § 14): Die Ausbildung muss sachlich und zeitlich gegliedert sein und diese Gliederung ist Bestandteil des Ausbildungsvertrags.

      Der Ausbildungsrahmenplan allein reicht dafür nicht aus. Er beschreibt nur allgemein, was zu vermitteln ist. Der betriebliche Ausbildungsplan konkretisiert dies für den jeweiligen Betrieb (Wann? Wo? Wie?) – genau das erwarten die Kammern bei der Vertragsprüfung.

      Auch das BIBB empfiehlt ausdrücklich, auf Basis des Ausbildungsrahmenplans einen betrieblichen Ausbildungsplan zu erstellen, der den konkreten Ausbildungsablauf im Betrieb abbildet und dem Azubi zu Beginn zur Verfügung gestellt wird. Diese Empfehlungen schaffen zwar kein neues Recht, beschreiben aber die anerkannte und prüfungsrelevante Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.

      Kurz gesagt: Der betriebliche Ausbildungsplan ist erforderlich, auch wenn er nicht wörtlich im Gesetz steht. Das bloße Beifügen des Ausbildungsrahmenplans ersetzt ihn nicht.

      Viele Grüße, Andreas

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