Von der Ausbildungsordnung zum Ausbildungsplan

In der schriftlichen AEVO Prüfung werden immer wieder Fragen zu den Zusammenhängen zwischen der Ausbildungsordnung und dem Ausbildungsplan gestellt. In diesem Video beleuchten wir diese Thematik etwas näher, so dass man mehr Durchblick bekommt.

Ausbildungsordnung

Worum ging es bei der Ausbildungsordnung und dem Ausbildungsplan?

Marcel: Wir hatten doch letztens besprochen, wie ein Ausbildungsplan erstellt wird. Da ging es um Lernziele, die Ausbildungsordnung, den Ausbildungsrahmenplan und verschiedene Arten von Ausbildungsplänen.

Andreas: Gut erinnert. Heute geht es um die grundsätzlichen Zusammenhänge zwischen der Ausbildungsordnung und dem Ausbildungsplan. Weil das in der schriftlichen und praktischen AEVO Prüfung immer wieder Thema ist.

Bianca: Was könnte denn so eine typische Frage im Fachgespräch der praktischen AEVO Prüfung sein?

Andreas: Zum Beispiel zur Ausbildungsordnung. „Nennen Sie die fünf wesentlichen Punkte, die eine Ausbildungsordnung beinhalten muss?“

 

Was sind denn nun die 5 Punkte einer Ausbildungsordnung?

Silke: Ein Punkt ist doch auf jeden Fall der Ausbildungsrahmenplan.

Andreas: Ja, richtig. Und wie nennt man die zwei Teile, in die sich der Ausbildungsrahmenplan gliedert?

Silke: Praktischer und theoretischer Teil?

Marcel: War das nicht die sachliche und die zeitliche Gliederung?

Andreas: Genauso ist es. Denn in der sachlichen Gliederung sind die Richt- und Groblernziele beschrieben und in der zeitlichen Gliederung, in welchem Ausbildungsjahr diese verschiedenen sachlichen Themen vermittelt werden sollen.

Bianca: o. k., jetzt haben wir zumindest schon mal einen von fünf Punkten der Ausbildungsordnung. Und zwar den Ausbildungsrahmenplan, bzw. die sachliche und zeitliche Gliederung. Was sind denn die anderen vier Punkte?

Andreas: Als erstes haben wir auf jeden Fall die Bezeichnung des Ausbildungsberufes. Dann die Ausbildungsdauer, das Ausbildungsberufsbild und die Prüfungsanforderungen.

 

Was ist denn das Ausbildungsberufsbild?

Andreas: Das ist die Auflistung aller beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die in der entsprechenden Berufsausbildung vermittelt werden sollen.

Bianca: Aha, verstehe. Damit ist sicher wieder die berufliche Handlungsfähigkeit gemeint. Aber, was meinst du mit Prüfungsanforderungen?

Andreas: In jeder Ausbildungsordnung sind unter den Prüfungsanforderungen die Prüfungsthemen, der Umfang, also zum Beispiel in der schriftlichen Prüfung 60, 90, 120 oder 150 Minuten, und die Gewichtung festgelegt.

Marcel: Was meinst du damit, Gewichtung?

Andreas: Wenn in der schriftlichen Abschlussprüfung zum Beispiel vier Klausuren geschrieben werden müssen, dann kann dort drinstehen: erste Klausur: 15 %, zweite Klausur 30 %, vierte Klausur 20 %, usw.

Silke: Und, steht in einer Ausbildungsordnung unter den Prüfungsanforderungen auch etwas zu den mündlichen oder praktischen Prüfungen?

Andreas: Ja klar. Da ist ganz genau festgelegt, ob es in der praktischen Prüfung eine Präsentation, ein Kundengespräch, eine Arbeitsprobe, ein Gesellenstück oder einen betrieblichen Auftrag geben soll. Und dann auch noch, wie lange ein Fachgespräch dauern darf.

Bianca: Jetzt haben wir ja die fünf Punkte einer Ausbildungsordnung besprochen. Erstens, die Bezeichnung des Ausbildungsberufes, zweitens die Ausbildungsdauer, drittens das Ausbildungsberufsbild, viertens der Ausbildungsrahmenplan und fünftens die Prüfungsanforderungen. Was ist noch wichtig?

 

Wie ist denn nun der Weg zum Ausbildungsplan?

Marcel: Wir hatten doch letztens beim Thema Ausbildungsplan geklärt, dass der Ausbildungsplan Bestandteil eines jeden Ausbildungsvertrages ist und in das Verzeichnis der zuständigen Kammer eingetragen werden muss.

Silke: Hieß das nicht Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse?

Andreas: Prima, sehr gut aufgepasst. Die Frage, die manchmal gestellt wird in Prüfungen ist: „Wie ist der Weg von der Ausbildungsordnung zum Ausbildungsplan.“

Bianca: So weit wie ich weiß, muss doch der betriebliche Ausbildungsplan, der sachlichen und zeitlichen Gliederung einer Ausbildungsordnung entsprechen.

Andreas: Goldrichtig. Also verläuft der Weg von der Ausbildungsordnung zum Ausbildungsplan in drei Schritten:
1. Wir nehmen uns die entsprechende Ausbildungsordnung
2. Dann schauen wir uns den Ausbildungsrahmenplan an
und 3. Wir übernehmen alle Inhalte des Ausbildungsrahmenplans, also der sachlichen und zeitlichen Gliederung, in den Ausbildungsplan

Marcel: Ja, das klingt schlüssig.

 

Video: Wie ist der Weg von der Ausbildungsordnung zum Ausbildungsplan?

 

 

 

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