OER für Ausbilder, Dozenten und Trainer

Welche offenen Bildungsmaterialien - OER, wie z.B. Texte, Bilder, Skripte, Lehrbücher, Videos, dürfen Ausbilder, Dozenten und Trainer kostenlos nutzen?

OER

Was ist Open Educational Resources (OER)?

OER sind offene Bildungsmaterialien, wie z.B. Texte, Bilder, Grafiken, Aufgabenskripte, Lehrbücher, komplette Kurse, Videos oder Podcasts, die unter einer offenen Lizenz veröffentlicht sind. Diese offene Lizenz kann die kostenlose Nutzung, Bearbeitung und Weiterverbreitung durch andere beinhalten.

Im Juni 2012 wurde auf dem UNESCO-Weltkongress zu Open Educational Resources die „Pariser Erklärung“ verabschiedet, welche OER genau definiert. Im September 2017 fand der Zweite UNESCO-Weltkongress zu OER statt, bei der es um die Bildungsagenda 2030 ging. Ziel dieser Agenda ist es, die chancengerechte und hochwertige Bildung und lebenslanges Lernen für alle Menschen sicher zu stellen. Im November 2019 verabschiedete die UNESCO-Generalkonferenz eine Empfehlung zu OER. Sie empfiehlt, öffentlich finanzierte Bildungsmaterialien unter eine offene Lizenz zu stellen und ruft die Mitgliedstaaten der UNESCO (Deutschland seit 1951) zur Förderung von OER auf.

 

Wann sind Bildungsmaterialien offen?

Der Begriff „open content“ (nach David Wiley) beschreibt jegliches Werk im urheberrechtlichen Sinne, das so lizenziert ist, dass allen Nutzern kostenfrei und auf Dauer die folgenden 5V-Rechte eingeräumt werden:

Verwahren/Vervielfältigen – das Recht, Kopien des Inhalts anzufertigen, zu besitzen und zu kontrollieren (z. B. Download, Speicherung und Vervielfältigung)

Verwenden – das Recht, den Inhalt in unterschiedlichen Zusammenhängen einzusetzen (z. B. im Klassenraum, in einer Lerngruppe, auf einer Website, in einem Video)

Verarbeiten – das Recht, den Inhalt zu bearbeiten, anzupassen, zu verändern oder umzugestalten (z. B. einen Inhalt in eine andere Sprache zu übersetzen)

Vermischen – das Recht, einen Inhalt im Original oder in einer Bearbeitung mit anderen offenen Inhalten zu verbinden und aus ihnen etwas Neues zu schaffen (z. B. beim Einbauen von Bildern und Musik in ein Video)

Verbreiten – das Recht, Kopien eines Inhalts mit Anderen zu teilen, im Original oder in eigenen Überarbeitungen (z. B. einem Freund eine Kopie zu geben oder online zu veröffentlichen)

 

Unter welcher Lizenz erkennt man offene Bildungsmaterialien?

Zur Einräumung möglichst weitgehender Nutzungsrechte wurde das Creative Commons-Lizenzmodell (CC-Lizenzmodell) entwickelt. Damit wird für jeden Nutzer deutlich, wie er das Werk verwenden darf. Nach der Definition der UNESCO, entsprechen folgende 3 Lizenzen den Ansprüchen an OER.

CC0 – Keine Rechte vorbehalten. Material, das unter CC0 steht, ist am einfachsten zu nutzen, da der Urheber auf sämtliche Rechtevorbehalte verzichtet. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um weitere Erlaubnis bitten zu müssen.

CC BY – Namensnennung. Diese Lizenz enthält keine Einschränkung bei der Verwendung, verpflichtet jedoch zur Namensnennung. Das bedeutet, dass das betreffende Werk umfassend genutzt werden darf, auch kommerziell, solange der Urheber in der von ihm gewünschten Form bei der Nachnutzung genannt wird.

CC BY-SA – Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen. Diese Lizenz enthält neben der Namensnennung eine Verpflichtung, veränderte Werke nur unter den gleichen Bedingungen weiterzuverbreiten (abgekürzt SA für ShareAlike). Das heißt, dass Werke wie bei der Variante CC BY geändert – also bearbeitet – werden dürfen, die geänderte Version, sofern sie veröffentlicht werden soll, aber nur unter der ursprünglichen CC-BY-SA-Lizenz erneut veröffentlicht werden darf. Damit wird erreicht, dass auch die auf Basis freigegebener Inhalte neu geschaffenen Werke frei lizenziert bleiben.

 

Warum gibt es überhaupt OER?

Die Bildungsagenda der UNESCO hat folgendes übergeordnetes Bildungsziel: „Bis 2030 für alle Menschen inklusive, chancengerechte und hochwertige Bildung sicherstellen sowie Möglichkeiten zum lebenslangen Lernen fördern.” Dabei liegen folgende Prinzipien zugrunde:

  • Bildung ist ein grundlegendes Menschenrecht.
  • Bildung ist ein öffentliches Gut.
  • Geschlechtergleichberechtigung ist mit dem Recht auf Bildung für alle verbunden.

In allen Tätigkeiten, bei denen es um das Lernen und Lehren geht, geht es darum eigene Schulungsmaterialien zu erstellen. Dazu suchen die meisten Akteure im Internet und in Bibliotheken nach passenden Inhalten, um Ihre Materialien durch Texte, Bilder, Grafiken, Aufgabenskripte, Lehrbücher oder Videos zu ergänzen. Warum? Ganz einfach, um die Lerninhalte auf den aktuellen Stand zu bringen und an die Bedürfnisse Ihrer Lernenden anzupassen.

In vielen Fällen handelt es sich jedoch um Inhalte, deren Nutzung nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Urhebers oder gar nicht möglich ist. Eine Lösung liegt in der Nutzung von freien Bildungsmaterialien, den Open Educational Resources (OER). Zu den Akteuren, die davon profitieren gehören:

  • Lehrer und Schüler in Grundschulen bis hin zu Gymnasien
  • Dozenten, Professoren und Studenten an Universitäten
  • Berufsschullehrer und Berufsschüler in Berufsschulen
  • Ausbilder und Azubildende in Ausbildungsbetrieben
  • Dozenten und Teilnehmer in Bildungseinrichtungen
  • Trainer, Führungskräfte und Mitarbeiter in Unternehmen

 

Welche Nutzungen für Lehrende nach dem Urheberrecht sind erlaubt?

Eigene Materialien die im vollen Umfang selbst entworfen und hergestellt wurden dürfen so oft kopiert, gescannt, vorgeführt und weitergegeben werden, wie der Lehrende es will. Sobald der Lehrende Auszüge, Tabellen, Fotos etc. aus anderen Werken in seine Materialien integriert ist die Nutzung nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Urhebers oder gar nicht möglich.

Eine vom Verlag zum Download bereitgestellte Kopiervorlage für die Lernenden darf ausgedruckt, kopiert und an diese verteilt werden. Kopiervorlagen über einen Tageslichtprojektor (Overhead) zeigen oder per Beamer/Whiteboard projizieren. Kopiervorlagen sind solche analogen und digitalen Medien, welche von den Verlagen zum Download, als Heft oder als Zusatzmaterial in den Lehrerhandbüchern zur Verfügung gestellt werden und ausdrücklich als „Kopiervorlage“ gekennzeichnet sind.

Lehrenden ist es erlaubt, für ihre eigene Vorbereitung (d.h. für sich selbst) analoge Kopien von bis zu 12 % eines Werkes (maximal jedoch 20 Seiten) oder einzelnen Beiträgen aus Zeitungen oder Zeitschriften herzustellen. Der Lehrende darf diese Kopien später nicht an die Lehrenden verteilen.

Hinweis: Bei allen zulässigen Kopien ist zu beachten, dass auf der Kopie immer auch die Quelle angegeben werden muss. Erforderlich ist folglich i.d.R. die Angabe von Titel, Autor, Seite, Verlag und Erscheinungsjahr.

Für Schulen, Hochschulen und Bildungseinrichtungen, die keine kommerziellen Zwecke verfolgen, gilt der § 60 a UrhG. So dürfen zur Veranschaulichung des Unterrichts bis zu 15 Prozent eines veröffentlichten Werkes vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht und in sonstiger Weise öffentlich wiedergegeben werden

 

Was dürfen Lehrende nach dem Urheberrecht nicht?

Aus Lehrbüchern Seiten für die Lernenden kopieren und an diese austeilen. Aus Lehrbüchern Seiten in ein eigenes Skript einfügen, welches Auszüge aus mehreren Werken enthält. Aus Lehrbüchern Inhalte auf einen USB-Stick ziehen und den Lernenden über einen Beamer, Tageslichtprojektor (Overhead) oder ein Whiteboard zugänglich machen.

Eine Audio-CD in eine MP3 umwandeln, um das Werk auf einem mobilen Endgerät (Handy etc.) den Unterrichtsteilnehmern vorzuspielen. Von einer für den Lehrgebrauch bestimmten Audio-CD für den Unterricht eine Kopie machen. Übungen aus einer Übungs-CD-ROM für die Unterrichtsteilnehmer auf einem Beamer oder Whiteboard zeigen. Hierdurch entsteht eine digitale Vervielfältigung. Diese ist nicht zulässig.

Materialien aus Lehrbüchern, Audio-CD`s und öffentliche Videos in eine digitale Lernplattform (z.B. Moodle) einstellen. Hierzu bedarf es einer expliziten Einwilligung des Verlages.

Materialien aus Lehrbüchern, Audio-CD`s und öffentliche Videos per E-Mail an einen Kollegen versenden. Hierzu bedarf es einer expliziten Einwilligung des Verlages.

Eine vom Verlag zum Download bereitgestellte Kopiervorlage für die Lernenden darf nicht als E-Mail-Anhang an die Lernenden oder an Kollegen versenden werden? Auch darf diese Kopiervorlage nicht auf dem Server der Bildungseinrichtung oder des Unternehmens abgelegt und den Kollegen ggf. über das Intranet zugänglich gemacht werden.

Einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften für die Lernenden kopieren. Eine Original-Musik-CD im Unterricht (außer Schulen) abspielen. (Bedarf der Einwilligung des Urhebers). Ein gekauftes oder in einer normalen Videothek ausgeliehenes Video zeigen.

Sonstige Veröffentlichungen aus dem Internet herunterladen und für den Lehrgebrauch kopieren. Mit der Veröffentlichung von Inhalten im Internet gestattet der Anbieter nicht automatisch die Herstellung von Kopien. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Kopien – wie bspw. bei Wikipedia – ausdrücklich erlaubt werden.

Ausnahme 01: All diese Hinweise gelten nur, wenn der Urheber keine ausdrücklichen und allgemeinen Nutzungsrechte eingeräumt hat.

Ausnahme 02: Zusätzliche Kopierrechte haben Lehrkräfte an Volkshochschulen. Grund ist ein Vertrag zwischen dem Deutschen Volkshochschul-Verband e.V. (dvv) und der Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT). Dieser Vertrag erlaubt die Herstellung analoger Kopien auch für die Unterrichtsteilnehmer und zwar von: bis zu 12 % eines jeden Werkes (maximal jedoch 20 Seiten), ganzen Werken, wenn diese maximal 25 Seiten haben und es sich hierbei nicht um Werke für den Lehrgebrauch handelt, vollständigen Bildern, Diagrammen, Fotos und sonstigen Abbildungen.

 

Was haben Sie als Ausbilder, Dozent oder Trainer von OER?

Erlaubnis zur Nutzung bei offenen Bildungsmaterialien. Damit verletzt man, auch unwissentlich, keine Urheberrechte und es zieht keine rechtlichen Konsequenzen nach sich.

Zeitersparnis in der Ausbildungs- und Seminarvorbereitung. Vor Allem bei kurzfristigen Vertretungen oder neuen Themen kann man so auf Materialien anderer Kollegen zurückgreifen.

Häufig schnellere Aktualität der Lerninhalte bei offenen Bildungsmaterialien. Bei Fachbüchern brauchen Neuauflagen wegen z.B. Gesetzesänderungen oder neuen Technologien länger Zeit.

Anpassung der offenen Bildungsmaterialien an die individuellen Bedürfnisse der Azubis und Teilnehmer. Durch die Erlaubnis der Bearbeitung können Materialien ergänzt und verändert werden.

Methodenvielfalt und Learning by doing für Ausbilder, Dozenten und Trainer mittels OER. So lernt man neue Themen kennen und kann seine Ausbildung, sein Seminar abwechslungsreich gestalten.

 

Welche OER-Quellen können Sie in der Aus-, Fort- und Weiterbildung nutzen?

Pixabay – Bild- und Videodatenbank bei dem die meisten Medien unter der Lizenz CC0 (Keine Rechte vorbehalten) genutzt werden können. https://pixabay.com

Wikipedia – Internetportal mit Informationen zu allen Wissensgebieten, die allgemein zugänglich sind und von den Nutzern selbst erweitert und verändert werden können. https://www.wikipedia.de/

OERhörnchen – Suchwerkzeug mit Filtereinstellungen (für die Lizenzsuche) für Nutzer auf der Suche nach OER. https://oerhoernchen.de/suche

Wikimedia Commons – Mediensammlung für gemeinfreie und frei-lizenzierte Medieninhalte – Bilder, Audio- und Videodateien. https://commons.wikimedia.org/wiki/Hauptseite?uselang=de

Wikibooks – Die freie Bibliothek für Lehr-, Fach- und Sachbücher mit der Lizenz CC-BY-SA-3.0 https://de.wikibooks.org/wiki/Hauptseite

In Wikiversity finden wir freie Lehr- und Lernmaterialien für Lehrveranstaltungen an Hochschulen, für den Unterricht an Schulen sowie in der Erwachsenenbildung und zum Selbststudium. https://de.wikiversity.org/wiki/Hauptseite

Elixier – Suchmaschine für Bildungsmedien – Unterrichtsmaterialien des Deutschen Bildungsservers und einiger Landesbildungsserver – https://www.bildungsserver.de/elixier/

ZUM-Unterrichten ist eine neue Plattform der ZUM, in der qualitativ hochwertige, freie Lernmaterialien (OER) veröffentlicht werden. https://unterrichten.zum.de/wiki/Hauptseite

 

Welche Quellenangaben müssen Sie bei offenen Bildungsmaterialien machen?

Freie CC-Lizenzen bedeuten nicht 100%ige Freiheit von Bedingungen. Es gibt Auflagen, die man bei offenen Bildungsmaterialien einhalten muss, damit man nicht gegen das Urhebergesetz verstößt.

Erstens: Man muss den Titel oder Namen des Werks erwähnen, sofern einer vorhanden ist.
Zweitens: Man muss den Urheber beim Namen nennen, der in der CC-Lizenz angegeben wurde.
Drittens: Man muss die vom Urheber gewährte Lizenz erwähnen, wie z.B. CC BY SA 4.0.
Viertens: Man muss einen Verweis zum Text der gewährten Lizenz anbieten. Z.B. ein Link.

Hinweis: Eine Quellenangabe bei Wikipedia sollte das Suchwort, das Jahr der letzten Bearbeitung, „in Wikipedia“ und den Permalink enthalten.

 

 

Hinweis: Dieses Informationsangebot ist keine Rechtsberatung! Der Inhalt kann und soll eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung, die auf Ihre spezifische Situation eingeht, nicht ersetzen. Insofern verstehen sich alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Grundlegende Informationen zu OER finden Sie auf Wikipedia unter folgenden Link: https://de.wikipedia.org/wiki/Open_Educational_Resources

 

Bildquelle: Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

 

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