Nachteilsausgleich in Prüfungen: So funktioniert es!

Nachteilsausgleich
Alles Wichtige zum Nachteilsausgleich bei Prüfungen: Wer Anspruch hat, wie du ihn beantragst und welche Ausgleichsmaßnahmen es gibt.
Alles Wichtige zum Nachteilsausgleich bei Prüfungen: Wer Anspruch hat, wie du ihn beantragst und welche Ausgleichsmaßnahmen es gibt.

Inhaltsverzeichnis

Nachteilsausgleich für Prüfungen beantragen: leicht gemacht!

 

Was bedeutet Nachteilsausgleich bei Prüfungen?

Vielleicht hast du den Begriff Nachteilsausgleich schon mal gehört und dich gefragt, was genau dahintersteckt. Kurz gesagt: Es geht darum, Auszubildenden mit Behinderungen oder besonderen Einschränkungen faire Bedingungen bei Prüfungen zu ermöglichen. Du bekommst Unterstützung, damit du trotz gesundheitlicher Hürden die gleichen Chancen hast wie alle anderen.

 

Wer hat Anspruch auf  einen Nachteilsausgleich?

Gemäß § 65 BBiG hast du als Auszubildender mit einer anerkannten Behinderung einen rechtlichen Anspruch auf Nachteilsausgleich in Prüfungen. Aber auch bei vorübergehenden gesundheitlichen Problemen kann ein Antrag gestellt werden, wenn diese dich erheblich beeinträchtigen.

Wichtig:

Eine offizielle Behinderung ist hilfreich, aber nicht zwingend notwendig, und

auch temporäre Einschränkungen müssen gut begründet und nachgewiesen werden.

 

 

Wie stellst du den Antrag auf Nachteilsausgleich?

Damit du den Nachteilsausgleich nutzen kannst, musst du ihn rechtzeitig vor der Prüfung beantragen. Und so funktioniert es:

Erstens: Lade dir das spezielle Antragsformular von der Webseite deiner zuständigen IHK oder Prüfungsstelle herunter.

Zweitens: Reiche den Antrag schriftlich bei der Prüfungsbehörde ein.

 

Erforderliche Unterlagen:

Ein Fachärztliches Gutachten (nicht älter als zwei Jahre) oder

die Kopie des Schwerbehindertenausweises oder

der Berufsausbildungsvertrag für behinderte Menschen

und

die genaue Beschreibung der benötigten Ausgleichsmaßnahmen und

die Stellungnahme deines Ausbildungsbetriebs oder deiner Berufsschule

Je vollständiger und klarer dein Antrag ist, desto besser stehen deine Chancen auf eine schnelle Genehmigung.

 

 

Welche Ausgleichsmaßnahmen gibt es?

Die Ausgleichsmaßnahmen werden individuell auf deine Bedürfnisse angepasst. Hier sind einige Beispiele:

Prüfung am eigenen Arbeitsplatz, Einzel- statt Gruppenprüfung, Verlängerung der Prüfungszeit, Einlegen zusätzlicher Pausen, Abwandlung der Prüfungsaufgaben, Nutzung größerer Schriftbilder, Zusätzliche Erläuterung der Aufgaben, Einsatz von Vertrauenspersonen, Zulassung spezieller technischer Hilfsmittel und/oder Einsatz eines Gebärden-Dolmetschers.

Du musst bei deinem Antrag genau angeben, welche Maßnahme du benötigst, und warum.

 

Wer stellt die Hilfsmittel zur Verfügung?

Ein häufiger Irrglaube: Die Prüfungsstelle organisiert alles. Tatsächlich genehmigt sie nur den Nachteilsausgleich. Die Bereitstellung der technischen Hilfsmittel, Dolmetscher oder Vertrauenspersonen liegt bei deinem Ausbildungsbetrieb.

 

Praxisbeispiel

Stell dir vor, du hast eine starke Sehbehinderung. Dann könntest du folgendes beantragen:

Ein Vergrößerungsprogramm für die Prüfungsaufgaben und

eine Zeitverlängerung,

sowie zusätzliche Pausen.

Dein Ausbildungsbetrieb müsste dann dafür sorgen, dass die nötige Technik bereitsteht.

 

 

Was passiert, wenn du keinen Schwerbehindertenausweis hast?

Keine Sorge, auch ohne Schwerbehindertenausweis kannst du einen Antrag stellen, zum Beispiel bei chronischen Krankheiten, psychischen Belastungen oder akuten gesundheitlichen Problemen. Entscheidend ist ein aktueller, aussagekräftiger ärztlicher Nachweis und eine gute Begründung deines Bedarfs.

 

Zusammenfassung: So sicherst du dir faire Prüfungsbedingungen

Erstens: Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf Nachteilsausgleich, wenn du durch eine Behinderung oder gesundheitliche Einschränkung benachteiligt bist.

Zweitens: Stelle den Antrag schriftlich und rechtzeitig.

Drittens: Reiche alle erforderlichen Unterlagen vollständig ein.

Viertens: Beschreibe klar, welche Ausgleichsmaßnahmen du benötigst.

Fünftens: Dein Ausbildungsbetrieb stellt die notwendigen Hilfsmittel bereit.

 

Fazit: Nutze deine Chancen – der Nachteilsausgleich hilft dir!

Wenn du dich gut vorbereitest und alle Unterlagen korrekt einreichst, steht einem erfolgreichen Nachteilsausgleich bei Prüfungen nichts im Wege. So kannst du zeigen, was wirklich in dir steckt, ohne durch äußere Einschränkungen benachteiligt zu werden.

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