Geht es bei Arbeitsverträgen immer um Arbeit gegen Lohn?
Marcel: Ich dachte immer, bei allen Arbeitsverträgen geht es um „Arbeit gegen Lohn“.
Silke: Na, bei den Ausbildungsverträgen geht es in den Hauptpflichten um die Lernpflicht des Azubis und die Ausbildungsplicht des Ausbildenden.
Katharina: Dann geht es also beim klassischen Arbeitsvertrag um die Hauptpflichten: Lohn und Arbeit?
Andreas: Genau. Und dabei gibt es jede Menge verschiedener Verträge.
Marcel: Welche denn?
Welche sind die bekanntesten neun Vertragsarten?
Andreas: Ich zähle euch mal die bekanntesten 9 Vertragsarten auf:
- (befristeter/unbefristeter) Arbeitsvertrag
- Dienstvertrag
- Werkvertrag
- Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
- Vertrag über Heimarbeit
- Vertrag über freie Mitarbeit
- Telearbeitsvertrag
- Aushilfsarbeitsverhältnis
- Probearbeitsverhältnis
Befristeter und unbefristeter Arbeitsvertrag
Silke: Bei der Nummer eins sind es ja schon mal zwei grundlegende Vertragsarten. Der befristete nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz und der unbefristete nach § 611a Bürgerliches Gesetzbuch.
Katharina: Ja, und der befristete Arbeitsvertrag muss vor Beginn schriftlich vorliegen, damit er seine Gültigkeit hat.
Marcel: Und der unbefristete Arbeitsvertrag kann auch mündlich geschlossen werden. Nach dem Nachweisgesetz müssen jedoch spätestens nach 4 Wochen die wesentlichen Inhalte des Vertrages schriftlich niedergelegt werden, wenn der Arbeitnehmer es verlangt.
Silke: Aber ist denn ein Dienstvertrag nicht auch ein Arbeitsvertrag?
Dienstvertrag
Andreas: Der Arbeitsvertrag ist eine Unterart des Dienstvertrages. Das ist richtig. Aber nicht jeder Dienstvertrag ist ein Arbeitsvertrag.
Katharina: Kannst du bitte mal ein Beispiel für einen Dienstvertrag geben, der kein Arbeitsvertrag ist?
Andreas: Typische unabhängige Dienstverträge sind z. B. Verträge mit Einzelunternehmern oder Freiberuflern, wie Steuerberatern, Rechtsanwälten, Ärzten, Architekten oder Ingenieuren. Kennzeichnend ist das eigenwirtschaftliche Auftreten am Markt mit der umfassenden Übernahme des wirtschaftlichen Risikos. Zu den Dienstverträgen gehören auch die Anstellungsverträge von Organmitgliedern, wie GmbH-Geschäftsführern.
Marcel: Und worin lag nochmal der Unterschied zwischen einem Dienstvertrag und einem Werkvertrag?
Werkvertrag
Silke: Ein Dienstvertrag verpflichtet zur Arbeitsleistung, während in einem Werkvertrag die Herstellung einer bestimmten Sache vereinbart wird. So, zum Beispiel, die Reparatur einer Spülmaschine oder der Bau eines Einfamilienhauses.
Katharina: Das bedeutet, dass es bei einem Werkvertrag nicht nach dem Aufwand der geleisteten Arbeit geht, sondern um das Ergebnis. Also das Werk. Was mich jedoch interessiert ist: Was haben Werkverträge mit Arbeitnehmern zu tun?
Andreas: Arbeitsverträge sind keine Werkverträge. Denn der Werkunternehmer ist vertraglich gar nicht zur Arbeit verpflichtet, sondern zur Herstellung eines Werkes. Seine Ertragspflicht ist nämlich erfolgsbezogen und nicht tätigkeitsbezogen.
Katharina: Warum beschäftigen wir uns denn hier auch mit Werkverträgen?
Andreas: Weil, wenn es um die Abgrenzung zwischen einem Arbeitnehmer und einem freien Mitarbeiter geht, käme gegebenenfalls ein Werkvertrag mit ins Spiel.
Marcel: Häh, das musst du mir mal näher erläutern.
Andreas: Freie Mitarbeiter erbringen Dienstleistungen mit Eigenmitteln, sind für mehrere Auftraggeber gleichzeitig tätig, zeitlich und örtlich unabhängig vom Auftraggeber und können einen Werk- oder Dienstvertrag abschließen.
Silke: Ja, damit stellen Werkverträge für kostenbewusste Unternehmer eine interessante Alternative zu Arbeitsverträgen dar. Anstatt freie Mitarbeiter einzusetzen, die sich im Nachhinein möglicherweise als Scheinselbstständige entpuppen, schließt man Werkverträge mit Einzelpersonen ab und umgeht das ungeliebte Arbeitsrecht.
Katharina: Muss denn ein freier Mitarbeiter, der einen Werkvertrag hat, die Leistung persönlich erbringen?
Andreas: Nein, das muss er nicht. Denn der Werkunternehmer ist vertraglich gar nicht zur Arbeit verpflichtet, sondern zur Herstellung eines Werkes.
Katharina: Ach deshalb können Werkunternehmer eigene Mitarbeiter oder Subunternehmer einsetzen, um das vereinbarte Werk zu erstellen.
Andreas: Genauso ist es. Damit übernimmt ein freier Mitarbeiter, der einen Werkvertrag abgeschlossen hat, das unternehmerische Risiko.
Und was ist mit der Scheinselbstständigkeit?
Marcel: Wo wir gerade bei freien Mitarbeitern sind, würde mich noch interessieren: Welche Merkmale treffen eigentlich auf eine Scheinselbstständigkeit zu?
Andreas: Bei der Scheinselbstständigkeit, müssen drei Kriterien zutreffen:
- die Weisungsgebundenheit und Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers
- dass die Tätigkeit regelmäßig und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber durchgeführt wird und
- dass kein unternehmerisches Auftreten am Markt vorhanden ist
Silke: OK, jetzt haben wir über den befristeten/unbefristeten Arbeitsvertrag, den Dienstvertrag, den Werkvertrag und Vertrag über freie Mitarbeit gesprochen. Wie ist das mit dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geregelt?
Katharina: Hier gab es doch das Dreiecksverhältnis. Das Zeitarbeitsunternehmen und der Mitarbeiter schließen einen Zeitarbeitsarbeitsvertrag. Der Mitarbeiter wird dann an ein Kundenunternehmen überlassen.
Marcel: Muss denn dafür nicht ein schriftlicher Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vor der Überlassung zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen und dem Kundenunternehmen abgeschlossen werden?
Andreas: Ja, genau. Denn, wenn es keinen schriftlichen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag gibt, dann ist der Arbeitnehmer automatisch Mitarbeiter des Kundenunternehmens mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag.
Silke: Na, da muss man ja ganz schön aufpassen. Und, wie kann man jetzt einen Werkvertrag von einem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag unterscheiden?
Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
Andreas: Bei beiden handelt es sich um sogenannte Fremdarbeiten.
Die Zeitarbeitnehmer werden geführt wie eigene Beschäftigte. Der entleihende Betrieb ist allein dafür verantwortlich, dass diese Mitarbeiter sinnvoll und effizient eingesetzt werden.
Beim Werkvertrag ist das anders: Hier übernimmt der Werkunternehmer einen konkreten Auftrag, dessen Erfüllung er selbst organisieren muss.
Katharina: Es gibt doch bei der Unterscheidung zwischen Zeitarbeit und Werkvertrag noch ganz andere Unterscheidungsmerkmale.
Marcel: Ach ja, welche denn?
Katharina: Na es beginnt ja schon bei den Gesetzen. Für die Zeitarbeit ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zuständig und für den Werkvertrag das Bürgerliche Gesetzbuch. Außerdem braucht eine Zeitarbeit auch eine Erlaubnis und es gelten Tarifverträge. Wichtig ist hier auch, dass Subunternehmerketten rechtlich ausgeschlossen sind. All das trifft beim Werkvertrag gar nicht zu.
Andreas: Ja, das waren schon mal einige Unterscheidungsmerkmale. Als nächstes würde ich gerne auf den Heimarbeitsvertrag zu sprechen kommen.
Vertrag über Heimarbeit
Silke: Sind Heimarbeitnehmer nicht Arbeitnehmer, die in ihrer Wohnung allein oder mit Familienangehörigen bestimmte Arbeiten gegen Lohn ausführen?
Andreas: Ja, so ist es. Geregelt wird das alles im Heimarbeitsgesetz. Denn, Heimarbeiter haben Anspruch auf alle Leistungen, die jedem anderen Arbeitnehmer auch zustehen. Dazu zählen zum Beispiel die fristgerechte Entlohnung, ein Urlaubsanspruch und die gesamte Sozialversicherungspflicht.
Marcel: Das scheint ja etwas komplexer zu sein mit dem Heimarbeitsgesetz.
Andreas: Ja, im Einzelfall würde ich da auch im Heimarbeitsgesetz direkt nachschauen. Als nächsten haben wir den Telearbeitsvertrag.
Telearbeitsvertrag
Katharina: In welchem Gesetz ist der denn geregelt?
Andreas: In der Arbeitsstättenverordnung im Paragrafen zwei ist die Rede von Telearbeitsplätze. Das sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten.
Katharina: Da wird im Telearbeitsvertrag bestimmt auch die wöchentliche Arbeitszeit und die allgemeine Dauer der Telearbeit festgelegt.
Andreas: Ja, der Arbeitgeber muss aber hier den Telearbeitsplatz einrichten. Das bedeutet, er muss die Arbeitsmittel, die Büromöbel und die Kommunikationseinrichtungen im Privatbereich des Beschäftigten bereitstellen.
Silke: Und was ist jetzt der Unterschied zwischen Telearbeit und Home-Office?
Andreas: vom Prinzip her werden die beiden Begrifflichkeiten oft gleichgesetzt. Mit dem Begriff Home-Office sind regelmäßig sogenannte Telearbeitsplätze gemeint. Manchmal fällt jedoch der Begriff: „mobiles Arbeiten“. Dabei kann es sich um einen Telearbeitsplatz oder das sogenannte Home-Office handeln, oder aber auch das Arbeiten von einem anderen Ort außerhalb der eigentlichen Betriebsstätte.
Marcel: Und was muss in dem sogenannten Telearbeitsvertrag geregelt sein?
Aushilfsarbeitsverhältnis
Andreas: Auf jeden Fall der ausdrückliche Hinweis auf Telearbeit. Der Zeitraum, an denen die Arbeit am vom Arbeitgeber eingerichteten Telearbeitsplatz erfolgen soll. Die Art und Weise der Zeiterfassung durch den Telearbeiter. Die Zuständigkeiten des Arbeitsschutzes und die Regelungen zum Schutz von persönlichen Daten.
Katharina: OK, jetzt haben wir über zwei Vertragsarten noch nicht gesprochen. Das Aushilfsarbeitsverhältnis und das Probearbeitsverhältnis.
Silke: Ist es nicht so, dass ein Aushilfsarbeitsverhältnis im Sinne des Teilzeit- und Befristungsgesetzes gemeint ist. Und Arbeitsverhältnisse, die bis zu drei Monate bestehen.
Andreas: Ja, genau. Beim Aushilfsarbeitsverhältnis wird ein vorübergehender Bedarf an Arbeitskräften gedeckt. Das kann zum Beispiel die Vertretung eines erkrankten Arbeitnehmers sein.
Marcel: 3 Monate? Gibt es da besondere Kündigungsfristen?
Andreas: Ja, nach Paragraf 622 BGB Abs. 5, kann eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden.
Katharina: Könnte man sagen, dass Aushilfsarbeitsverhältnis zumeist als Minijob oder als kurzfristige Beschäftigungen durchgeführt werden?
Andreas: Ja, das trifft es auf den Punkt. Wobei eine kurzfristige Beschäftigung von vornherein befristet auf maximal drei Monate ist, wenn die Beschäftigung in Vollzeit ausgeübt wird. Und maximal 70 Arbeitstage, wenn der Mitarbeiter weniger als fünf Wochentage arbeitet.
Silke: Na, da gibt es ja als Arbeitgeber jede Menge zu beachten. Was ist denn jetzt mit dem Probearbeitsverhältnis gemeint?
Probearbeitsverhältnis
Andreas: Das Probearbeitsverhältnis ist eine Sonderform des befristeten Arbeitsvertrages.
Silke: Also wird anstelle eines von vornherein unbefristeten Arbeitsverhältnisses mit einer regulären Probezeit ein befristetes Arbeitsverhältnis nach dem Teilzeitbefristungsgesetz vereinbart.
Andreas: Genauso ist es. Bei dem Probearbeitsverhältnis nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz braucht es einen sachlichen Grund für die Befristung. Und der Zweck ist die Erprobung in der Anfangsphase.
Marcel: Wow, das waren ja schon mal ganz viele Informationen zu der Fragestellung: In welchen Verträgen wird „Arbeit gegen Bezahlung“ geregelt?
Wir fassen zusammen
Katharina: Ich fasse für uns noch mal die neun verschiedenen Möglichkeiten zusammen
- (befristeter/unbefristeter) Arbeitsvertrag
- Dienstvertrag
- Werkvertrag
- Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
- Vertrag über Heimarbeit
- Vertrag über freie Mitarbeit
- Telearbeitsvertrag
- Aushilfsarbeitsverhältnis
- Probearbeitsverhältnis
Video: In welchen Verträgen wird „Arbeit gegen Lohn“ geregelt?
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