Fördermaßnahmen für Azubis & Betriebe

Was kostet die Ausbildung eines Jugendlichen? Viele Unternehmen müssen zunehmend ausbügeln, was Eltern und Schule in 16 Jahren versäumt haben. Dementsprechend nutzen ein knappes Drittel der Unternehmen dafür die ausbildungsbegleitenden Hilfen der Arbeitsagenturen. Welche Fördermaßnahmen für Azubis & Betriebe gibt es? Eine Zusammenfassung der bekanntesten Fördermaßnahmen.

Fördermaßnahmen

Was kostet die Ausbildung eines Jugendlichen?

Die Nettokosten betragen im Durchschnitt 5.398 Euro je Auszubildende/-m im Ausbildungsjahr 2012/13. Immerhin erwirtschaften circa 28 % der Auszubildenden schon während der Ausbildungszeit Nettoerträge. Bei den restlichen Betrieben lohnt sich die Ausbildung erst mittel- oder langfristig. Nichtsdestotrotz übernehmen die Betriebe im Durchschnitt 60 Prozent ihrer Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis. Das geht aus dem Abschlussbericht: Kosten und Nutzen der Ausbildung aus betrieblicher Sicht (BIBB-CBS 2012) | eb_21306 hervor.

 

Welche Fördermaßnahmen für Azubis und Betriebe gibt es?

Viele Unternehmen müssen zunehmend ausbügeln, was Eltern und Schule in 16 Jahren versäumt haben. Dementsprechend nutzen ein knappes Drittel der Unternehmen dafür die ausbildungsbegleitenden Hilfen der Arbeitsagenturen. Unter dem Strich steckt eine Nachhilfe dahinter, die weder Betrieb noch Eltern oder Schüler bezahlen müssen. Dabei liegt die Zahl der Nachhilfestunden meist zwischen drei und maximal acht Stunden pro Woche. Obendrein findet die Nachhilfe in der Regel außerhalb der Berufsschul- und Arbeitszeiten statt.

 

Einstiegsqualifizierung (EQ)

Ausbildungsplatzbewerber, die bis zum 30. September keine Ausbildungsstelle gefunden haben, können beispielweise durch eine Einstiegsqualifizierung unterstützt werden. Dementsprechend können Betriebe einen Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz ein sechs- bis zwölfmonatiges Langzeitpraktikum anbieten und hierfür einen Zuschuss von maximal 231 Euro monatlich erhalten.

Mit anderen Worten bietet eine EQ dem Ausbildungsbetrieb die Möglichkeit, den jungen Menschen nicht nur in einem kurzen Bewerbungsgespräch kennenzulernen, sondern seine Fähigkeiten und Fertigkeiten über einen Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten im täglichen Arbeitsprozess beobachten zu können. Damit wird diesen jungen Menschen die Gelegenheit gegeben ihre berufliche Handlungsfähigkeit auszubauen und an eine Ausbildung im Betrieb heranführen.

Die Inhalte dieser Qualifizierung orientieren sich auf jeden Fall an den Anforderungen der Ausbildungsberufe. Übrigens. Auf Antrag des Teilnehmenden stellt die zuständige Kammer ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme aus. Obendrein kann die EQ auf die Ausbildungszeit, nach § 8 Berufsbildungsgesetz, angerechnet werden, falls eine Ausbildung in dem gleichen Beruf begonnen wird.

Unter dem Strich wird mit den EQ-Teilnehmenden ein EQ-Vertrag mit Vergütungspflicht nach § 26 BBiG abgeschlossen. Dabei trägt der Arbeitgeber die Sach- und Personalkosten der EQ sowie den Beitrag an die Berufsgenossenschaft. Schließlich wird die die Vergütung wird zwischen dem Betrieb und dem EQ-Teilnehmer individuell vereinbart.

So bereiten Sie eine Einstiegsqualifizierung vor.

  • Festlegung von Praktikumsinhalten, Dauer, Vergütung und Auswahlkriterien.
  • Das offene Angebot an Ihre Kammer, Arbeitsagentur oder Jobcenter melden.
  • Bewerber und EQ-Interessenten müssen über die Arbeitsagentur förderfähig sein.
  • Gegebenenfalls die EQ-Teilnehmenden bei der Berufsschule (Fachklasse) anmelden.
  • Abstimmung mit der Arbeitsagentur, ob ausbildungsbegleitende Hilfen erforderlich sind.
  • Vor Beginn der Maßnahme den EQ-Vertrag, mit einer Kopie für die Kammer, schließen.
  • Antragstellung bei der Arbeitsagentur oder Jobcenter inkl. Kopie des EQ-Vertrages.
  • Anmeldung der EQ-Teilnehmenden bei der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft.

Weiterer Ablauf der Einstiegsqualifizierung

  • Prüfung, ob die EQ-Teilnehmenden für eine Ausbildung in Frage kommen.
  • Im Falle einer Ausbildung die mögliche Anrechnung auf die Ausbildungszeit klären.
  • Zum Abschluss der EQ den EQ-Teilnehmenden ein internes Zeugnis ausstellen.
  • In Absprache mit den Teilnehmenden das Zeugnis bei der Kammer beantragen.

 

Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)

Junge Menschen können begleitend zu einer betrieblichen Berufsausbildung ausbildungsbegleitende Hilfen erhalten. Kurzum, mit ausbildungsbegleitenden Hilfen soll förderungsbedürftigen jungen Menschen die Aufnahme, Fortsetzung sowie der erfolgreiche Abschluss einer erstmaligen betrieblichen Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen ermöglicht und Ausbildungsabbrüche verhindert werden. Hilfestellung gibt es beispielweise bei Lücken und Lernschwierigkeiten in der Fachtheorie und Fachpraxis, Sprachproblemen, Problemen im sozialen Umfeld, im Betrieb und mit Prüfungen. Übrigens werden die ausbildungsbegleitenden Hilfen von Bildungsträgern im Auftrag der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters angeboten. Je nachdem umfasst der regelmäßige Stütz- und Förderunterricht 3 bis 8 Stunden wöchentlich und außerhalb der betrieblichen Ausbildungszeiten. Gelernt wird in kleinen Lerngruppen oder in Einzelunterricht. Unter dem Strich werden Auszubildende gefördert, die wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne die Förderung eine Berufsausbildung bzw. Einstiegsqualifizierung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können.

 

Assistierte Ausbildung (AsA)

Jugendliche mit schwachem Schulabschluss oder mit Migrationshintergrund haben oft mehr drauf, als es auf den ersten Blick scheint. Folglich spiegeln sich leider nicht immer ihre Kompetenzen in Schulnoten und Zeugnissen wider.

Viele Betriebe scheuen aufgrund des erhöhten Betreuungsaufwandes bei schwierigeren Ausbildungsbewerbern vor einer Einstellung zurück. Überdies reicht hier den Betrieben als Unterstützung die Gewährung von ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) an die Auszubildenden oft nicht aus. Daher bietet sich hierfür das Instrument der „Assistierten Ausbildung“ als Lösung an.

Schließlich hat der Bundestag am 26. Februar 2015 mit dem § 130 SGB III eine gesetzliche Regelung für eine Assistierte Ausbildung beschlossen. Dementsprechend sollen förderungsbedürftige junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe während einer betrieblichen Berufsausbildung unterstützt werden. Förderungsbedürftig sind lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Auszubildende. Während der Betrieb diese benachteiligten jungen Menschen ausbildet, wird er von einem durch die Agentur für Arbeit beauftragten Bildungsträger intensiv und kontinuierlich unterstützt. Die Maßnahmekosten werden durch die Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenter vollständig getragen.

Hilfestellung gibt es bei:

  • Lücken und Lernschwierigkeiten in der Fachtheorie und Fachpraxis
  • dem Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten
  • Problemen im sozialen Umfeld, im Betrieb und mit Prüfungen
  • der Verwaltung, Organisation und Durchführung der Ausbildung

Je nachdem in kleinen Lerngruppen oder in Einzelunterricht. Ferner umfassen die regelmäßigen Austausch- und Lernangebote 4 bis 9 Stunden wöchentlich, außerhalb der betrieblichen Ausbildungszeiten und durch die regelmäßige Begleitung im Betrieb. So helfen regelmäßige Gespräche mit den an der Ausbildung Beteiligten im Betrieb, frühzeitig mögliche Schwierigkeiten zu erkennen und daraus Handlungsbedarfe abzuleiten. Dabei wird die Unterstützung individuell auf die Bedürfnisse des Betriebes ausgerichtet.

 

Außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE)

Für benachteiligte junge Menschen, bei denen eine Vermittlung in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis auch mit ausbildungsfördernden Leistungen nicht erfolgreich ist, kann eine außerbetriebliche Berufsausbildung gefördert werden. Während dieser Berufsausbildung sind alle Möglichkeiten wahrzunehmen, den Übergang der jungen Menschen in eine betriebliche Berufsausbildung zu fördern. Dabei wird ein frühzeitiger Übergang in eine betriebliche Ausbildung – möglichst bereits nach dem ersten Ausbildungsjahr – angestrebt. Gelingt der Übergang nicht, wird die Ausbildung bis zum Abschluss außerbetrieblich fortgeführt. Allerdings kann die Teilnahme an einer außerbetrieblichen Berufsausbildung nur in Abstimmung mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter erfolgen.

Es gibt zwei unterschiedliche Modelle der außerbetrieblichen Berufsausbildung. Beim integrativen Modell obliegt dem Bildungsträger sowohl die fachtheoretische als auch die fachpraktische Unterweisung, welche durch betriebliche Phasen ergänzt wird. Im kooperativen Modell findet dagegen die fachpraktische Unterweisung in Kooperationsbetrieben statt.

Neben der fachspezifischen Unterweisung erhalten die Auszubildenden:

  • Stütz- und Förderunterricht in Fachtheorie und Fachpraxis
  • gezielte Prüfungsvorbereitung und Vorbereitung auf Klassenarbeiten
  • Beratung und Unterstützung bei Alltagsproblemen
  • Vermittelnde Gespräche mit Ausbildern, Lehrkräften und Eltern

Der Bildungsträger begleitet mit erfahrenen Ausbildern, Lehrkräften und Sozialpädagogen die jungen Menschen während der gesamten Zeit. Dabei werden persönliche Förderpläne und individuelle Ausbildungsverläufe entwickelt. Wie bei den anderen Maßnahmen entstehen für den Teilnehmer keine Kosten. Obendrein erhalten die Auszubildenden jedoch eine Ausbildungsvergütung.

 

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Sie ist eine staatliche Förderung, die man als Auszubildender und als Teilnehmer einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme beantragen kann. Der Zweck dieser Förderung liegt darin, einem Auszubildenden eine finanzielle Grundlage zu gewähren, falls die Ausbildungsstätte zu weit von den eigenen Eltern entfernt liegt und deshalb eine eigene Haushaltsführung nötig wird.

Grundsätzlich gilt die Förderung der Berufsbildungsbeihilfe für Ausbildungen und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen. Dabei kann eine Berufsausbildung sowohl betrieblich, als auch außerbetrieblich stattfinden. Darüber hinaus wird nur die erste Ausbildung gefördert, wobei es Sonderfälle gibt, wenn zum Beispiel die erste Ausbildung nicht bis zum Ende abgeschlossen wurde. In jedem Fall ist es erforderlich, dass bereits ein Ausbildungsvertrag unterzeichnet wurde, bevor man Berufsausbildungsbeihilfe beantragt.

Die Höhe der BAB richtet sich nach der Art der Unterbringung. Dabei wird grundsätzlich eigenes Einkommen des Auszubildenden voll angerechnet. Um vorab zu prüfen, ob und in welcher Höhe Berufsausbildungsbeihilfe gezahlt wird, gibt es zum Beispiel einen BAB-Rechner im Internet.

Zusammengefasst wird die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) während einer Berufsausbildung sowie während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme einschließlich der Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses als Zuschuss geleistet. Dabei erhalten Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie während der Berufsausbildung nicht bei den Eltern wohnen.

 

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB)

Junge Menschen ohne Schulabschluss können im Rahmen berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses vorbereitet werden. Hierauf besteht ein Rechtsanspruch. In einer umfassenden Eignungsanalyse werden vorhandene Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen, aber auch schulische, theoretische und praktische Defizite festgestellt. Danach legt ein individueller Förderplan die einzelnen Schritte zur Aufnahme einer Berufsausbildung fest. Unter dem Strich geben die Maßnahmen, die von Bildungsträgern im Auftrag der Agentur für Arbeit durchgeführt werden, jungen Menschen durch praktische Erfahrungen Einblicke in verschiedene Berufsfelder und vermitteln die Inhalte des ersten Ausbildungsjahres.

Dabei besuchen die Teilnehmer die Berufsschule und den Stütz- und Förderunterricht beim Träger. Berufspraktische Inhalte werden in den Werkstätten und durch Praktika bei Arbeitgebern vermittelt. Bildungsbegleiter unterstützen die Teilnehmer kontinuierlich bei allen Problemen der beruflichen Eingliederung. Schließlich fördern sozialpädagogische Angebote soziale Kompetenzen und geben Hilfestellung bei persönlichen Schwierigkeiten. Die Regelförderdauer beträgt 12 Monate. In Einzelfällen ist eine Verlängerung bis zu 18 Monate möglich.

 

Berufsgrundbildungsjahr (BGJ)

Das Berufsgrundbildungsjahr zählt zu den Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB) der Bundesagentur für Arbeit. Es dauert ein Jahr und wird von berufsbildenden Schulen in Bayern, Bremen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und im Saarland durchgeführt. Es richtet sich an Schulabgänger mit Hauptschulabschluss, die noch keine Lehrstelle gefunden haben. Eine Ausbildungsvergütung wird im Berufsgrundbildungsjahr nicht gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen können jedoch die Teilnehmer Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen.

Einige mögliche Berufsfelder sind „Agrarwirtschaft“, „Büro“, „Bautechnik“, „Chemie, Physik und Biologie“, „Elektrotechnik“, „Ernährung und Hauswirtschaft“, „Fahrzeugtechnik“, „Farbtechnik und Raumgestaltung“, „Gartenbau“, „Gastronomie“, „Gesundheit und Pflege“, „Holztechnik“, „Körperpflege“, „Metalltechnik“ oder „Wirtschaft und Verwaltung“.

Das Berufsgrundbildungsjahr wird als Vollzeitunterricht oder in dualer Form angeboten. Im Vollzeitunterricht erhalten die Teilnehmer montags bis freitags Unterricht in einer Berufsschule. Der Großteil der Wochenstunden entfällt auf die Fachtheorie, daneben belegt man berufsübergreifende Fächer wie Deutsch, Englisch und Sport. Außerdem sind mehrwöchige Praktika vorgesehen, bei denen man die Arbeitspraxis im Betrieb kennen lernt. Bei der dualen Form erwirbt man an zwei Wochentagen theoretisches Wissen in der Berufsschule und an drei Tagen ist man als Praktikant in einem Betrieb tätig.

Grundsätzlich kann das Berufsgrundbildungsjahr als erstes Ausbildungsjahr einer anschließenden dualen Ausbildung im jeweiligen Berufsfeld anerkannt werden. Die Ausbildungszeit kann sich dadurch bis zu 12 Monate verkürzen.

 

Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)

Das Berufsvorbereitungsjahr ist eine einjährige schulische Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) der Bundesagentur für Arbeit. Das BVJ gibt es in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und im Saarland. In den anderen Bundesländern existieren ähnliche Angebote, zum Beispiel das Berufsorientierungsjahr (BOJ) in Nordrhein-Westfalen oder der Berufsqualifizierende Lehrgang (BQL) in Berlin. Das BVJ ist für Schulabgänger gedacht, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt, aber keinen oder einen schlechten Hauptschulabschluss haben. Es richtet sich insbesondere an Lernbeeinträchtigte, sozial Benachteiligte und Verhaltensauffällige. Schließlich verbessert ein BVJ die Chancen auf einen erfolgreichen Berufseinstieg. Bei Bedarf können die Teilnehmer einen Hauptschulabschluss erwerben. Ferner lernen sie bis zu drei Berufsfelder in Theorie und Praxis kennen.

Üblicherweise besuchen BVJ-Teilnehmer von montags bis freitags eine berufsbildende Schule. Dort erhalten sie Unterricht in den von ihnen gewählten Berufsfeldern und in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch, Religion, Sport, Sozialkunde oder Wirtschaftslehre. Daneben vermitteln Betriebspraktika Eindrücke von der praktischen Seite des Arbeitslebens. Das Berufsvorbereitungsjahr endet mit einer Abschlussprüfung in allgemeinbildenden und berufsbezogenen Fächern. Diese sind zum Beispiel: Beispiel „Agrarwirtschaft“, „Büro“, „Bautechnik“, „Chemie, Physik und Biologie“, „Drucktechnik“, „Elektrotechnik“, „Ernährung und Hauswirtschaft“, „Fahrzeugtechnik“, „Farbtechnik und Raumgestaltung“, „Gartenbau“, „Gastronomie“, „Gesundheit und Pflege“, „Holztechnik“, „Körperpflege“, „Metalltechnik“, „Textiltechnik“ oder „Wirtschaft und Verwaltung“.

Genauso wie beim Berufsgrundbildungsjahr wird auch hier eine Ausbildungsvergütung nicht gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann aber Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragt werden.

 

Qualifizierungsbausteine nach § 69 BBiG

Qualifizierungsbausteine sind inhaltlich und zeitlich abgegrenzte Lerneinheiten in der Berufsausbildungsvorbereitung. Sie beschreiben Kompetenzen, über die jemand verfügt, wenn er den Baustein erfolgreich abgeschlossen hat. Der Vermittlungsumfang beträgt wenigstens 140 und höchstens 420 Zeitstunden und muss von den Teilnehmenden durch eine Leistungsüberprüfung abgeschlossen werden.

Nach § 69 BBiG muss der Qualifizierungsbaustein einen konkreten Lerninhalt aus einem anerkannten Ausbildungsberuf enthalten, weil die Berufsausbildungsvorbereitung das Ziel verfolgt, Jugendliche mit Lernbeeinträchtigung oder sozialer Benachteiligung zur beruflichen Handlungsfähigkeit zu verhelfen. Die Grundlage für die inhaltliche Gestaltung eines Qualifizierungsbausteins muss daher immer die aktuelle Ausbildungsordnung eines anerkannten Ausbildungsberufs sein.

Anbieter von berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen entwickeln nach diesen Vorgaben für ihre spezifischen Bildungskonzepte Qualifizierungsbausteine und lassen sich von der für sie zuständigen Stelle (meist IHK oder HWK) bestätigen, dass alle Anforderungen erfüllt sind. Diesen Vorgang der Entwicklung und Bestätigung von Qualifizierungsbausteinen regelt die Berufsausbildungsvorbereitungs-Bescheinigungsverordnung (BAVBVO).

Beispielhafter Auszug aus einem Qualifizierungsbaustein für Fertigungsmechaniker:
Fertigungsmechaniker montieren je nach Branche oder Fertigungsbetrieb Waschmaschinen, Geschirrspüler, Haushalts- oder Heimwerkergeräte sowie Kraftfahrzeuge. Sie bauen Einzelteile oder schon zusammengesetzte Baugruppen durch Schraub-, Bolzen-, Klemm-, Steck- oder Klebeverbindungen zu Maschinen, Apparaten und Geräten zusammen. Fertigungsmechaniker arbeiten in der industriellen Serienfertigung der verschiedenen Branchen (z.B. in der Automobil- und deren Zuliefererindustrie, Rundfunk-, Fernseh- und Nachrichtentechnik, der Haushaltsgeräteindustrie sowie in Betrieben der Medizin-, Vermessungs-, Steuer- und Regelungstechnik bzw. Optik). Zu vermittelnde Tätigkeiten: Einfache Arbeiten aus den Gebieten Prüfen, Anreißen und Kennzeichnen durchführen. Zum Beispiel: Längen mit Strichmaßstäben, Messschiebern und Messschrauben unter Beachtung von systematischen und zufälligen Messfehlermöglichkeiten messen.

 

Ausbildungsbausteine (JOBSTARTER CONNECT)

Ausbildungsbausteine erleichtern den Übergang in die Ausbildung und ermöglichen die Integration in den Arbeitsmarkt. Sie bilden die verschiedenen beruflichen Handlungskompetenzen eines Berufs vollständig ab. In diesem Rahmen hat das Bundesinstitut für Berufsbildung im Auftrag des BMBF auf der Basis der jeweils geltenden Ausbildungsordnung für 14 Ausbildungsberufe bundeseinheitliche und kompetenzbasierte Ausbildungsbausteine entwickelt. Die 22 Ausbildungsbausteine von JOBSTARTER CONNECT gibt es für folgende Ausbildungsberufe:

  • Änderungsschneider/-in
  • Anlagenmechaniker/-in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
  • Bauten- und Objektbeschichter/-in
  • Berufskraftfahrer/-in
  • Chemikant/-in
  • Fachkraft für Abwassertechnik
  • Elektroniker/-in für Betriebstechnik
  • Elektroniker/-in für Energie- und Gebäudetechnik
  • Fachkraft für Lagerlogistik
  • Fachkraft für Schutz und Sicherheit
  • Fachlagerist/-in
  • Fachverkäufer/-in im Lebensmittelhandwerk
  • Industriemechaniker/-in
  • Kaufleute für Spedition und Logistikdienstleistung
  • Kauffrau / Kaufmann im Einzelhandel
  • Fachkraft im Gastgewerbe
  • Konstruktionsmechaniker/-in
  • Kraftfahrzeugmechatroniker/-in
  • Maler/-in und Lackierer/-in
  • Servicekraft für Schutz und Sicherheit
  • Verkäufer/-in
  • Zerspanungsmechaniker/-in

 

Externes Ausbildungsmanagement

Betriebe mit bis zu 500 Beschäftigten, die einen lernbeeinträchtigten oder sozial benachteiligten Jugendlichen betrieblich ausbilden oder im Rahmen einer Berufsausbildungsvorbereitung qualifizieren wollen, können Unterstützungsleistungen erhalten. Kurzum, externes Ausbildungsmanagement unterstützt Betriebe in allen Fragen rund um die Ausbildung, um die Betriebe zu entlasten und so ihre Ausbildungsbereitschaft zu erhöhen. Das Angebot erstreckt sich dabei über den gesamten Ausbildungszyklus. Externes Ausbildungsmanagement unterstützt Betriebe dabei:

  • den künftigen Fachkräftebedarf einzuschätzen
  • alle Ausbildungsinhalte abzudecken
  • den richtigen Bewerber zu finden
  • Ausbildung und Betriebsalltag unter einen Hut zu bringen
  • den Auszubildenden fachliche und überfachliche Qualifikationen zu vermitteln
  • Ausbildungsverantwortliche weiter zu qualifizieren
  • Ausbildungsabbrüche zu vermeiden

Betriebe erhalten einen Ausbildungsbonus in Höhe von mehreren tausend Euro, wenn sie für förderungswürdige Jugendliche zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze bereitstellen. Dabei geht es vorrangig um Jugendliche, die seit mindestens einem Jahr einen Ausbildungsplatz suchen. Förderungsfähig sind Maßnahmen zur Unterstützung von Arbeitgebern bei administrativen und organisatorischen Aufgaben, die zur betrieblichen Ausbildung gehören. Bildungsträger setzen für die Bundesagentur für Arbeit folgende Module um:

  • Unterstützung zur Schaffung der Ausbildungsvoraussetzungen
  • Prüfung der Berufseignung der Jugendlichen für die Ausbildungsplätze
  • Unterstützung nach Vertragsabschluss

 

Ausbildungsverbund

Gerade stark spezialisierte Betriebe können oft nicht alle Ausbildungsinhalte vermitteln. Wollen sie dennoch Lehrlinge ausbilden, können sich mehrere Unternehmen zu einem Ausbildungsverbund zusammenschließen. Ein Ausbildungsverbund kann in unterschiedlichen Formen organisiert werden. In der Praxis haben sich vier Formen bewährt:

  • Kooperationsverbund / Konsortium
  • Leitbetrieb mit Partnerbetrieben
  • Ausbildungsverein
  • Auftragsausbildung

Bei einer Ausbildung im Verbund muss im Ausbildungsvertrag klar festgehalten werden, welche Ausbildungsinhalte in welcher Ausbildungsstätte vermittelt werden. Dies gilt auch für die Nutzung von überbetrieblichen und außerbetrieblichen Ausbildungsstätten, die außerhalb des Verbundes stehen. Unterstützt wird die Suche nach Kooperationspartnern von Kammern (z.B. IHK, HWK) und Innungen. Des Weiteren werden Ausbildungsverbunde in den meisten Bundesländern finanziell gefördert. Dabei sind die Förderprogramme sehr vielfältig und komplex.

 

Noch mehr Azubi-Förderung in den einzelnen Bundesländern

Unter dem Strich macht ein Bewerber mit schlechteren Noten eine Azubi-Förderung attraktiv. Demzufolge geben Unternehmen heute auch Bewerbern mit schlechten Noten eine Chance. Der Fördermitteldschungel ist sehr komplex. Im Berliner Raum gibt es zum Beispiel das „Berliner Ausbildungsplatzprogramm (BAPP)“ oder in den unterschiedlichen Bundesländern seit 2015 die „Jugendberufsagenturen“.

Welche Programme gibt es in Ihrem Bundesland? Ich freue mich über eine Ergänzung dieser Blog-Thematik. Mit anderen Worten, schreiben Sie bitte einen Kommentar.

 

1Kommentieren
  • Katrin Richter
    Posted at 09:07h, 20 Juli Antworten

    ES gibt – wenn auch nur noch kurz (bis 10.10.2022) ein Förderprogramm über den ESF, wo es für Kleinstbetriebe eine Einmalzahlung gibt: https://www.esf-bw.de/esf/index.php?id=766. Die Ausbildungsprämie des Bundes ist im Mai 2022 ausgelaufen und wurde bisher nicht neu aufgelegt.

    Die ausbildungsbegleitenden Hilfen gibt es als Einzelinstrument nicht mehr. Inhaltlich sind diese jetzt im AsA Flex Förderprogramm zu finden.

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