Azubis organisieren sich in der JAV …

organisieren

…warum das gut für den Betrieb ist. Der Betriebsrat für Auszubildende kann für ein Unternehmen viele Vorteile bringen – und natürlich für die Jugendlichen selbst.

Was ist eigentlich eine JAV?

Jeder Betrieb, der ausbildet und mehr als fünf Jugendliche dabei betreut oder Arbeitnehmer unter 18 Jahren beschäftigt, könnte eine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) bekommen. Das gilt allerdings nur, wenn er auch einen Betriebsrat hat, denn die JAV ist ein Ableger dieses Organs. Die Jugendvertretung ist keine eigenständige Organisation, sondern muss alle Maßnahmen beim Betriebsrat beantragen.

Um die Aufstellung eines Betriebsrates kümmert sich nicht der Arbeitgeber, sondern er wird eigenverantwortlich von den Arbeitnehmern gestellt. Die Größe des Betriebsrates hängt unmittelbar mit der Zahl der Beschäftigten zusammen. Bei der JAV ist es ebenso. Der Betrieb muss den Mitgliedern stets die Möglichkeit geben, an den entsprechenden Treffen teilzunehmen, sie freistellen und in diesen Zeiten auch vergüten. Eine terminliche Absprache ist immer notwendig und wahrt die jeweiligen Interessen. Auf die gleiche Weise wird mit der JAV verfahren: Die Mitglieder haben das Recht, auch während der Arbeitszeit an Sitzungen und Besprechungen teilzunehmen, ohne dass ihnen dadurch ein persönlicher oder finanzieller Nachteil entsteht.

 

Welche Vorteile hat eine JAV für den Arbeitgeber?

Ebenso wie der Betriebsrat ist auch die JAV ein wichtiges Organ im Betrieb. Sie ist das Sprachrohr der Jugendlichen und stellt sicher, dass deren Belange und Interessen auch beim Arbeitgeber ankommen. Je mehr Angestellt und Auszubildende ein Betrieb betreut, umso schwieriger wird es, für jeden ein offenes Ohr zu haben. Dass es Probleme gibt, wird manchmal nur bemerkt, weil die Leistungen von Auszubildenden nachlassen. Ein engagierter Betriebsrat und eine ebensolche JAV sorgen jedoch dafür, dass die Mitarbeiter bzw. Azubis immer motiviert bleiben. Wenn der Chef keine Zeit hat, zuzuhören, oder man mit dem Ausbilder vielleicht nicht zurechtkommt, dann ist die Jugendvertretung das fehlende Bindeglied.

Ebenso wie der Betriebsrat, der die Anliegen und Interessen der Mitarbeiter bündelt und auch bei Fragen und Beschwerden zur Stelle ist, übernimmt die JAV diese Aufgaben für die Azubis und jungen Arbeitnehmer. Ein Arbeitgeber bekommt die Belange dann gebündelt vorgelegt und kann sie mit dem Betriebsrat besprechen, der natürlich auch für ihn als Ansprechpartner fungiert. Betriebliche Mitbestimmung auch für die Auszubildenden ist wichtig und verbessert das Betriebsklima und die Motivation.

 

Agiert die JAV eigenständig?

Eine JAV agiert nur als „verlängerter Arm“ des Betriebsrates und ist diesem untergeordnet. Es können keine eigenständigen Entscheidungen getroffen werden. Das Teilnahmerecht an den Sitzungen des Betriebsrates ist eingeschränkt, ebenso das Stimmrecht.

Geht es bei einer Betriebsratsversammlung auch um Belange der der jungen Mitarbeiter, dann darf ein Vertreter der JAV an der Sitzung teilnehmen, hat allerdings kein Stimmrecht. Drehen sich die Themen einer Betriebsratsversammlung jedoch hauptsächlich um die Azubis und/oder jungen Mitarbeiter, dann darf die gesamte JAV daran teilnehmen und darf auch ihre Stimmen abgeben.

 

Die Organisation der Belange der Jugendlichen

 Der Betriebsrat hat gegenüber dem Arbeitgeber das Recht, alle relevanten Auskünfte bezüglich der Auszubildenden und jungen Arbeitnehmer einzufordern. Das betrifft die allgemeinen Fragen des Berufsbildungsbedarfs, des Arbeits- und des Unfallschutzes. Bei Entscheidungen über Einstellungen, Versetzungen oder Weiterbeschäftigungen und der Planung des Ausbildungsablaufs muss der Betriebsrat involviert bzw. informiert werden. In einzelnen Fällen ist die Übergabe von Schriftstücken angezeigt, in der Regel genügt jedoch die mündliche Weitergabe der Informationen.

 

Was muss ein Arbeitgeber bezüglich der JAV beachten?

Die Vertreter der jungen Arbeitnehmer und Auszubildenden haben eine wichtige Aufgabe im Betrieb, die natürlich nicht mit der eigentlichen Arbeit kollidieren soll. Darum genießen sie auch bestimmte Rechte, die der Arbeitgeber ihnen zugestehen muss. Dazu gehören:

 

Kündigungsschutz von Mitgliedern der JAV

Die Mitglieder das JAV genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber muss einem Auszubildenden, der Mitglied des JAV ist, schriftlich mitteilen, wenn er ihn nach der Ausbildung nicht übernehmen will. Diese Mitteilung muss spätestens drei Monate vor Beendigung der Ausbildung eingegangen sein. Der Auszubildende hat jedoch das Recht, von sich aus die Weiterbeschäftigung zu verlangen. Das kann er schriftlich tun, und zwar ebenfalls innerhalb der letzten drei Monate vor Beendigung der Ausbildung. Betriebliche Gründe können die Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses natürlich rechtfertigen, allerdings kann ein frei werdender Arbeitsplatz nicht einfach anderweitig besetzt werden, wenn es keine unzumutbaren Umstände gab.

 

Anspruch auf Übernahme

Den Anspruch auf die Übernahme nach der Ausbildung muss ein Mitglied der JAV schriftlich geltend machen, damit er greift. Möchte der Arbeitgeber den Auszubildenden nicht weiter beschäftigen, so muss er das vor dem Arbeitsgericht darlegen und begründen. Eine Weiterbeschäftigung ist nur unter ganz bestimmten Umständen unzumutbar, die sowohl persönlich als auch betrieblich bedingt sein können.

 

Sicherung des Arbeitsentgelts

Ebenso wie bei einem erwachsenen Mitglied des Betriebsrates muss auch das Entgelt eines Mitglieds der JAV gesichert sein. Das bedeutet, der Jugendliche muss freigestellt werden, wenn er an entsprechenden Sitzungen des Betriebsrates teilnimmt, und darf auch keine Minderung des Entgelts dadurch erfahren. Das mag auf den ersten Blick für einen Arbeitgeber ungünstig erscheinen, ist jedoch eine angemessene Wertschätzung dafür, dass der Auszubildenden oder junge Arbeitnehmer eine wichtige Aufgabe im Betrieb übernimmt.

 

Fazit:

Die JAV ist ein wichtiges Bindeglied zwischen den Auszubildenden und dem Arbeitgeber, agiert jedoch nicht eigenständig, sondern als Teil des Betriebsrates. Sie kann deshalb auch nur ins Leben gerufen werden, wenn es einen Betriebsrat gibt. Ihre Rechte und Pflichten sind gegenüber denen des BR eingeschränkt, dennoch muss ein Arbeitgeber einige Besonderheiten beachten, wenn seine jungen Arbeitnehmer oder Auszubildenden durch eine JAV vertreten werden.

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