Wie kann denn nun eine Ausbildung enden?
Silke: Auf welche fünf Arten kann denn nun das Ausbildungsverhältnis beendet werden? Da bin ich mal gespannt.
Andreas: Dann legen wir mal los.
- Durch Zeitablauf und Zweckerreichung
- durch einen Aufhebungsvertrag
- durch eine Kündigung innerhalb der Probezeit
- durch eine Kündigung des Auszubildenden
- durch eine außerordentliche Kündigung
Marcel: Durch Zeitablauf ist mir schon klar, weil ja der Ausbildungsvertrag von vornherein zeitlich befristet ist. Aber, was meint die Zweckerreichung?
Andreas: In den allermeisten Fällen findet die Abschlussprüfung noch vor dem zeitlichen Ablauf der Ausbildung statt. Und, wenn der Azubi die Abschlussprüfung bestanden hat, dann ist der Zweck, also der Berufsabschluss, erreicht.
Marcel: Kannst du hier mal bitte ein Beispiel geben?
Andreas: Wenn die Ausbildung zum Beispiel am 1. September beginnt, dann endet eine dreijährige Ausbildung nach drei Jahren, am 31. August.
Silke: Aber, finden die Abschlussprüfungen nicht immer im Winter und im Sommer, hier zum Beispiel im Juli, statt?
Andreas: Völlig korrekt. Wenn jetzt ein Azubi die Abschlussprüfung im Juli besteht, dann endet das Ausbildungsverhältnis noch vor dem zeitlichen Ablauf. Und damit im Juli, mit Bekanntgabe der Ergebnisse. Das meint die Zweckerreichung.
Und wenn der Azubi seine Abschlussprüfung nicht besteht?
Andreas: Dann endet erst einmal der Ausbildungsvertrag mit dem zeitlichen Enddatum. Es sei denn, der Azubi verlangt schriftlich eine Verlängerung der Ausbildung.
Marcel: Und, wie lange darf maximal verlängert werden?
Andreas: Erst einmal bis zum nächstmöglichen Wiederholungstermin für die Prüfung. Und der ist in einem halben Jahr. Maximal darf aber bis zu zwölf Monate verlängert werden. Das liegt daran, weil man ja auch zwei Wiederholungsversuche bei seiner Prüfung hat und die Prüfungen ja immer im Sommer und im Winter stattfinden.
Silke: Und, muss dann der Betrieb unbedingt die Ausbildung verlängern?
Andreas: Ja genau, das muss er. Darauf hat der Azubi dann einen Rechtsanspruch.
Silke: Ich würde mir eher Gedanken darüber machen, wenn der Azubi seine Abschlussprüfung besteht und wieder zur Arbeit kommt.
Marcel: Warum das denn?
Silke: Ich habe mal gehört, dass, wenn der Azubi dann einfach an seine Arbeit geht, er automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eingeht.
Silke: Echt jetzt?
Andreas: Ja, genauso ist es. In Paragraf 21 Berufsbildungsgesetz steht ja drin, dass das Ausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss endet. Und der Ausbilder kann ja jederzeit bei seiner zuständigen Stelle Auskunft verlangen, ob sein Azubi bestanden hat oder nicht.
Marcel: Ja, und dann sollte der Ausbilder schleunigst alle Fachkräfte im Unternehmen informieren, dass der Azubi bestanden hat und bei Nicht- Übernahme nichts mehr im Unternehmen zu suchen hat.
Silke: Jetzt haben wir den Zeitablauf und die Zweckerreichung besprochen.
Wann ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoll?
Andreas: Nach der Probezeit ist es unmöglich den Azubi ordnungsgemäß mit einer Frist zu kündigen. Ich meine eine außerordentliche Kündigung geht immer, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Marcel: Was könnte das für ein Grund sein?
Andreas: Zum Beispiel Straftaten, wie Diebstahl, mutwillige Zerstörung oder Körperverletzung.
Silke: Und, wann ist nun ein Aufhebungsvertrag sinnvoll?
Andreas: Wenn zum Beispiel ein Azubi laufend zu spät kommt, nicht mehr richtig mitmacht und auch gar keine Lust auf die Ausbildung hat. Wie schon gesagt, eine ordentliche Kündigung seitens des Ausbildungsbetriebes ist nicht möglich. Dann macht es Sinn, einen Aufhebungsvertrag mit dem Azubi zu vereinbaren.
Marcel: Stimmt, denn während eine Kündigung ja nur eine einseitige Willenserklärung ist, stimmen bei einem Aufhebungsvertrag beide Vertragsparteien zu.
Silke: Und, wenn der Azubi dem Aufhebungsvertrag nicht zustimmen will und sich quer stellt?
Andreas: Dann könnte man es mit einer Abfindung versuchen. Bietet man dem Azubi einige 1000 Euro an, so wird er vielleicht doch noch zustimmen.
Silke: Aber, das ist doch viel zu teuer.
Marcel: Na, wenn ich mir vorstelle, dass ich einen Azubi, der in der Mitte der Ausbildungszeit steht und keinen Bock mehr hat, noch anderthalb Jahre mit- schleifen muss, dann kostet das den Ausbildungsbetrieb doch wesentlich mehr.
Silke: Ja, das stimmt auch wieder.
Marcel: Wenn der Ausbildungsbetrieb den Azubi nicht ordentlich kündigen kann, so darf das doch aber der Azubi.
Andreas: Ja, eine ordentliche Kündigung durch den Azubi nach der Probezeit ist jederzeit möglich. Das muss der Azubi aber begründen.
Mit welchen welche Gründen kann der Azubi kündigen?
Andreas: Na, wenn zum Beispiel der Azubi umzieht an einen anderen Ort, sodass er den Ausbildungsbetrieb sehr schwer erreichen kann. Oder, wenn er einen gänzlich anderen Berufsweg einschlagen möchte.
Silke: schriftlich
Marcel: Häää – schriftlich
Silke: Na, ich meine Kündigungen müssen immer schriftlich erfolgen.
Marcel: Ach so, das meinst du. Guter Hinweis.
Andreas: Wer von euch kann einmal versuchen, die fünf Arten, wie ein Ausbildungszeugnis enden kann, zusammenzufassen.
Marcel: Ich versuch‘s mal.
Andreas: Na dann mal los.
Marcel:
- Durch Zeitablauf und Zweckerreichung
- durch einen Aufhebungsvertrag
- durch eine Kündigung innerhalb der Probezeit
- durch eine Kündigung des Auszubildenden
- durch eine außerordentliche Kündigung
Silke: Wir haben noch gar nicht die Kündigung innerhalb der Probezeit besprochen.
Andreas: Ja stimmt. Innerhalb der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis ohne eine Frist, also von heute auf morgen, von beiden Seiten gekündigt werden.
Marcel: Das hätte ich auch gewusst.
Silke: ja ja ja
Video: Auf welche 5 Arten kann die Ausbildung enden?
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