Ich kannte mal eine Ausbilderin, die war von der AEVO Prüfung befreit
Bianca: Und, welche Voraussetzungen musste die Ausbilderin mitbringen?
Marcel: Das weiß ich nicht mehr so genau. Ich weiß nur noch, dass sie mit einem Ausbildungsberater der IHK gesprochen hat und Unterlagen einreichen musste.
Silke: Andreas, was muss man denn tun, um sich befreien zu lassen?
Andreas: Erst einmal schauen wir uns an, was der Gesetzgeber dazu sagt. Und im Paragrafen sechs der Ausbildereignungsverordnung geht es um „Andere Nachweise“.
Bianca: Ah, guter Hinweis.
Marcel: Ja, ich lese ja gerade im Satz zwei, dass wer in einer Meisterprüfung oder in einer anderen Prüfung der beruflichen Fortbildung die berufs- und arbeitspädagogische Eignung nachgewiesen hat, geeignet ist.
Silke: Ja, aber bei vielen Meister- und Fachwirtprüfungen gilt ja der AdA Schein als Zugangsvoraussetzung. Eine wirkliche Befreiung ist das aber nicht.
Andreas: Stimmt. Aber, schaut doch mal weiter im Absatz 3 und 4.
Bianca: Im Abs. 3 steht: Wer eine sonstige staatlich anerkannte Prüfung bestanden hat, die den Anforderungen der AEVO entspricht, kann von der zuständigen Stelle auf Antrag ganz oder teilweise befreit werden.
Das gilt vor allem für einige Fachwirte, die von der schriftlichen AEVO-Prüfung befreit werden können
Andreas: Ja, und das gilt vor allem für einige Fachwirte, die von der schriftlichen AEVO-Prüfung befreit werden können, wenn sie bei ihrer IHK einen Antrag stellen. Das sind zum Beispiel der Handelsfachwirt, der Bankfachwirt, Fachwirte im Sozial und Gesundheitswesen oder Immobilienfachwirte.
Marcel: Dann haben doch diese Fachwirte noch lange nicht die praktische Prüfung absolviert, und somit auch nicht den AdA Schein. Denn den bekommt man ja nur, wenn man die schriftliche und praktische Prüfung bestanden hat.
Andreas: Deshalb treten ja viele Fachwirte, die von der schriftlichen AEVO-Prüfung befreit sind, auch nur noch die praktische Prüfung an.
Silke: Ja, ich kannte mal einen Handelsfachwirt, der von der schriftlichen AEVO Prüfung befreit war und in der praktischen Prüfung durchgefallen ist.
Bianca: Wieso das denn?
Silke: Er dachte, das mit der praktischen Prüfung kann ja wohl nicht so ein großes Ding sein und hat am Ende nur 26 von 100 Punkten erreicht.
Andreas: Das ist leider kein Einzelfall, denn viele Fachwirte befassen sich nicht so intensiv mit der AEVO-Thematik. Aber, neben den Fachwirten gibt es ja auch noch den Abs. 4 im Paragraf 6 der Ausbildereignungsverordnung.
Marcel: Ja, da steht sinngemäß drin, dass, wenn jemand auf andere Weise glaubhaft macht, dass eine berufs- und arbeitspädagogische Eignung vorliegt, dieser von der AEVO befreit werden kann.
Bianca: Und, wie kann man das glaubhaft machen?
Wenn jemand zum Beispiel einen universitären Abschluss im Bereich Bildungswissenschaften hat
Andreas: Wenn jemand zum Beispiel einen universitären Abschluss im Bereich Bildungswissenschaften hat. Oder, wenn jemand nachweislich viele Jahre Berufserfahrung im pädagogischen Bereich vorweisen kann. Oder aber auch mehrjährige Berufserfahrung bei der Mitwirkung an der Ausbildung in einem Unternehmen.
Silke: Das sind ja alles sehr individuelle Ausnahmen. Wer überprüft dann diese?
Andreas: Auf jeden Fall die zuständige Stelle. Also die IHK oder die HWK. Der jeweilige Ausbildungsberater kann hier auch bestimmte Auflagen erstellen.
Marcel: Welche Auflagen könnten das sein?
Andreas: Wenn zum Beispiel der Nachweis nicht glaubhaft genug ist, dann kann der Ausbildungsberater erst einmal die entsprechende Person als Ausbilder im Unternehmen zulassen, aber innerhalb einer Frist muss dann die AEVO Prüfung doch noch abgelegt werden.
Bianca: Und, wenn der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung glaubhaft ist?
Andreas: Dann erstellt die zuständige Stelle hierüber eine Bescheinigung, dass diese Person von der AEVO Prüfung befreit ist. Ein Zeugnis der Kammer, also den AdA Schein bekommen nur diejenigen, die die AEVO Prüfung auch bestanden haben.
Marcel: Das ist ja alles sehr individuell und im starken Maße abhängig von dem jeweiligen Ausbildungsberater einer zuständigen Stelle.
Silke: Na auf jeden Fall habe ich mir gemerkt, dass man von der AEVO teilweise oder komplett befreit werden kann. Teilweise bedeutet von der schriftlichen AEVO Prüfung, meistens bei bestimmten Fachwirten. Und komplett, wenn ich individuell nachweisen kann, dass ich anderweitig berufs- und arbeitspädagogisch geeignet bin.
Video: Wer ist von der AEVO befreit?
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