Welche 4 Möglichkeiten haben Arbeitnehmer bei einer Änderungskündigung?

Hallo an alle Personalfachkaufleute. Aus dem Handlungsfeld 2 gehen wir heute der Frage auf den Grund: Welche 4 Möglichkeiten hat der Arbeitnehmer bei einer Änderungskündigung? Wir schauen uns auch die rechtlichen Hintergründe an und welche Arten von Änderungskündigungen es gibt.

Änderungskündigung

Worum ging es nochmal bei einer Änderungskündigung?

Silke: Worum ging es denn nochmal bei einer Änderungskündigung?

Marcel: Eine Änderungskündigung wird in der Regel vom Arbeitgeber ausgesprochen und ist verbunden mit einem neuen Vertragsangebot.

Silke: Wie ist das zu verstehen?

Marcel: Ist, zum Beispiel, ein Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten, wird häufig eine Reduzierung der Gehälter in Betracht gezogen, um Kosten zu sparen. Der Arbeitgeber strebt in diesem Fall eine einvernehmliche Neuregelung des Arbeitsverhältnisses an. Kommt es zu keiner Einigung, kann der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen.

 

Gibt es da jetzt de klassischen Kündigungsarten?

Katharina: Und, gibt es da jetzt auch die klassischen Kündigungsarten?

Andreas: Du meinst Personen,- Verhaltens,- und Betriebsbedingte Kündigungen?

Katharina: Ja, genau.

Andreas: Ja, wenn der Arbeitgeber bei einer ordentlichen Kündigung den Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz beachten muss, dann muss die Änderungskündigung mittels einer der drei klassischen Kündigungsarten begründet werden.

 

Und wie begründet man eine personenbedingte Änderungskündigung?

Silke: Und wie begründet man eine personenbedingte Änderungskündigung?

Andreas: Wenn, zum Beispiel, bei einem Arbeitnehmer eine krankheitsbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit festgestellt wird. Dann kann der Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen anbieten.

Marcel: Was können das für Bedingungen in diesem Fall sein?

Andreas: Zum Beispiel ein weniger gut bezahlter Arbeitsplatz, bei dem sich die geminderte Leistungsfähigkeit nicht auswirkt.

 

Und eine verhaltensbedingte Änderungskündigung?

Katharina: Hast du auch ein Beispiel für eine verhaltensbedingte Änderungskündigung?

Andreas: Ja. Zum Beispiel, wenn ein Arbeitnehmer sich mehrfach gegenüber Kunden unhöflich verhält. Dann kann der Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auf, zum Beispiel, einen weniger gut bezahlten Arbeitsplatz ohne Kundenkontakt anbieten.

 

Und bei der betriebsbedingten Änderungskündigung?

Silke: Und bei der betriebsbedingten Änderungskündigung hatten wir ja schon die finanziellen Schwierigkeiten und eine Reduzierung der Gehälter.

Andreas: Ja, aber auch wegen der Schließung eines Standortes, zum Beispiel. Dann bietet der Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses an einem anderen Standort an.

 

Welche Möglichkeiten hat der Arbeitnehmer bei einer Änderungskündigung?

Marcel: Gut zu wissen. Aber kommen wir doch mal zu der Ursprungsfrage: Welche Möglichkeiten hat der Arbeitnehmer bei einer Änderungskündigung?

 

Erste Möglichkeit

Andreas: Erste Möglichkeit: Der Arbeitnehmer kann das Änderungsangebot annehmen. In diesem Fall wird die Kündigung gegenstandslos und das Arbeitsverhältnis besteht zu den geänderten Bedingungen fort.

Katharina: In diesem Fall konnte dann der Arbeitgeber seine Vorstellungen ohne rechtliche Streitigkeiten durchsetzen.

 

Zweite Möglichkeit

Katharina: Was ist denn die zweite Möglichkeit?

Andreas: Der Arbeitnehmer kann das Änderungsangebot ablehnen und nimmt die Kündigung hin. Und das ist oft nicht gut für beide Vertragsparteien.

Silke: Kann ich mir vorstellen. Der Arbeitgeber hat einen Mitarbeiter verloren, den er eigentlich gerne unter anderen Bedingungen behalten hätte.

Marcel: Ja, und der Arbeitnehmer ist sein Arbeitsverhältnis los, ohne eine Abfindung und ohne ein gutes Zeugnis herausgehandelt zu haben.

 

Dritte Möglichkeit

Katharina: Was ist denn jetzt die dritte Möglichkeit?

Andreas: Der Arbeitnehmer lehnt das Änderungsangebot ab und erhebt innerhalb von 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung.

Silke: Natürlich nur, wenn der Arbeitnehmer unter das Kündigungsschutzgesetz fällt. Das bedeutet, im Betrieb arbeiten mehr als zehn Arbeitnehmer und der Arbeitnehmer ist länger als sechs Monate beim Arbeitgeber beschäftigt.

Marcel: Ok, davon sind wir ja anfangs schon mal ausgegangen. Aber ist diese Variante für den Arbeitnehmer nicht zu riskant?

Katharina: Warum das denn? Wenn der Arbeitnehmer den Kündigungsschutzprozess gewinnt, dann bleibt doch alles beim Alten.

Marcel: Ja, und wenn der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage verliert, dann ist er seinen Job endgültig los.

Silke: Gibt es denn nicht noch eine andere Möglichkeit?

 

Vierte Möglichkeit

Andreas: Ja, bei der vierten Möglichkeit geht es darum, dass der Arbeitnehmer das Änderungsangebot unter Vorbehalt annimmt und innerhalb von 3 Wochen eine Änderungsschutzklage einreicht.

Katharina: Änderungsschutzklage? Was ist das denn?

Andreas: Diese Vorgehensweise vermeidet, wie bei der Kündigungsschutzklage, das Alles-oder-Nichts-Prinzip. Gewinnt der Arbeitnehmer den Prozess, bleibt alles beim Alten, verliert er ihn, besteht das Arbeitsverhältnis zu den neuen und meistens, schlechteren Bedingungen fort.

Marcel: Na wenigsten hätte man als Arbeitnehmer bei einer Änderungsschutzklage, im schlechtesten Fall sein Arbeitsverhältnis gesichert und kann sich nach einer Alternative umschauen.

Silke: Und die Frist für die Erklärung des Vorbehalts einer Änderungskündigung beträgt dann bestimmt drei Wochen, wegen der dreiwöchigen Frist der Einreichung der Änderungsschutzklage.

Andreas: Ja, genauso ist es.

 

Was prüft das Gericht bei einer Änderungsschutzklage?

Katharina: Eine Frage habe ich da noch. Was prüft denn das Gericht bei einer Änderungsschutzklage?

Andreas: Erstens, ob es Gründe in der Person oder im Verhalten des Arbeitnehmers gibt oder ob dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen, die das Änderungsangebot notwendig machen.

Zweitens, ob sich der Arbeitgeber bei seinem Änderungsvorschlag auf die Veränderungen/Verschlechterungen der Vertragsbedingungen beschränkt, die zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderlich sind.

Und drittens, ob die Vertragsänderung dem Arbeitnehmer bei umfassender Abwägung der beiderseitigen Interessen zuzumuten ist.

Marcel: Ist bei diesen drei Prüfkriterien nicht die soziale Rechtfertigung einer Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz gemeint?

Andreas: Ja, genau. Aber darauf gehen wir später noch mal etwas genauer ein.

 

Video: Welche 4 Möglichkeiten hat der Arbeitnehmer bei einer Änderungskündigung?

 

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