Ausbildungsnachweis – Muss denn jeder Azubi eins führen?
Silke: Also, ich in meiner Ausbildung musste es auf jeden Fall führen. Unser Ausbilder hat darauf sehr großen Wert gelegt.
Marcel: Ja, aber gibt es da eine gesetzliche Regelung?
Andreas: Ja, die gibt es tatsächlich. Und zwar in Paragraf 13 Berufsbildungsgesetz steht drin, dass der Azubi verpflichtet ist einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis zu führen.
Silke: Ja, und wird hier auch der Ausbildungsbetrieb in die Pflicht genommen?
Andreas: Na klar. In Paragraf 14 Berufsbildungsgesetz muss der Ausbildende, also der Ausbildungsbetrieb, den Azubi zum Führen der Ausbildungsnachweise anhalten und diese regelmäßig kontrollieren.
Marcel: Und sagt der Gesetzgeber auch darüber etwas, ob der Azubi jetzt das Berichtsheft Zuhause oder im Betrieb innerhalb der Arbeitszeit schreiben muss?
Andreas: In Paragraf 14 Berufsbildungsgesetz steht auch, dass dem Azubi die Gelegenheit zu geben ist, den Ausbildungsnachweis am Arbeitsplatz zu schreiben.
Marcel: Na, dann ist doch alles gesetzlich geregelt.
Wie oft muss das Berichtsheft vom Ausbildungsbetrieb kontrolliert werden?
Silke: So ganz klar scheint das hier nicht zu sein. Wie oft muss das Berichtsheft vom Ausbildungsbetrieb kontrolliert werden? Und, was genau muss da eigentlich drinstehen?
Andreas: Hierzu gibt es eine Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung. Diese Empfehlung zeigt ganz genau auf, wie der Paragraf 14 Berufsbildungsgesetz in der Praxis angewendet werden soll.
Silke: Ja, und was steht da so drin in dieser Empfehlung?
Andreas: Dort wird noch mal hingewiesen auf dem Paragraf 43 Berufsbildungsgesetz. Da geht es um die Zulassungsvoraussetzungen zur Abschlussprüfung.
Marcel: Und warum ist da der Ausbildungsnachweis wichtig?
Andreas: Die Vorlage des vollständigen Berichtsheftes ist Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung. Das bedeutet, ohne den komplett ausgefüllten Ausbildungsnachweis wird der Azubi zur Abschlussprüfung erst gar nicht zugelassen.
Und was bedeutet „vollständig“?
Silke: o. k. Und was bedeutet „vollständig“?
Andreas: Es müssen auf jeden Fall alle vermittelten Inhalte aus der sachlichen und zeitlichen Gliederung, also dem Ausbildungsrahmenplan, vorhanden sein.
Marcel: Und, das was die Azubis in der Berufsschule lernen muss doch da auch rein, oder?
Andreas: Ja, genau. Und hierfür darf auch der Berufsschullehrer unterschreiben.
Silke: Und im Ausbildungsbetrieb braucht doch nur der Ausbilder unterschreiben.
Marcel: Na, und der Azubi oder die Eltern doch auch, oder?
Andreas: Naja, wenn der Azubi noch unter 18 ist, dann haben die Eltern doch bereits den Ausbildungsvertrag unterschrieben und der verpflichtet den Azubi zum Führen des Ausbildungsnachweises. Trotzdem müssen die Eltern in angemessenen Zeitabständen von den Ausbildungsnachweisen Kenntnis erhalten und dürfen diese auch unterschreiben.
Silke: Also, jetzt müssen der Ausbilder, der Azubi und eventuell der Berufsschullehrer oder die Eltern unterschreiben.
Andreas: Es dürften aber auch noch andere Personen unterschreiben.
Marcel: Wer denn?
Andreas: Der Ausbildende, also der Ausbildungsbetrieb. Und der wird zum Beispiel vertreten von einem Geschäftsführer. Und der darf auch unterschreiben. Außerdem darf auch noch ein Vertreter des Betriebsrates unterschreiben, falls vorhanden.
Silke: o. k. Jetzt haben wir das mit den Unterschriften ja geklärt. Aber wie oft muss denn das Berichtsheft nun kontrolliert werden?
Andreas: Geschrieben werden müssen die Berichtshefte von den Azubis immer wochenweise. Der Ausbilder muss das Berichtsheft seines Azubis mindestens einmal monatlich überprüfen und unterschreiben. So sagt es zu mindestens die Empfehlung.
Gibt es da bestimmte Formvorgaben, wie so ein Ausbildungsnachweis auszusehen hat?
Andreas: In der Empfehlung gibt es Muster, wie sowas aussehen kann. Daran kann man sich grob orientieren. Zum Beispiel reicht es aus, wenn der Azubi stichwortartig aufführt, was er in der Berufsschule und im Ausbildungsbetrieb gelernt hat.
Marcel: Und, wenn der Ausbildungsbetrieb nun das Berichtsheft digital für den Azubi bereitstellen möchte. Was muss da beachtet werden?
Andreas: Ob es sich nun hier um ein Online System handelt oder eine andere digitalen Form, die Bestätigung des Ausbilders kann per E-Mail durch eine elektronische Signatur oder durch andere elektronische Freigaben erfolgen. Wichtig ist hier auch, dass im Berufsausbildungsvertrag von vornherein festgelegt wird, ob das Berichtsheft in digitaler oder schriftlicher Form geführt werden soll.
Silke: Und kann der Ausbildungsbetrieb dann zwischen schriftlich und digital im Laufe der Ausbildungszeit wechseln?
Andreas: Nun, so einfach ist das nicht. Denn es ist ja vertraglich zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden vereinbart worden und liegt der entsprechenden Kammer vor. Wenn man also hier zwischen schriftlich und digital wechseln möchte, dann müsste man den Ausbildungsvertrag ändern, der Azubi und der Ausbildende müssten unterschreiben und das ganze muss wieder zur Kammer, um die Änderung im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse vorzunehmen. Vielleicht gibt es solche Ausnahmefälle. Ich persönlich habe noch nicht davon erfahren.
Welche Fragen stellen denn die Prüfer zum Ausbildungsnachweis im Fachgespräch der praktischen AEVO Prüfung?
Andreas: Zunächst ist es ja so, dass man den Azubi in einer Unterweisung auf die Eintragung in das Berichtsheft hinweisen muss. Und im Fachgespräch könnten die Prüfer dann fragen: Wozu dient das Ausbildungsnachweisheft?
Marcel: Ich würde sagen, zum Nachweis für den Azubi, welche Inhalte in der Ausbildung vermittelt wurden.
Silke: Meinst du damit eine kleine Lernkontrolle für den Ausbilder?
Marcel: Ja genau.
Andreas: Das wäre dann aber nicht ganz richtig. Das Ausbildungsnachweisheft ist keine Lernkontrolle. Denn, nur weil der Azubi reinschreibt, was er gelernt hat und der Ausbilder am Ende des Monats dafür unterschreibt, heißt das noch lange nicht, dass der Azubi diese Tätigkeiten auch hundertprozentig kann.
Marcel: Ja, das leuchtet mir ein. Aber, wozu dient das Ausbildungsnachweisheft?
Silke: Hatten wir vorhin nicht gesagt, dass das Berichtsheft die Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist?
Andreas: Genau. Das wäre die richtige Antwort. Weitere Fragen der Prüfer könnten sein: Wie oft muss der Azubi das Ausbildungsnachweisheft führen? In welchen zeitlichen Abständen muss das Berichtsheft vom Ausbilder unterschrieben werden? Was gehört da alles in das Ausbildungsnachweisheft rein? Oder: Welche Personen dürfen unterschreiben?
Marcel: Ja, die Fragen hatten wir alle gerade schon geklärt. Gibt es auch exotische Fragen?
Andreas: Ja, zum Beispiel: Wie reagieren Sie als Ausbilder, wenn ihr Azubi kurz vor der Abschlussprüfung sein Berichtsheft verloren hat?
Silke: Auf jeden Fall muss der Azubi ja dann das gesamte Berichtsheft noch mal neu schreiben.
Marcel: Ja, und ich kann dem Azubi gerne den Ausbildungsplan vorlegen, aus dem er ableiten kann, zu welchen Zeiten welche Inhalte vermittelt wurden.
Silke: Wenn ich aber clever bin, dann antworte ich, dass wir im Unternehmen bereits Kopien angelegt haben vom Ausbildungsnachweis.
Andreas: Das sind doch alles sehr gute Antworten. Ich glaube, damit seid ihr gut auf eure Prüfung vorbereitet.
Marcel: Ja, das glaube ich auch.
Video: Ausbildungsnachweis: Welche Fragen im AEVO Fachgespräch?
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