Ein Beispiel zum Ausbildungsvertrag.
Eine Bewerberin erhält vom Geschäftsführer eines IT-Unternehmens eine mündliche Zusage zur Ausbildung als Fachinformatiker/in – Anwendungsentwicklung. Diese Ausbildung beginnt in 3 Wochen. Daraufhin sucht sie sich eine Wohngemeinschaft im Ort des IT-Unternehmens und ist mittlerweile dort eingezogen. Schließlich fragt die Bewerberin eine Woche vor dem Ausbildungsbeginn nach. Und zwar, Sie möchte wissen, wann sie den dem schriftlichen Ausbildungsvertrag erhält. Daraufhin wurde sie vom Geschäftsführer auf den Ausbildungsbeginn vertröstet.
Ist der mündlich geschlossene Vertrag gültig?
Grundsätzlich gelten für den Ausbildungsvertrag die gleichen rechtlichen Regelungen wie für den Arbeitsvertrag. Allerdings sind hier die Besonderheiten der Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) zu beachten.
§ 10 BBiG – Vertrag | (1) Wer andere Personen zur Berufsausbildung einstellt (Ausbildende), hat mit den Auszubildenden einen Berufsausbildungsvertrag zu schließen.
§ 11 BBiG – Vertragsniederschrift | (1) Ausbildende haben unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung, den wesentlichen Inhalt des Vertrages gemäß Satz 2 schriftlich niederzulegen; die elektronische Form ist ausgeschlossen.
Fazit zum mündlichen Ausbildungsvertrag:
Der mündlich vereinbarte Ausbildungsvertrag ist eine Woche vor Ausbildungsbeginn gültig, jedoch muss der Vertrag mit Beginn der Ausbildung schriftlich vereinbart sein. Die Schriftform ist hier also lt. § 11 BBiG zwingend vorgeschrieben.
IHK`s bieten Ausbildungsverträge online im Internet.
- Erstens, eine Übersicht aller eingetragenen Ausbildungsverhältnisse des Betriebes.
- Weiterhin eine Übersicht aller eingetragenen Ausbildungsberufe und Ausbilder.
- Ebenfalls die Prüfungstermine aller Auszubildenden im Betrieb.
- Obendrein die Statistiken aller Prüfungsergebnisse der Auszubildenden.
- Zu guter letzt die Vertragserfassung online mit automatischer Speicherung.
- Als erstes der „Antrag auf Eintragung“ im Original.
- Zweitens die Kopie des Ausbildungsvertrages.
- Drittens die sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung.
- Viertens – Anlageblätter zu Wahlqualifikationen (bspw. Immobilienkaufmann)
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