Rechte und Pflichten in der Zeitarbeit!

Hallo an alle Personalfachkaufleute. Aus dem Handlungsfeld 2 gehen wir heute der Frage auf den Grund: Welche Rechte und Pflichten sind in der Zeitarbeit zu beachten.

Zeitarbeit

Was ist das Dreiecksverhältnis zwischen Verleiher, Entleiher und Arbeitnehmer?

Katharina: Bei der Arbeitnehmerüberlassung geht es doch um die Rechtsbeziehung zwischen Verleiher, Entleiher und Arbeitnehmer?

Marcel: Ich denke mal schon. Denn in der Zeitarbeit stehen der Kunde, also der Entleiher, der Zeitarbeitnehmer und das Zeitarbeitsunternehmen, also der Verleiher, in einem Dreiecksverhältnis zueinander.

Silke: Und deshalb muss der Personaldienstleister als unmittelbarer Vertragspartner des Zeitarbeitnehmers ein Arbeitsvertrag in schriftlicher Form nach dem § 11 AÜG schließen.

Katharina: Und die Rahmenbedingungen zwischen Verleiher und Entleiher werden nach § 12 AÜG im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag oder in der zentralen Rahmenvereinbarung festgelegt.

Andreas: Na, ihr kennt euch ja schon gut aus. Was genau im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag stehen soll richtet sich ja, nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und dem Nachweisgesetz. Wie aber ist die Rechtsbeziehung zwischen dem Entleiher und dem Arbeitnehmer geregelt?

 

Wie  ist die Rechtsbeziehung zwischen dem Entleiher und dem Arbeitnehmer geregelt?

Marcel: Na zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer besteht erst einmal kein Arbeitsverhältnis.

Silke: Soweit ich weiß, handelt es sich nach überwiegender Ansicht um ein Schuldverhältnis ohne primäre Leistungspflicht, d. h. der Arbeitnehmer ist dem Entleiher unmittelbar nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet.

Katharina: Aber dem Entleiher steht für die Dauer der Überlassung das Direktionsrecht über den Leiharbeitnehmer zu, dass er anstelle des Verleihers ausübt.

Marcel: Klar, da Zeitarbeitnehmer im Rahmen der Arbeitsorganisation voll in das Kundenunternehmen eingegliedert werden und ihre Arbeitsleistung dort erbringen, ist dieses auch berechtigt, ihnen Arbeitsanweisungen zu geben.

Silke: Und gleichzeitig übernimmt das Kundenunternehmen unabhängig vom Zeitarbeitsunternehmen auch eine Fürsorgepflicht für die Arbeitssicherheit des Zeitarbeitnehmers.

Andreas: Genau. Deshalb muss nach § 11 Abs. 6 AÜG der Einsatzbetrieb Zeitarbeitnehmer vor Beginn ihrer Beschäftigung und bei Veränderungen in ihrem Arbeitsbereich darüber aufklären, welchen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit sie bei der Arbeit ausgesetzt sein können und welche Maßnahmen und Einrichtungen es gibt, um diese Gefahren abzuwenden.

Katharina: Aber, welche Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Zeitarbeitsunternehmen gibt es?

 

Welche Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Zeitarbeitsunternehmen gibt es?

Silke: Gegenüber dem Zeitarbeitsunternehmen haben Kundenunternehmen grundsätzlich die Verpflichtung zur termingerechten Zahlung des im Überlassungsvertrag festgesetzten Stundensatzes mal der Zahl der Arbeitsstunden.

Marcel: Und dabei besteht prinzipiell eine Abnahmeverpflichtung des Kunden, auch wenn er bereits angeforderte Zeitarbeitnehmer vor Ort nicht aktiv einsetzt. In der Regel werden von vielen Zeitarbeitsunternehmen aus Kulanz aber nur die tatsachlich geleisteten Arbeitsstunden in Rechnung gestellt.

Katharina: Verstehe ich nicht.

Andreas: Hat also beispielsweise ein Kunde in der Industrieproduktion einen Produktionsausfall durch einen Maschinenschaden und kann die georderten Zeitarbeitskräfte folglich nicht beschäftigen, gehört dies aufgrund der Abnahmeverpflichtung streng rechtlich gesehen in die Risikosphäre des Kunden. In der Regel werden von vielen Zeitarbeitsunternehmen aus Kulanz aber nur die tatsachlich geleisteten Arbeitsstunden in Rechnung gestellt.

Katharina: Ah, ok.

Silke: Es gibt aber noch etwas. Das Zeitarbeitsunternehmen ist als Arbeitgeber der Zeitarbeitnehmer dazu verpflichtet, die gesamten Sozialversicherungsbeiträge für sie abzuführen. Im Falle seiner Zahlungsunfähigkeit geht diese Verpflichtung allerdings nach § 28 SGB IV auf das Kundenunternehmen über.

Marcel: Warum ist das wichtig?

Silke: Na, weil viele Zeitarbeitsunternehmen je nach Dienstleistungsportfolio eine immense betriebswirtschaftliche Herausforderung zu meistern haben. Es besteht also vielfach die Tendenz, sämtliche betrieblichen Risiken auf die Personaldienstleister abzuwälzen.

Katharina: Und welche Rechte und Pflichten des Zeitarbeitsunternehmens gegenüber dem Kunden gibt es?

 

Welche Rechte und Pflichten des Zeitarbeitsunternehmens gegenüber dem Kunden gibt es?

Andreas: Nun, das Zeitarbeitsunternehmen hat die Verpflichtung, Zeitarbeitnehmer ordnungsgemäß für die vorgesehenen Tätigkeiten auszuwählen und für die vereinbarte Überlassungsdauer zur Verfügung zu stellen.

Marcel: Und wenn die geforderte Eignung nicht vorhanden ist und die Zeitarbeitnehmer trotzdem einem Kundenunternehmen für vereinbarte Tätigkeiten überlassen werden?

Silke: Dann kann das Kundenunternehmen Schadensersatzanspruche wegen Schlechtleistung anmelden.

Katharina: Und wenn das Zeitarbeitsunternehmen zum Beginn der vereinbarten Überlassungsdauer keinen Zeitarbeitnehmer stellt?

Andreas: Dann kann das Zeitarbeitsunternehmen wegen Nichtleistung zur Rechenschaft gezogen werden, sofern es das Nichterscheinen verschuldet.

Katharina: Welche Rechte und Pflichten des Zeitarbeitsunternehmens gegenüber dem Kunden gibt es?

 

Und welche Rechte und Pflichten des Zeitarbeitsunternehmens gegenüber dem Zeitarbeitnehmer gibt es?

Silke: Das Zeitarbeitsunternehmen hat gegenüber dem Zeitarbeitnehmer das Direktionsrecht.

Marcel: Aber tritt das Zeitarbeitsunternehmen sein Direktionsrecht nicht gegenüber dem Zeitarbeitnehmer zum Teil ab?

Katharina: Warum das denn?

Andreas: Weil die Anweisungen zur Art und Ausführung der Aufgaben, die der Zeitarbeitnehmer im Kundenunternehmen leisten soll, die Personalverantwortlichen des Kundenunternehmens übernehmen.

Katharina: Ah, verstehe. Aber trotzdem hat doch ein Zeitarbeitsunternehmen als Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Zeitarbeitnehmern.

Silke: Genau, so ist ein Zeitarbeitsunternehmen gesetzlich verpflichtet zu kontrollieren, ob die Arbeitsschutzbestimmungen in den Einsatzbetrieben eingehalten werden. Wenn es dort Mängel erkennt, hat es seine Kundenunternehmen dazu anzuhalten, diese zu beseitigen.

Marcel: Darüber hinaus gehört die Gewährleistung, dass arbeitsschutzrechtliche, sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Vorschriften eingehalten werden, zu den Aufgaben der Zeitarbeitsunternehmen.

Andreas: So sind Zeitarbeitsunternehmen verpflichtet, detaillierte Arbeitsanweisungen zu realisieren und zu kontrollieren, dass diesen auch Folge geleistet wird.

Katharina: Und welche Rechte und Pflichten hat nun der Zeitarbeitnehmer selbst?

 

Und welche Rechte und Pflichten hat nun der Zeitarbeitnehmer selbst?

Silke: Der Zeitarbeitnehmer wird vom Zeitarbeitsunternehmen angestellt und entlohnt, seine Arbeitsleistung erbringt er allerdings in der Regel gegenüber einem entleihenden Kundenunternehmen.

Marcel: Und der Zeitarbeitnehmer ist üblicherweise an wechselnden Orten und zu unterschiedlichen Zeiten bei verschiedenen Kundenunternehmen im Einsatz.

Andreas: Und der Zeitarbeitnehmer unterliegt hinsichtlich seiner konkreten Tätigkeit sowohl der Weisungsbefugnis des Disponenten als disziplinarischem Dienstvorgesetzten beim Zeitarbeitsunternehmen als auch der des fachlichen Dienstvorgesetzten im Kundenunternehmen.

Silke: Ganz wichtig! Bei Arbeitsverhinderung muss der Zeitarbeitnehmer das Zeitarbeitsunternehmen unverzüglich in Kenntnis setzen, das auch für seine Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit zuständig ist. Eine Krankmeldung beim Verleiher reicht nicht aus.

Andreas: Und zu guter Letzt besteht der Anspruch des Zeitarbeitnehmers auf ein Arbeitszeugnis nur gegenüber dem Zeitarbeitsunternehmen, nicht gegenüber dem Kundenunternehmen, bei denen er im Einsatz war.

Katharina: Na da haben wir die Thematik mit den Rechtsbeziehungen in der Arbeitnehmerüberlassung ordentlich durchgekaut.

Marcel: Und uns eine Pause verdient.

 

Video: Rechte und Pflichten in der Zeitarbeit!

 

 

 

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