AEVO-Fachgespräch – Ausbildungsnachweis – Fragen der Prüfer
Prüfer 1: Gut, dann starten wir gleich mal mit dem Fachgespräch. Und was mich interessiert ist, Sie haben doch am Ende Ihrer Unterweisung den Azubi auf die Eintragung in das Berichtsheft hingewiesen. Wie heißt denn das Berichtsheft korrekt?
Prüfling: Na, das ist der Ausbildungsnachweis.
Prüfer 1: Wozu wird denn der Ausbildungsnachweis geführt?
Prüfling: Na, damit ich überprüfen kann, ob mein Azubi die Lernziele, die ich ihm vorgegeben habe, auch erreicht hat.
Prüfer 1: Kann man denn daraus schließen, dass der Ausbildungsnachweis auch so eine Art Lernkontrolle ist?
Prüfling: Ja, auf jeden Fall.
Prüfer 1: Das heißt also, dass Sie mit dem Ausbildungsnachweis überprüfen können, dass der Azubi, das was Sie ihm beigebracht haben, auch wirklich in der Praxis anwenden kann.
Prüfling: Im Grunde genommen schon. Denn sonst würde der Azubi das ja auch nicht im Ausbildungsnachweis vermerken.
Prüfer 1: Dann können Sie sich ja bei den Unterweisungen mit Ihrem Azubi Ihre Lernerfolgskontrolle ersparen. Sie zeigen Ihrem Azubi wie etwas funktioniert. Und ihr Azubi schreibt in das Berichtsheft, dass er das kann. Und schon können Sie sich darauf hundertprozentig verlassen, dass er das in der Praxis umsetzt.
Prüfling: Moment mal. Ich glaube so war das nicht gemeint.
Andreas: Wie denn dann?
Prüfling: Wenn ich jetzt so darüber nachdenke, ist das mit der Lern-Erfolgskontrolle im Ausbildungsnachweis doch nicht so korrekt. Weil, ich muss schon eine richtige Lernerfolgskontrolle vor Ort mit dem Azubi machen. Denn, nur weil er in das Berichtsheft reinschreibt, dass er etwas kann, kann ich nicht davon ausgehen, dass das auch wirklich so ist.
Es gibt einen formalen Zweck für das Ausbildungsnachweisheft
Prüfer 1: Sehr gut erkannt. Es gibt jedoch einen formalen Zweck, wozu das Ausbildungsnachweisheft wichtig ist.
Prüfling: Ach so, das muss natürlich zur Prüfung vorgelegt werden.
Prüfer 1: Was passiert denn, wenn der Ausbildungsnachweis nicht zur Prüfung vorgelegt wird?
Prüfling: Na, dann wird der Azubi auch nicht zur Abschlussprüfung zugelassen.
Prüfer 1: Und, was prüfen die Prüfer beim Ausbildungsnachweis?
Prüfling: Na, ob alle Ausbildungsinhalte vermittelt wurden.
Prüfer 1: Echt? Das würde ja bedeuten, dass die Prüfer ein Ausbildungsnachweisheft im Detail mit dem Ausbildungsrahmenplan vergleichen, um festzustellen, ob auch wirklich alles vermittelt wurde.
Prüfling: Ja, das stell ich mir so vor.
Was, wenn nicht alle Ausbildungsinhalte vermittelt wurden?
Prüfer 1: Na, überlegen Sie mal. Was wäre denn zum Beispiel, wenn nicht alle Ausbildungsinhalte vermittelt wurden, der Azubi trotzdem zur Prüfung zugelassen wird und er am Ende durchfällt? Was kann der Azubi denn da machen?
Prüfling: Ich glaube, dann könnte er einen Widerspruch einlegen, weil er nichts dafürkann, dass die Ausbildungsinhalte nicht vermittelt wurden, und deshalb durchgefallen ist.
Prüfer 1: Das würde ja bedeuten, dass der Prüfungsausschuss erst mal klären muss, ob dem Azubi, der ja jetzt Prüfling ist, auch wirklich alle Fragen gestellt werden können, auf die Gefahr hin, dass der Prüfling sagt: „Dazu kann ich nix sagen, das wurde mir nicht vermittelt.“
Prüfling: Irgendwie klingt das komisch und nicht richtig.
Prüfer 1: Genau. Der Prüfungsausschuss wird alle Prüflinge gleich behandeln. Unabhängig davon, was sie vermittelt bekommen haben oder nicht. Denn schließlich wurden sie zur Prüfung zugelassen. Wer also ist denn für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte zuständig?
Prüfling: Na, der Ausbildungsbetrieb und natürlich der Ausbilder.
Prüfer 1: Und jetzt überlegen Sie noch mal. Überprüft der Prüfungsausschuss im Ausbildungsnachweis wirklich, ob alle Inhalte laut dem Ausbildungsrahmenplan vermittelt wurden?
Prüfling: Nein, irgendwie ist das Quatsch. Denn dafür ist ja der Ausbildungsbetrieb zuständig.
Was kontrolliert der Prüfungsausschuss im Berichtsheft?
Prüfer 1: Bleibt nur noch die Frage offen: Was kontrolliert der Prüfungsausschuss nun an den Ausbildungsnachweisen?
Prüfling: Ich glaube jetzt habe ich’s. Kontrolliert wird, ob die Ausbildungsnachweise vollständig sind und alle Unterschriften vorhanden sind.
Prüfer 1: Genauso ist es. Ich gebe mal weiter an meine Kollegin.
Prüfer 2: Wir bleiben bei dem Thema Ausbildungsnachweise. Sie hatten ja gerade folgerichtig gesagt, dass alle Unterschriften vorhanden sein müssen. Wer sollte denn auf dem Ausbildungsnachweis unterschreiben?
Prüfling: Auf jeden Fall der Ausbilder.
Prüfer 2: Das ist gut, und wer noch?
Prüfling: Der Lehrer aus der Berufsschule, der darf doch auch unterschreiben.
Prüfer 2: Ja, wenn es um die Inhalte in der Berufsschule geht, auf jeden Fall. Wer noch?
Prüfling: Ach ja, der Azubi natürlich.
Prüfer 2: Na klar. Es gibt im Betrieb aber noch zwei Personengruppen, die dort auch unterschreiben dürfen.
Wer könnte noch den Ausbildungsnachweis unterschreiben?
Prüfling: Ja, wer könnte das denn noch sein?
Prüfer 2: Wer darf denn in einem Unternehmen immer alles unterschreiben?
Prüfling: Na, unser Geschäftsführer natürlich.
Prüfer 2: Und der Geschäftsführer wird nach dem Berufsbildungsgesetz wie benannt?
Prüfling: Da stehe ich jetzt aber auf dem Schlauch.
Prüfer 2: Na, nach dem Berufsbildungsgesetz wurde ja auch der Ausbilder als Person benannt.
Prüfling: Ach, Sie mein bestimmt den Ausbildenden.
Prüfer 2: Genauso ist es. Und wenn es jetzt zum Beispiel ein großer Betrieb ist, der mitbestimmungspflichtig ist. Wer könnte da auch noch unterschreiben?
Prüfling: Der Betriebsrat natürlich.
Prüfer 2: Und, wenn ihr Azubi noch unter 18 ist? Wer dürfte dann auch noch unterschreiben?
Prüfling: Na, die Eltern natürlich.
Prüfer 2: Korrekt. Ich gebe mal weiter an meinen Kollegen.
Wie oft muss der Ausbildungsnachweis geführt werden?
Prüfer 3: Wie oft muss denn Ihr Azubi die Eintragungen ins Ausbildungsnachweisheft vornehmen?
Prüfling: Ja, also einmal Woche. Bei uns ist das immer so, dass der Azubi am Freitagnachmittag seinen Ausbildungsnachweis schreibt.
Prüfer 3: Innerhalb der Arbeitszeit?
Prüfling: Ja, genau innerhalb der Arbeitszeit, denn das ist ja unsere Pflicht als Ausbildungsbetrieb.
Prüfer 3: Gut, und wie oft müssen Sie als Ausbilderin das Ausbildungsnachweisheft ihres Azubis überprüfen?
Prüfling: Also, ich überprüfe das einmal in der Woche, aber mir war so, als wenn wir Ausbilder es mindestens einmal im Monat überprüfen müssen.
Was, wenn der Azubi das Berichtsheft verloren hat?
Prüfer 3: Sehr gut. Nun stellen Sie sich doch mal vor, Sie haben ihren Azubi zur Abschlussprüfung angemeldet. Und Sie haben der IHK mitgeteilt, dass die Ausbildungsnachweise zu diesem Zeitpunkt vollständig vorliegen. Jetzt sind es noch 14 Tage bis zur Abschlussprüfung und Ihr Azubi kommt zu Ihnen und beichtet Ihnen, dass er sein Ausbildungsnachweisheft verloren hat. Was machen Sie nun?
Prüfling: Ja, das ist ja blöd. Da muss der Azubi auf jeden Fall den gesamten Ausbildungsnachweis nachschreiben. Denn er braucht den ja zur Vorlage, wenn er zur Prüfung geht.
Prüfer 3: Das ist schon mal richtig. Einen dreijährigen Ausbildungsnachweis nachzuschreiben ist ganz schön viel Arbeit. Wie könnten Sie den Azubi dabei unterstützen?
Prüfling: Ich könnte ihm zum Beispiel den Ausbildungsrahmenplan oder auch unseren Ausbildungsplan geben, damit er weiß, wann welche Themen vermittelt wurden.
Prüfer 3: Das ist schon eine gute Vorgehensweise. Was aber könnten Sie machen, um zukünftig auf solche Fälle gewappnet zu sein?
Prüfling: Ich mache mir dann Kopien oder wir könnten überlegen, den Ausbildungsnachweis komplett zu digitalisieren.
Prüfer 3: Prima! Zu dem Thema Ausbildungsnachweis habe ich jetzt keine Fragen mehr.
Video: Fragen der Prüfer im AEVO-Fachgespräch – Ausbildungsnachweis
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