Wie kann man eine Ausbildung verkürzen?

In der schriftlichen AEVO Prüfung werden immer wieder Fragen zum Thema Verkürzungsgründe für eine Ausbildung gestellt. In diesem Video schauen wir uns die klassischen und außergewöhnlichen Verkürzungsgründe genauer an, so dass man mehr Durchblick bekommt.

Ausbildung verkürzen

Was ist der Grund, um eine Ausbildung zu verkürzen?

Marcel: Also meine Ausbildung konnte ich frühzeitig beenden. Nach der Zwischenprüfung hatte ich einen sehr guten Notenschnitt und konnte schon früher ins Berufsleben einsteigen.

Andreas: Das ist schon mal ein guter Grund, seine Ausbildung zu verkürzen. Darum soll es heute gehen.

Bianca: Was für einen Notenschnitt darf man denn haben, wenn man seine Ausbildung verkürzen will?

Andreas: Nach Paragraf 45 Berufsbildungsgesetz, wenn ab Mitte der Ausbildungszeit der Notendurchschnitt besser als 2,49 ist.

 

Was, wenn ich schon zu Beginn der Ausbildung verkürzen möchte?

Silke: O. k., das meint ja die Verkürzung während der Ausbildungszeit. Was aber, wenn ich schon zu Beginn der Ausbildung verkürzen möchte?

Marcel: Ich glaube, wenn du ein Abi hast, dann kannst du um zwölf Monate verkürzen. Stimmt doch, oder?

Andreas: Ja, genau. Aber es gibt auch noch andere Gründe, bei denen man vor Ausbildungsbeginn verkürzen kann.

Bianca: Ach ja, und welche sind das?

Andreas: Wenn man zum Beispiel ein Berufsgrundbildungsjahr absolviert hat. Oder, wenn man bereits eine gewisse Zeit berufstätig war oder wenn man sogar eine Ausbildung begonnen, aber später abgebrochen hat.

Silke: Und in all diesen Fällen kann man bis zu zwölf Monate verkürzen?

Andreas: Ja, genau. Es gibt aber auch noch einen Verkürzungsgrund, bei dem man bis sechs Monate verkürzen kann.

Marcel: Ich glaube, wenn man einen Realschulabschluss oder die mittlere Reife hat.

 

Hat der Azubi einen Rechtsanspruch auf eine Verkürzung?

Andreas: Richtig. Und, hat der Azubi dann einen Rechtsanspruch auf eine Verkürzung?

Bianca: Muss das nicht zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Azubi vereinbart werden. Zu mindestens was die Verkürzung vor Beginn der Ausbildung angeht.

Andreas: Genau, wenn der Ausbildungsbetrieb keine Verkürzung vor Beginn der Ausbildung zulässt, dann kann der Azubi nichts machen.

Silke: Und, wenn sich beide einig sind, was die Verkürzung angeht, hat die Kammer dann noch Mitspracherecht?

Andreas: Und ob. Am Ende entscheidet der zuständige Ausbildungsberater bei der Kammer. Denn, der prüft ja auch den Vertrag und die einzelnen Gegebenheiten.

 

Gibt es noch andere Verkürzungsgründe?

Marcel: Gibt es noch andere Verkürzungsgründe, außer die, die wir jetzt schon besprochen haben?

Andreas: Ja, die Teilzeit-Berufsausbildung war ja bis Ende 2019 auch unter einer Verkürzung zuzuordnen. Das hat sich aber geändert. Ab 2020 darf eine Teilzeitausbildung auf maximal das eineinhalbfache verlängert werden. Die Ausbildungszeit bei der Teilzeitausbildung darf aber auch bis zur Hälfte reduziert werden. Damit sind wir wieder bei einer Verkürzung.

Bianca: Kann man auch mehrere Verkürzungsgründe zusammenfassen?

Andreas: Ja, das könnte man schon. Nur muss man hier die sogenannte Mindestausbildungszeit beachten.

 

Wo ist denn die Mindestausbildungszeit festgelegt?

Andreas: Dazu gibt es wieder mal eine Empfehlung des Bundesausschusses für Berufsbildung. Das bedeutet, das Berufsbildungsgesetz ist hier zu allgemein.

Marcel: Und, was sagt diese Empfehlung aus?

Andreas: Hier wird unterschieden zwischen der Mindestausbildungszeit und der Regel-Ausbildungszeit. Die Regelausbildungszeit ist in der jeweiligen Ausbildungsordnung des Berufes zu finden.

Die Mindestausbildungszeit bei einer dreieinhalbjährigen Ausbildung beträgt zwei Jahre. Die Mindestausbildungszeit bei einer dreijährigen Ausbildung beträgt anderthalb Jahre und die Mindestausbildungszeit bei einer zweijährigen Ausbildung beträgt ein Jahr.

Bianca: Warum gibt es dann dazu extra diese Empfehlung?

Andreas: Um sicherzustellen, dass der Azubi die berufliche Handlungsfähigkeit erreicht.

Bianca: Verstehe ich nicht.

Andreas: Nehmen wir mal als Beispiel eine zweijährige Ausbildung zum Verkäufer. Wir haben jemanden, der ein Abitur hat und der könnte ja vor Beginn der Ausbildung um zwölf Monate verkürzen. Jetzt hat diese Person aber auch noch ein Berufsgrundbildungsjahr absolviert und könnte um weitere zwölf Monate verkürzen. Also insgesamt könnte er um 24 Monate verkürzen.

Silke: Na, das ist ja prima. Dann braucht derjenige ja erst gar nicht die Ausbildung antreten, sondern kann sich gleich zur Abschlussprüfung anmelden.

Marcel: Na, das ist ja Quatsch. Das ist doch nicht Sinn der dualen Berufsausbildung.

Bianca: Ja, jetzt verstehe ich das mit der Mindestausbildungszeit.

 

Was ist zur Verkürzung einer Ausbildung in der AEVO Prüfung wichtig?

Silke: Andreas, kannst du mal kurz zusammenfassen, was zur Verkürzung einer Ausbildung in der AEVO Prüfung wichtig ist.

Andreas: Wichtig ist, dass Ihr die Gründe kennt, wie man eine Ausbildungszeit vor Beginn der Ausbildung verkürzen kann und nach Beginn der Ausbildung.

Also, vor Beginn der Ausbildung kann die berufliche Vorbildung angerechnet werden, wie zum Beispiel das Berufsgrundbildungsjahr. Auch eine Verkürzung wegen Berufserfahrung ist möglich. Aber auch bei vorangegangenen Ausbildungszeiten und wenn jemand ein Abitur hat. All diese Gründe berechtigen zur Verkürzungsdauer von zwölf Monaten. Außer bei einem Realschulabschluss bzw. der mittleren Reife. Da sind es sechs Monate. Verkürzt werden kann auch eine Teilzeit-Berufsausbildung.

Nach Beginn der Ausbildung kann nach Paragraf 45 Berufsbildungsgesetz verkürzt werden, wenn der Notendurchschnitt besser als 2,49 ist und wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel vorzeitig erreicht werden kann.

 

Video: Wie kann man eine Ausbildung verkürzen?

 

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